U9 Güntzelstraße, barrierefreier Ausbau - Lph. 6-9 + BÜ Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0601-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
U9 Güntzelstraße, barrierefreier Ausbau - Lph. 6-9 + BÜ
U9 Güntzelstraße, barrierefreier Ausbau - Lph. 6-9 + BÜ
Berlin
Der U-Bahnhof Gützelstraße ist Teil der Linie U9 und liegt unter der Bundesallee und erstreckt sich zwischen Güntzelstraße und Trautenaustraße im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Der in 1,5-facher Tiefenlage liegende Bahnhof wurde von 1963-1965 gebaut. Der Mittelbahnsteig hat eine Länge von ca. 110m sowie eine Breite von ca. 7m und ist durch 2 Vorhallen mit je 2 Ausgängen an den Bahnsteigenden zu erreichen. Durch den Einbau eines Aufzuges wird der Bahnhof barrierefrei zu erschlossen, und erfüllt somit die Forderungen der Senatsverwaltung, den öffentlichen Nahverkehr auch für mobilitätseingeschränkte Menschen gemäß den "Leitlinien zum barrierefreien Ausbau Berlins als barrierefreie Stadt" zu erschließen. Der barrierefreie Ausbau des U-Bahnhofs Güntzelstraße wird durch den Einbau von 2 Aufzügen, der Höhenregulierung des Bahnsteiges und dem Einbau eines Blindenleitsystems realisiert. Aufzug 1 verbindet die Bahnsteigebene mit der Vorhalle und wird durch den Umbau eines im Bahnhof integrierten Lüftungsschachtes realisiert. Aufzug 2 verbindet die Vorhalle mit der Straßenebene. Für den Deckendurchbruch müssen Kabeltrassen von Vattenfall und Telekom umverlegt werden. Bei der Höhenregulierung des Bahnsteigs wird der vorhandene Asphaltbelag abgebrochen und neuer Belag aus Feinsteinzeugfliesen mit 2% Gefälle von der Bahnsteigplatte weg verlegt. Die zu erbringenden Leistungen umfassen: Architekten- und Ingenieurleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke der Leistungsphasen 6 bis 9 und Bauüberwachung in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI 2021 für Ingenieurbauwerke
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
U9 Güntzelstraße, barrierefreier Ausbau - Lph. 6-9 + BÜ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.