Erbringung von Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: BKK_VBU_2022_33
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.meine-krankenkasse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Postdienstleistungen
Gegenstand der Dienstleistung ist in den jeweiligen Losen die Erbringung von Postdienstleistungen. Hiervon umfasst sind die Abholung, Beförderung und bundes-, europa- und weltweite Zustellung von unfrankierten Briefsendungen, Einschreiben, Postzustellungaufträgen und Postkarten.
Los 1: Hauptverwaltung Berlin
Berlin
Los 1: Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Postdienstleistungen von unfrankierten Postsendungen der Hauptverwaltung in Berlin
Gegenstand der Dienstleistung ist in diesem Los die Erbringung von Postdienstleistungen. Hiervon umfasst sind die Abholung, Beförderung und bundes-, europa- und weltweite Zustellung von unfrankierten Briefsendungen, Einschreiben, Postzustellungaufträgen und Postkarten.
(1) Der Vertrag beginnt am 01. Juli 2022 und endet am 30. Juni 2024 (zwei Jahre).
(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern die Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres gekündigt wird.
Die Schätzmenge beträgt 1.919.486 und die Höchstmenge 3.838.972 Stück, die in Los 1 abzuholen und zuzustellen sind.
Los 2: Externer Druckdienstleister Giesecke & Devrient in Neustadt
96465 Neustadt
Los 2: Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Postdienstleistungen von unfrankierten Postsendungen beim externen Druckdienstleister Giesecke & Devrient in Neustadt
Gegenstand der Dienstleistung ist in diesem Los die Erbringung von Postdienstleistungen. Hiervon umfasst sind die Abholung, Beförderung und bundes-, europa- und weltweite Zustellung von unfrankierten Briefsendungen, Einschreiben, Postzustellungaufträgen und Postkarten.
(1) Der Vertrag beginnt am 01. Juli 2022 und endet am 30. Juni 2024 (zwei Jahre).
(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern die Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres gekündigt wird.
Die Schätzmenge beträgt 69.989 Stück, die Höchstmenge 139.994 Stück, die in Los 2 abzuholen und zuzustellen sind.
Los 3: Externer Druckdienstleister MediaKom in Aschau
83229 Aschau
Los 3: Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Postdienstleistungen von unfrankierten Postsendungen beim externen Druckdienstleister MediaKom in Aschau
Gegenstand der Dienstleistung ist in diesem Los die Erbringung von Postdienstleistungen. Hiervon umfasst sind die Abholung, Beförderung und bundes-, europa- und weltweite Zustellung von unfrankierten Briefsendungen, Einschreiben, Postzustellungaufträgen und Postkarten.
(1) Der Vertrag beginnt am 01. Juli 2022 und endet am 30. Juni 2024 (zwei Jahre).
(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern die Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres gekündigt wird.
Die Schätzmenge 180.435 Stück, die Höchstmenge 1.160.870 Stück, die in Los 3 abzuholen und zuzustellen sind.
Los 4: SC Bochum, SC Duisburg
44807 Bochum und 47051 Duisburg
Los 4: Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Postdienstleistungen von unfrankierten Postsendungen der Servicecenter in Bochum und Duisburg
Gegenstand der Dienstleistung ist in diesem Los die Erbringung von Postdienstleistungen. Hiervon umfasst sind die Abholung, Beförderung und bundes-, europa- und weltweite Zustellung von unfrankierten Briefsendungen, Einschreiben, Postzustellungaufträgen und Postkarten.
(1) Der Vertrag beginnt am 01. Juli 2022 und endet am 30. Juni 2024 (zwei Jahre).
(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern die Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres gekündigt wird.
Die Schätzmenge beträgt 30.953 Stück, die Höchstmenge 61.906 Stück, die in Los 4 abzuholen und zuzustellen sind.
Los 5: SC Radebeul
01445 Radebeul
Los 5: Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Postdienstleistungen von unfrankierten Postsendungen des Servicecenters in Radebeul
Gegenstand der Dienstleistung ist in diesem Los die Erbringung von Postdienstleistungen. Hiervon umfasst sind die Abholung, Beförderung und bundes-, europa- und weltweite Zustellung von unfrankierten Briefsendungen, Einschreiben, Postzustellungaufträgen und Postkarten.
(1) Der Vertrag beginnt am 01. Juli 2022 und endet am 30. Juni 2024 (zwei Jahre).
(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern die Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres gekündigt wird.
Die Schätzmenge beträgt 7.496 Stück, die Höchstmenge 14.992 Stück, die in Los 5 abzuholen und zuzustellen sind.
Los 6: SC Merseburg
06217 Merseburg
Los 6: Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Postdienstleistungen von unfrankierten Postsendungen des Servicecenters in Merseburg
Gegenstand der Dienstleistung ist in diesem Los die Erbringung von Postdienstleistungen. Hiervon umfasst sind die Abholung, Beförderung und bundes-, europa- und weltweite Zustellung von unfrankierten Briefsendungen, Einschreiben, Postzustellungaufträgen und Postkarten.
