Nutzungsvereinbarung Bewirtschaftung Sportbad Britz
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlinerbaeder.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nutzungsvereinbarung Bewirtschaftung Sportbad Britz
Betrieb und Unterhaltung des Sportbades Britz. Nutzung zu Vereinszwecken.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Der Leistungsgegenstand bleibt unverändert.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Nach der Aufhebung eines europaweiten Konzessionsvergabeverfahrens der BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG im Jahr 2019 war der bestehende Vertrag zur Sicherung der Kontinuität der Leistungserbringung für den Zeitraum von 12 Monaten vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2020 interimsweise zu verlängern. Die Verlängerung sollte der Vorbereitung und Durchführung eines neuen europaweiten Konzessionsvergabeverfahrens dienen. Anders als es ursprünglich geplant war, konnten diese Verlängerung und die letzte Verlängerung des bestehenden Vertrages für die Saison 2021 wegen der COVID-19-Pandemie nicht dazu genutzt werden, um die Neuvergabe der Konzession vorzubereiten und umzusetzen. Wegen der unvorhersehbaren Dauer und Auswirkung der Pandemie auf den Badebetrieb - in den Jahren 2020 und 2021 konnte kein regelmäßiger Badebetrieb aufgenommen werden - kann keine Leistungsbeschreibung erstellt werden, die den Bietern eine verlässliche Kalkulationsgrundlage bieten würde. Wie sich die weitere Nutzung von Sportbädern kurz und mittelfristig entwickelt und ob überhaupt ein annähernd wirtschaftlicher Betrieb möglich sein wird, ist nicht prognostizierbar. Auf dieser Grundlage konnte und kann kein wettbewerbliches Vergabeverfahren durchgeführt werden. Hinzu kommt, dass wegen der durch die Pandemielage veränderten Arbeitsbedingungen und erforderlichen Umstellungen die Auftraggeberin nicht über die erforderlichen Kapazitäten verfügten, um die Neuausschreibung der Konzession vorzubereiten. Vor diesem Hintergrund ist eine erneute interimsweise Vertragsverlängerung erforderlich. Diese ist nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie zulässig. Die Umstände haben sich durch die Pandemie derart geändert, dass eine Vertragsanpassung notwendig wurde, ohne dass die Auftraggeberin dies vorhersehen konnte. Der Betrieb des Sportbads Britz konnte zur Gewährleistung der Leistungskontinuität für das Jahr 2022 nur durch die Verlängerung des Vertrags mit der mit der SG Neukölln für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sichergestellt werden.
Bei der COVID-19-Pandemie handelt es sich um Umstände — eine weltweite Pandemie — die durch die Auftraggeberin gerade mit Blick auf die länge des anhaltenden Pandemiegeschehenes nicht vorhersehbar waren. Die Änderung des Vertrages in Form einer Vertragsverlängerung ist wegen vorstehender Umstände erforderlich, denn ohne die Vertragsverlängerung kann der Vertragszweck – die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung des Sportbades Britz – nicht sichergestellt werden. Die Auswechselung des Auftragnehmers im Ergebnis eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens für die interimsweise Bewirtschaftung des Sportbades Britz für ein Jahr würde mit erheblichen An- und Ablaufschwierigkeiten verbunden sein, die für die BBB das Risiko bergen würde, dass der Betrieb des Sportbadades Britz für das Jahr 2022 nicht gewährleistet werden kann.