Rahmenvereinbarung über externe Unterstützung im Bereich Softwareentwicklung für die kv.digital GmbH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kv.digital
Adresse des Beschafferprofils: www.kbv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über externe Unterstützung im Bereich Softwareentwicklung für die kv.digital GmbH
Die kv.digital GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und entwickelt Telematik-Anwendungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten. Schwerpunkte der Arbeit sind u.a. die Entwicklung und der Betrieb des „eTerminservice“ und die Verbreitung des ärztlichen Kommunikationskanals „KV Connect“ und dazugehöriger Anwendungen. Die kv.digital GmbH wird sich ab 2022 zwei Jahre insbesondere - aber nicht ausschließlich - mit der Weiterentwicklung des „eTerminservice“ beschäftigen. Das Know-How und die Kapazität der Entwicklungsteams sollen durch externe Beratung erhöht bzw. vervollständigt werden.
In den vergangenen sieben Jahren, in denen die kv.digital GmbH aufgebaut wurde, wurde Wert darauf gelegt, dass nahezu alle Tätigkeiten sowohl am Bürostandort in Berlin, als auch remote durchgeführt werden können. Für alle Mitarbeiter sind Präsenzzeiten in den Räumen der kv.digital GmbH (Gutenbergstraße 4, 10587 Berlin) erforderlich. Dies gilt in geringem Umfang auch für die hier ausgeschriebene externe Unterstützungsleistung. Grundsätzlich gilt, dass ca. 10 % der vereinbarten Zeit in Berlin zu erbringen ist (vorgesehen ist ein Tag alle 14 Tage).
Art und Umfang der zukünftigen Funktionalitäten der entwickelten Software ergibt sich erfahrungsgemäß ggf. kurzfristig, weshalb für Umfang und Qualifikationen der zu beauftragenden Leistungen in dieser Ausschreibung nur Rahmen vorgegeben werden. Jeder Bieter muss für alle genannten Profile in der Lage sein, Personal im Rahmen der Einzelabrufe anzubieten:
3x Senior Java Backend Entwickler:in
4x Medium Java Backend Entwickler:in
2x Medium Frontend Entwickler:in
2x Medium Anforderungsmanager:in
1x Medium Software-Test-Automatisierer:in
1x Junior Manuelle:r-Tester:in
Es besteht die zweimalige Möglichkeit zur Vertragsverlängerung um ein Jahr. Die Verlängerung wird spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber angezeigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von dem Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen bzw. einzureichen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck 1): Angaben zum Bieter bzw. ggf. der Bietergemeinschaft.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung vorzulegen über die Bildung der Bietergemeinschaft (im Auftragsfall einer Arbeitsgemeinschaft) und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft auch über die Auflösung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hinaus. Sie benennen in der Erklärung einen bevollmächtigten Vertreter und dessen Handlungsbefugnis. Weiterhin haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bietergemeinschaft darzulegen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
(2) Eigenerklärung (Vordruck 2), dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen. Der Bieter hat zu erklären, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei dem Bieter vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen. Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände beim Bieter vorliegen.
(3) Eigenerklärung (Vordruck 3), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) in Bezug auf unser Unternehmen nicht vorliegen. Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände bei dem Bieter vorliegen.
Zum Nachweis sind mit dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen von dem Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck 4): Angaben zu dem erzielten Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Ein Jahresumsatz mit Tätigkeiten im vorgenannten Sinne in jedem der letzten drei abgeschlossenen Jahre ist keine Mindestanforderung.
(2) Eigenerklärung (Vordruck 4): Angaben zu der jahresdurchschnittlichen Anzahl festangestellter Beschäftigter (ohne Sekretariat, Praktikanten, nicht fachliche Mitarbeiter) des Bieters aus den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
(3) Eigenerklärung (Vordruck 5): Der Bieter/die Bewerbergemeinschaft hat eine Erklärung zur Berufs- /Haftpflichtversicherung abzugeben. Gefordert ist die Erklärung, dass der Bieter über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügt oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird. Der Bieter hat dabei Angaben zur Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung und zum Versicherungsunternehmen zu machen.
Zum Nachweis sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von dem Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen bzw. einzureichen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck 6): Der Bieter reicht mit seinem Angebot mindestens zwei (2) in Art und Umfang mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Referenzen mit Benennung der auftraggeberseitigen Kontaktmöglichkeiten.
a) Auftraggeber/in, Anschrift sowie Kontaktmöglichkeit
b) Leistungszeitraum (Monat/Jahr – Monat/Jahr bzw. laufend)
c) Kurze Beschreibung des Referenzprojekts, zur Komplexität des Projekts und zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen, insb. zur Art der Leistung und zur Umgebung
d) Größe des eingesetzten Projektteams
e) Rechnungswert (mit Angabe des Auftrags- und Honorarvolumens)
(1) Eigenerklärung (Vordruck 6): Der Bieter reicht mit seinem Angebot mindestens zwei (2) in Art und Umfang mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Referenzen mit Benennung der auftraggeberseitigen Kontaktmöglichkeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.