Lieferung von Coroan-Tests zr Eigenanwendung zweckbestimmt (Selbsttests) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S246-649865
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/justizbehoerde/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Coroan-Tests zr Eigenanwendung zweckbestimmt (Selbsttests)
Lieferung von PoC-Antigentests zur Eigenanwendung für Dienststellen und Ämter der FHH
Lieferung von bis zu 18 Mio. Tests
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Lieferung PoC-Antigentests (Nasal)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
Gem § 161 ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Lieferung von PoC Antigentests (Nasal) zur Eigenanwendung für die FHH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Vertragsausweitung zur Bewältigung eines kurzfristigen Beschaffungsbedarfs nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB.
Aufgrund eines deutlich intensiveren Testgeschehens vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung des Pandemiegeschehens (Omikron)und einem nicht vorhersehbaren Rückruf von 4.1 Mio. Selbststest in der FHH ist ein kurzfristiger unvorhersehbarer zu deckender Bedarf entstanden. Nach § 132 Abs. 2 GWB besteht die Möglichkeit, bereits bestehende Verträge im Einvernehmen der Vertragsparteien und wertmäßig auszuweiten, ohne dass hierfür ein neues Vergabeverfahren durchgeführt werden muss, welches in der Kürze der Zeit nicht möglich ist. Die Voraussetzung ist angesichts der aktuellen Sachlage und der Entwicklung der Omikron-Variante in der Corona-Pandemie gegeben: Die aktuell resultierenden konkreten Bedarfe konnten in ihrem Umfang und der Kurzfristigkeit ihrer Erforderlichkeit auch bei Beachtung aller Sorgfaltspflichten vorhergesehen werden. Es liegt keine Änderung des Gesamtcharaktersaufgrund der Vertragsausweitung vor und der der Preis bleibt unterhalb von 50% des ursprünglichen Auftrags