Oxyreductanlage, Sedanstraße 16-18 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 073-21 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Oxyreductanlage, Sedanstraße 16-18
Ausgeschrieben sind Leistungen für eine Oxyreductanlagen. Für fünf Sonderbereiche im Gebäude sind ergänzend zur Feuerlöschanlage, eine Sauerstoffreduktionsanlage mit Stickstoff vorgesehen welche zur Brandvermeidung dient. Zusätzlich ist in den betreffenden Bereichen eine Stickstofflöschanlage zur Schnellabsenkung des Sauerstoffgehaltes bei Bränden geplant, um eine zusätzliche Sicherheit zu gewährleisten.
Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage der vorbeschriebenen Leistungen.
Sedanstraße 16-18 / Bundesstraße 54, 20146 Hamburg
- Brandmeldekabel, ca. 1,5 km
- Löschrohrleitung, ca. 450 m
- Stickstofferzeugung, 1 Stück
- Steuerzentrale, 1 Stück
- Leitungsführungskanal, ca. 745 m
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn nach besonderer schriftlicher Aufforderung spätestens 30 Tage nach Auftragserteilung, Fertigstellung ca. 2. Quartal 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oxyreductanlage, Sedanstraße 16-18
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30853
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]