LC-LC-GC-MS/MS Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0233-21-I-C
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bfr.bund.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.ble.de/zv
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ble.de
Abschnitt II: Gegenstand
LC-LC-GC-MS/MS
LC-LC-GC-MS/MS
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Max-Dohrn-Str. 8-10
10589 Berlin
Deutschland
Lieferung und betriebsbereite Aufstellung, einschließlich Installation der Software, eines LC-LC-GC-MS/MS-Systems zur Bestimmung von PAK und von Styrol-Oligomeren sowie der Mineralölbestandteile MOSH und MOAH sowie die Durchführung einer fachkundigen Einweisung in die Bedienung und Funktionen des Systems für bis zu vier Personen des Auftraggebers beim Auftraggeber vor Ort, eine Applikationsunterstützung, eine eintägige Softwareschulung und die Aushändigung einer deutschsprachigen Bedienungsanleitung in elektronischer Form. Überdies gewährleistet der Auftragnehmer die Bereitstellung von Softwareupdates für die Auswertesoftware sowie die Bereitstellung von Ersatz- und Verbrauchsteilen für jeweils einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren ab betriebsbereiter Aufstellung des Systems. Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer einen telefonischen Support für die Dauer von mindestens vier Jahren ab betriebsbereiter Aufstellung des Systems. Zudem ist zwölf Monate nach betriebsbereiter Aufstellung eine Wartung an dem System durchzuführen.
Die Angaben unter II. 2.7 erfolgen aus rein technischen Gründen. Die einzelnen Ausführungsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte und unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung zu § 19 MiLoG vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung zu § 21 AEntG vorzulegen.
Die Erklärungen sind einzuscannen und über "Meine e-Vergabe" dem Angebot beizufügen.
- Referenzen
Der Bieter reicht geeignete Referenzen (mind. eine) über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des Empfängers ein. Besonders sollten hierbei amtliche Labore, staatliche Forschungsinstitute sowie ISO/IEC 17025 akkreditierte Labore berücksichtigt werden. Diese Referenz/en soll/sollen mit Blick auf die zu vergebende Leistung Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben und müssen mindestens belegen, dass der Bieter in der Lage ist, die dieser Ausschreibung zu Grunde liegenden aufgeführten Leistungen nach Art und Umfang durchzuführen.
- Eigenerklärung zu Personalqualifikationen (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu Personalqualifikationen (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen aus der hervorgeht, dass das eingesetzte Personal über die folgenden Erfahrungen und Kenntnisse verfügt:
a) in der Installation,
b) in der Ersteinweisung,
c) in der Überprüfung,
d) in der ergänzenden Einweisung für das System sowie
e) Zusatzausbildung oder Teilnahme an einem Training im Bereich Installation und Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Systems.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B) Leistungsverzeichnis
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen.
C) Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
D) Fragen sind schriftlich, per E-Mail oder Fax ausschließlich an die unter Nr. I.3) benannte Kontaktperson zurichten. Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet. Um etwaige Fragen zum Vergabeverfahren oder der zu erbringenden Leistung umfänglich beantworten zu können, wird darum gebeten, weitere Auskünfte rechtzeitig, also mindestens sieben Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, anzufordern.
E) Methodenübersicht
Mit Angebotsabgabe hat der Bieter eine Übersicht in Form einer Liste der verfügbaren analytischen Methoden (Application Notes) und verfügbaren (digitalen) Trainings zur Hardware, Software und Anwenderthemen (z. B. PAK-analytik) beizufügen.
F) Nachweis Gütezeichen für den angebotenen Monitor und die angebotene Tastatur
Mit Angebotsabgabe hat der Bieter einen geeigneten Nachweis vorzulegen, aus dem ersichtlich ist, dass der angebotene Monitor und die angebotene Tastatur über die geforderten Gütezeichen verfügen. Für den Monitor ist der Nachweis für das Gütezeichen TCO Certified Displays oder vergleichbar zu erbringen, für die Tastatur ist der Nachweis für das Gütezeichen Blauer Engel für Computer und Tastaturen oder vergleichbar zu erbringen.
G) Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Sofern beabsichtigt ist, eine Bewerber-/Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
H) Unterauftragnehmer/Eignungsleihe
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben. Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt. Für den Fall der Eignungsleihe vermittelt durch den Einsatz eines Unterauftragnehmers ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
I) Das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes abzugeben. Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, per Fax etc. übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
J) Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
K) Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.