Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte - Fachplanerleistungen „Technisches Monitoring und Inbetriebnahmemanagement“ (VOEK 260-21) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 260-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte - Fachplanerleistungen „Technisches Monitoring und Inbetriebnahmemanagement“ (VOEK 260-21)
Die AG beabsichtigt den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) inkl. Bundesfinanzakademie (BFA) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte. Das Bauvorhaben soll für das Nord-Grundstück des Postbockareals in Berlin-Mitte entlang der Wilhelmstraße zwischen Zimmer- und Leipziger Straße geplant werden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist - anknüpfend an die bisherigen Planungsergebnisse - die Vergabe von Fachplanerleistungen des Leistungsbildes Technisches Monitoring i. S. d. VDI 6041, AMEV Technisches Monitoring 2017 und Inbetriebnahmemanagement i. S. d. AHO-Heftes Nr. 19 (“Ergänzende Leistungsbilder im Projektmanagement für die Bau und Immobilienwirtschaft” - Stand 01/2018) in Anlehnung an VDI 6039 (jeweils Grund- und Besondere Leistungen) neben dem parallel zu beauftragenden Generalplaner.
Berlin
Die AG beabsichtigt, auf der Liegenschaft „Postblockareal Nord“ an der Wilhelmstraße/Leipziger Straße im Berliner Stadtbezirk Mitte für das Bundesministerium der Finanzen ein neues Bürogebäude zur Unterbringung der Leitung des Ministeriums, verschiedener Abteilungen der Verwaltung, der Bundesfinanzakademie BFA, eines Konferenzzentrums und einer Groß-Kantine zu errichten. Die Generalplanungsleistungen für das Projekt werden im Anschluss an einen europaweit bekanntgemachten RPW-Realisierungswettbewerb (EU-Auftragsbekanntmachung 2021/S 066-172085 vom 06.04.2021) an einen anderen AN vergeben. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist - anknüpfend an die bisherigen Planungsergebnisse - die Vergabe von Fachplanerleistungen "Technischen Monitoring und Inbetriebnahmemanagement" (Grund- und Besondere Leistungen).
Der hiesige AN soll ergänzende Fachplanungsleistungen des Technischen Monitorings i. S. d. VDI 6041, AMEV Technisches Monitoring 2017 und des Inbetriebnahmemanagements i. S....
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte - Fachplanerleistungen „Technisches Monitoring und Inbetriebnahmemanagement“ (VOEK 260-21)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.
de) heruntergeladen werden. Für den Teilnahmeantrag wie auch das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
2. Der Vordruck „Teilnahmeerklärung“ bzw. „Angebotsschreiben“ ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung ab gibt oder elektronisch signiert einzureichen.
3. Der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ist bis zum Ende der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen.
Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Ang...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de/
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bundesimmobilien.de/