(1) Der Vertrag beginnt am 01. Juli 2022 und endet am 30. Juni 2024 (zwei Jahre).
(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern die Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres gekündigt wird.
Die Schätzmenge beträgt 15.934 Stück, die Höchstmenge 31.868 Stück, die in Los 6 abzuholen und zuzustellen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17e91c3e92c-26f8b6bbce592624
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17e91c3e92c-26f8b6bbce592624
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17e91c3e92c-26f8b6bbce592624
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
g) Das Angebot kann nur elektronisch über die Vergabeplattform https://vergabeplattform.ai-ilv.de mittels Bietercockpit abgegeben werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind der Auftraggeberin ausschließlich elektronisch über das oben genannte Vergabeportal bis zum 15.03.2022, 12.00 Uhr zu übermitteln. Die letztmalige Beantwortung der Fragen erfolgt am 18.03.2022.
Die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht eingereichte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Ob die Auftraggeberin von der Möglichkeit zur Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VgV unter Beachtung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatzes Gebrauch machen wird, wird nach Ablauf der Angebotsfrist entschieden. Ein Anspruch auf Einräumung einer Nachreichungsmöglichkeit besteht nicht.
Im Fall einer Bietergemeinschaft oder einer Unterauftragsvergabe bzw. Eignungsleihe sind für die anderen Unternehmen zum Nachweis der Eignung ebenso geforderte Nachweise und Erklärungen einzureichen. Beachten Sie hierzu
bitte die näheren Ausführungen in den folgenden Bewerbungsbedingungen unter Ziffern 11, 12, 13:
11. Bietergemeinschaften
Die Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbständiger Unternehmen, die gemeinsam den Auftrag erhalten und diesen nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchführen wollen.
Bei Beteiligung als Bietergemeinschaft ist das Formblatt zu Bietergemeinschaften (Anlage E2) vollständig auszufüllen und von allen Mitgliedern zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen. Darin sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds anzugeben und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (vgl. § 53 Abs. 9 VgV). Bitte stellen
Sie unter "Art und Umfang des Leistungsteils" dar, welche Teile der Leistung das betreffende Mitglied der Bietergemeinschaft erbringen wird (Art des Leistungsteils). Bitte geben Sie zusätzlich an, zu wieviel Prozent das betreffende
Bietergemeinschaftsmitglied die einzelnen Teile der Leistung erbringen wird (Umfang des Leistungsteils); bitte achten Sie insoweit darauf, dass für jeden einzelnen Leistungsteil die Summe aller Prozentangaben 100% betragen muss und Überbzw. Unterschreitungen der 100%-Marke nicht zulässig sind.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Die Anlage ist mit Unterschriften und Stempeln zu versehen und gescannt als Datei dem Angebot beizufügen. Mit dem Angebot ist daneben für jedes Mitglied die Anlage E5 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen einzureichen. Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt. Eine gleichzeitige Teilnahme sowohl als Einzelbieter als auch Mitglied einer Bietergemeinschaft ist unzulässig. Die Bildung oder Änderung von Bietergemeinschaften ist nach Ablauf der Angebotsfrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig und führt zum Ausschluss des betroffenen Angebotes.
12. Eignungsleihe
Ein Bieter kann, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art
und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung sind die Anlage E3 - Drittunternehmensverzeichnis sowie die Anlage E4 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Die Anlage E4 ist mit Unterschriften und Stempeln zu versehen und gescannt als Datei dem Angebot beizufügen. Mit dem Angebot ist außerdem für jedes Mitglied die Anlage E5 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen einzureichen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter für jedes andere Unternehmen zudem die geforderten Nachweise zur Eignung für diejenigen Eignungskriterien mit dem Angebot einzureichen, für die die Kapazitäten in Anspruch genommen werden. Der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter anderer Unternehmen ist nach Ablauf der Angebotsfrist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haften der Bieter und das andere/die anderen Unternehmen entsprechend dem Umfang der jeweiligen Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung. Eine dementsprechende Erklärung ist auf der Anlage E4 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" abzugeben. Wenn der Bieter beabsichtigt, einen Teil des
Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe zu vergeben und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens bedient, gelten ebenfalls die vorgenannten Regelungen.
13. Unteraufträge
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist möglich. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so muss er mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils angeben und, falls zu diesem Zeitpunkt schon zumutbar, spätestens aber vor Zuschlagserteilung, die anderen Unternehmen benennen. Hierfür ist die Anlage E3 - Drittunternehmensverzeichnis auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Ferner muss der Bieter nachweisen, dass ihm zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist die Anlage E4 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen mit Unterschriften und Stempeln zu versehen und gescannt als Datei, sofern nicht bereits mit Abgabe des
Angebots möglich, spätestens auf Anforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung, einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen die Anlage E5 - Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen einzureichen. Eine Unterauftragsvergabe nach Vertragsschluss erfordert die schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 2 GWB:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.