Probenahme und Analyse von Kühlwasser aus Rückkühlwerken gemäß 42. BImSchV / VDI 2047 Bl. 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 4200463
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE118714904
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.desy.de
Abschnitt II: Gegenstand
Probenahme und Analyse von Kühlwasser aus Rückkühlwerken gemäß 42. BImSchV / VDI 2047 Bl. 2
Probenahme und Analyse von Kühlwasser aus Rückkühlwerken gemäß 42. BImSchV / VDI 2047 Bl. 2 am DESY, Standort Hamburg und am XFEL, Standort Hamburg und Schenefeld
Probenahme und Analyse von Kühlwasser aus Rückkühlwerken, DESY
Probenahme und Analyse von Kühlwasser aus Rückkühlwerken gemäß 42. BImSchV / VDI 2047 Bl. 2 von derzeit 5 Rückkühlanlagen mit Verdunstungskühlern und 3 Rückkühlanlagen mit Hybridkühlern.
Die Verdunstungskühler sind gemäß 42. BImSchV und VDI 2047 Bl. 2 in regel-mäßigen Abständen auf Legionellen und verschiedene Parameter zu beproben. Die Hybridkühler sind von Frühjahr bis Herbst, abhängig von den Außentemperaturen, ebenfalls in regelmäßigen Abständen auf Legionellen und verschiedene Parameter zu beproben. Die Nachspeisewasser sind in gleichem Umfang zu beproben.
Optional kann der Vertrag danach zweimal um ein Jahr durch DESY verlängert werden. Diese optionale Vertragsverlängerung tritt in Kraft, wenn DESY den Vertrag nicht 6 Monate vor eigentlichem Ablauf in Schriftform gekündigt hat. Das Vertragsverhältnis endet spätestens zum 30.06.2025.
Dem Bieter wird dringend empfohlen sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren.
Termine können unter der E-Mailadresse [gelöscht] vereinbart werden.
Probenahme und Analyse von Kühlwasser aus Rückkühlwerken; XFEL
Probenahme und Analyse von Kühlwasser aus Rückkühlwerken gemäß 42. BImSchV / VDI 2047 Bl. 2 von derzeit 2 Rückkühlanlagen. Die Rückkühlanlage XHM in Bahrenfeld besteht aus 6 Hybridkühlern und zwei Permeatbehältern. Die Rückkühlanlage XHPSC in Schenefeld, besteht aus 5 Hybridkühlern sowie vier Permeatbehältern.
Die Hybridkühler und die Permeatbehälter sind von Frühjahr bis Herbst, abhängig von den Außentemperaturen, in regelmäßigen Abständen, gemäß 42. BImSchV / VDI 2047 Bl.2 auf Legionellen und andere verschiedene Parameter zu beproben. Das Nachspeisewasser ist in gleichem Umfang zu beproben.
Optional kann der Vertrag danach zweimal um ein Jahr durch DESY verlängert werden. Diese optionale Vertragsverlängerung tritt in Kraft, wenn DESY den Vertrag nicht 6 Monate vor eigentlichem Ablauf in Schriftform gekündigt hat. Das Vertragsverhältnis endet spätestens zum 30.06.2025.
Dem Bieter wird dringend empfohlen sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren.
Termine können unter der E Mailadresse [gelöscht] vereinbart werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Auszug (nicht älter als 12 Monate) aus dem Berufs- oder Handelsregisterauszug. Bieter, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen
- Nachweis der Akkreditierung des Prüflabors gemäß der 42. BImSchV und VDI 2047 - Auflistung der Probenehmer des Bieters (Prüflabors) gemäß der 42. BImSchV und VDI 2047 für DESY (Los 1)
- Auflistung der Probenehmer des Bieters (Prüflabors) gemäß der 42. BImSchV und VDI 2047 für XFEL (Los 2)
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung über eventuelle Nachunternehmerleistunge
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)
- Referenzen (mindestens eine) der letzten 3 Jahre über bereits erbrachte Leistungen der geforderten Art und Größe mit Angabe der Adresse und Ansprechpartner
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ort: Hamburg
Land: Deutschland
a) Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die geplante Auftragsvergabe an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
b) § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.desy.de