WDVS- & Malerarbeiten, CBF, 5013 Referenznummer der Bekanntmachung: AB 20/22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
WDVS- & Malerarbeiten, CBF, 5013
Der Auftrag beinhaltet u. a. folgende Arbeiten:
- Erneuerung der Fassade im Innenhofbereich mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
- Reparatur der Screening-Fassade (Westseite / historische Fassade) nach dem Fenstereinbau
- Maler- und Tapezierarbeiten an Wänden und Decken im umgebauten OP-Bereich
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charité.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
12200 Berlin
Standardlos
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Unternehmensreferenzen: Nachzuweisen sind Unternehmensreferenzen über vergleichbare Maßnahmen aus dem Zeitraum 01.02.2019 bis heute. Vergleichbare Maßnahmen sind Maler- und Wärmedämmverbundsystemarbeiten bei Umbaumaßnahmen in Krankenhäusern, OP-Bereichen und Bettenhäusern. Es muss sich dabei um Umbaumaßnahmen von Bereichen handeln, bei denen auf Hygiene und somit auf spezielle Anstriche, strapazierbare Oberflächen, Beständigkeiten gegen Desinfektionsmitteln und auf die Reinigung von Wand- und Deckenbelägen gesondert geachtet wird.
zu Eignungskriterium 1: Gefordert sind mind. 3 Unternehmensreferenzen über die genannten vergleichbaren Baumaßnahmen.
2. Eigenerklärung zur Eignung (V 124.H F): Einzureichen ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung (V 124.H F)" oder der Nachweis über die Präqualifikation.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Keine Personen sind befugt an der Angebotseröffnung teilzunehmen, § 14 EU VOB/A.
Die Niederschrift wird allen Bietern im Nachgang elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Vergabeunterlagen erst ca. drei Tage nach der EU-Veröffentlichung auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]