Technische Verfahrensbegleitung für die Vorbereitung und Durchführung eines 2-stufigen Verhandlungsverfahrens für eine ÖPP-Leistung zum Neubau des Multifunktionsbades in Heiligenhaus Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-I-052
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Verfahrensbegleitung für die Vorbereitung und Durchführung eines 2-stufigen Verhandlungsverfahrens für eine ÖPP-Leistung zum Neubau des Multifunktionsbades in Heiligenhaus
Das Heljensbad ist in einem schlechten baulichen Zustand, hat jedoch für die Stadt Heiligenhaus und insbesondere für den Sozialraum Oberilp /Nonnenbruch eine wichtige Funktion, die über das reine Sport- und Freizeitangebot hinausgeht.
Im Zuge der aktuell in Bearbeitung befindlichen Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (ISEK) ist eine absehbare Maßnahme die Erneuerung und Umgestaltung des Bades. Ziel ist es, das Schwimmbad zu einem Stadteilzentrum mit vielfältigen Aufgaben weiter zu entwickeln. Die genauen Inhalte werden im Rahmen des ISEK erarbeitet und in einem Förderantrag zusammengefasst.
Die PD wurde mit dem Projektmanagement, der wirtschaftlichen und der technischen Beratung für die Ausschreibung und Projektbegleitung eines Paketvergabeverfahrens beauftragt. Im vorliegenden Verfahren wird ein technischer Berater zur Projektbearbeitung der technischen Aspekte ausgeschrieben.
Als Beschaffungsmodell wird ein Paketvergabeverfahren durchgeführt, in dem sowohl Planungs- und Bauleistungen als auch der Betrieb über einen festgelegten Zeitraum zusammengefasst wird.
Für die Umsetzung des Schwimmbadneubaus sollen Landesfördermittel in Anspruch genommen werden. Für den Förderantrag sind umfangreiche Unterlagen zu erstellen, die gleichzeitig auch die Grundlage für eine spätere Ausschreibung der Planungs- und Bauleistungen darstellt. Die Erstellung dieser Unterlagen und die weitere Projektbegleitung ist Gegenstand des Leistungspaketes.
Der zu erteilende Auftrag beinhaltet im Wesentlichen:
— die Erstellung der technischen Antragsunterlagen für einen Förderantrag bei der BR Düsseldorf
— Erstellung einer Leistungsbeschreibung für das oben dargestellte Vorhaben
— die Begleitung des Vergabeverfahrens, Mitwirkung bei der Durchführung der Verhandlungsgespräche
— sowie die Qualitätssicherung während der Bauphase
— und die Mitwirkung am Aufbau des Projektvertrages.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen, die insbesondere von der Bewilligung von Fördermitteln abhängig ist.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Heiligenhaus
Standardlos
siehe Ziffer 3.1 der Anlage 01: Aufgaben- und Leistungsbeschreibung zu den weiteren Phasen die von der Bewilligung von Fördermitteln abhängig sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Verfahrensbegleitung für die Vorbereitung und Durchführung eines 2-stufigen Verhandlungsverfahrens für eine ÖPP-Leistung zum Neubau des Multifunktionsbades in Heiligenhaus
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 90408
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.pfaller-ingenieure.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.