Beschaffung von Wasserstoff-/ Brennstoffzellenhybrid-Niederflur-Linienomnibussen
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27570
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bremerhavenbus.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26125
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vwg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45701
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vestische.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Wasserstoff-/ Brennstoffzellenhybrid-Niederflur-Linienomnibussen
Die drei Verkehrsunternehmen Bremerhaven Bus, VWG und Vestische beabsichtigen im Rahmen eines in Kooperation gemeinsam durchgeführten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb die Leistung Herstellung, Lieferung, Service und Wartung von Brennstoffzellenhybrid-Niederflur-Linienomnibussen, die mit Wasserstoff betrieben werden sollen (nachfolgend auch Wasserstoffbusse), zu vergeben. Hierbei werden zunächst in zwei Losen drei Wasserstoffbusse (Los 1) so-wie optional vier weitere Wasserstoffbusse (Los 2) für den Einsatz im Liniennetz der Stadt Bremerhaven ausgeschrieben. Des Weiteren werden mit einem weiteren Los vier Wasserstoffbusse (Los 3) für den Einsatz im Liniennetz der Stadt Oldenburg sowie zunächst optional fünf Wasserstoffbusse für das Liniennetz der Vestische Straßenbahnen GmbH (Los 4) ausgeschrieben.
Beschaffung von Wasserstoff-/ Brennstoffzellenhybrid-Niederflur-Linienomnibussen
Einsatz im Liniennetz der Stadt Bremerhaven
Es ist beabsichtigen im Rahmen eines in Kooperation gemeinsam durchgeführten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb die Leistung Herstellung, Lieferung, Service und Wartung von Brennstoffzellenhybrid-Niederflur-Linienomnibussen, die mit Wasserstoff betrieben werden sollen (Wasserstoffbusse), zu vergeben.
Es ist vorgesehen, dass bezüglich des Loses 1 als Nebenangebote auch solche Angebote zugelassen werden, die die Variante der optionalen Beschaffung im Wege des Leasingmodells vorsehen.
Beschaffung von Wasserstoff-/ Brennstoffzellenhybrid-Niederflur-Linienomnibussen
Einsatz im Liniennetz der Stadt Bremerhaven
Es ist beabsichtigen im Rahmen eines in Kooperation gemeinsam durchgeführten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb die Leistung Herstellung, Lieferung, Service und Wartung von Brennstoffzellenhybrid-Niederflur-Linienomnibussen, die mit Wasserstoff betrieben werden sollen (Wasserstoffbusse), zu vergeben.
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind Herstellung, Lieferung und Wartung von insgesamt sieben Wasserstoffbussen sowie optional neun weiteren Wasserstoffbussen, wobei optional vier Wasserstoffbusse für die für die Bremerhavener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (Los 2) ausgeschrieben werden sollen. Des Weiteren ist vorgesehen, dass bezüglich der Lose 1 und 2 sowie des Loses 4 als Nebenangebote auch solche Angebote zugelassen werden, die die Variante der optionalen Beschaffung im Wege des Leasingmodells vorsehen.
Beschaffung von Wasserstoff-/ Brennstoffzellenhybrid-Niederflur-Linienomnibussen
Einsatz im Liniennetz der Stadt Oldenburg
Es ist beabsichtigen im Rahmen eines in Kooperation gemeinsam durchgeführten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb die Leistung Herstellung, Lieferung, Service und Wartung von Brennstoffzellenhybrid-Niederflur-Linienomnibussen, die mit Wasserstoff betrieben werden sollen (Wasserstoffbusse), zu vergeben.
ZW1-80153813
Beschaffung von Wasserstoff-/ Brennstoffzellenhybrid-Niederflur-Linienomnibussen
Liniennetz der Vestische Straßenbahnen GmbH
Es ist beabsichtigen im Rahmen eines in Kooperation gemeinsam durchgeführten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb die Leistung Herstellung, Lieferung, Service und Wartung von Brennstoffzellenhybrid-Niederflur-Linienomnibussen, die mit Wasserstoff betrieben werden sollen (Wasserstoffbusse), zu vergeben.
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind Herstellung, Lieferung und Wartung von insgesamt sieben Wasserstoffbussen sowie optional neun weiteren Wasserstoffbussen, wobei optional fünf Wasserstoffbusse für die Vestische Straßenbahnen GmbH (Los 4) ausgeschrieben werden sollen. Das Los 4 wird optional ausgeschrieben, da beabsichtigt ist, eine Förderung nach einer bisher noch nicht veröffentlichten BMVI-Förderrichtlinie zu beantragen. Insofern kann derzeit nur vorbehaltlich der positiven Förderzusage für die Vestische Straßenbahnen GmbH, die Option auf die Beschaffung weiterer fünf Wasserstoffbusse ausgeschrieben werden.
Des Weiteren ist vorgesehen, dass bezüglich des Loses 4 als Nebenangebote auch solche Angebote zugelassen werden, die die Variante der optionalen Beschaffung im Wege des Leasingmodells vorsehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von Wasserstoff-/ Brennstoffzellenhybrid-Niederflur-Linienomnibussen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von Wasserstoff-/ Brennstoffzellenhybrid-Niederflur-Linienomnibussen
Ort: Vila Nova da Gaia
NUTS-Code: PT11A Área Metropolitana do Porto
Postleitzahl: 4430-247
Land: Portugal
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.