Betrieb- und Software-Service Polarion ALM Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0029
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb- und Software-Service Polarion ALM
Betrieb- und Software-Service Polarion ALM
Service-Pauschale für das Standard-Tool "Polarion ALM"
gematik GmbH Friedrichstraße 136 10117 Berlin
Folgende Leistungen sollen im Rahmen der Ausschreibung von den Auftragnehmern übernommen werden:
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(1) In Los 1
- Lizenzmanagement - Sicherstellung des Zugriffs auf das Service-Portal des Lizenzgebers
(2) In Los 2
- Pflege der bestehenden und der neu erstellten Custom-Softwareanteile
- Anpassung bestehender und Entwicklung neuer gematik-spezifischer Funktionen
(3) In Los 3
- Betrieb der gesamten IT-Lösung (inkl. Custom-Softwareanteile) als on-premise- bzw. Cloud-Installation
- Einspielen von Updates der Standard-Software "Polarion ALM"
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Ausführliche Angaben finden die Bieter in den Unterlagen der Ausschreibung.
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Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in Los 2 für die Weiterentwicklungsleistungen eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer geschlossen wird. Das Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt für die feststehende Laufzeit von 4 Jahren maximal EUR 400.000,- (Höchstwert der Rahmenvereinbarung). Die Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung können in der feststehenden Laufzeit nur bis zum Erreichen dieses Höchstwertes abgerufen werden.
Software-Pflege für bestehende und neue Custom-Funktionen sowie Anpassung bestehender und Entwicklung neuer gematik-spezifischer Funktionen
gematik GmbH Friedrichstraße 136 10117 Berlin
Folgende Leistungen sollen im Rahmen der Ausschreibung von den Auftragnehmern übernommen werden:
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(1) In Los 1
- Lizenzmanagement - Sicherstellung des Zugriffs auf das Service-Portal des Lizenzgebers
(2) In Los 2
- Pflege der bestehenden und der neu erstellten Custom-Softwareanteile
- Anpassung bestehender und Entwicklung neuer gematik-spezifischer Funktionen
(3) In Los 3
- Betrieb der gesamten IT-Lösung (inkl. Custom-Softwareanteile) als on-premise- bzw. Cloud-Installation
- Einspielen von Updates der Standard-Software "Polarion ALM"
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Ausführliche Angaben finden die Bieter in den Unterlagen der Ausschreibung.
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Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in Los 2 für die Weiterentwicklungsleistungen eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer geschlossen wird. Das Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt für die feststehende Laufzeit von 4 Jahren maximal EUR 400.000,- (Höchstwert der Rahmenvereinbarung). Die Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung können in der feststehenden Laufzeit nur bis zum Erreichen dieses Höchstwertes abgerufen werden.
Wartung und Pflege (Betriebssupport) des Bestandssystems (inkl. des Standardtools Polarion ALM
gematik GmbH Friedrichstraße 136 10117 Berlin
Folgende Leistungen sollen im Rahmen der Ausschreibung von den Auftragnehmern übernommen werden:
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(1) In Los 1
- Lizenzmanagement - Sicherstellung des Zugriffs auf das Service-Portal des Lizenzgebers
(2) In Los 2
- Pflege der bestehenden und der neu erstellten Custom-Softwareanteile
- Anpassung bestehender und Entwicklung neuer gematik-spezifischer Funktionen
(3) In Los 3
- Betrieb der gesamten IT-Lösung (inkl. Custom-Softwareanteile) als on-premise- bzw. Cloud-Installation
- Einspielen von Updates der Standard-Software "Polarion ALM"
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Ausführliche Angaben finden die Bieter in den Unterlagen der Ausschreibung.
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Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in Los 2 für die Weiterentwicklungsleistungen eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer geschlossen wird. Das Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt für die feststehende Laufzeit von 4 Jahren maximal EUR 400.000,- (Höchstwert der Rahmenvereinbarung). Die Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung können in der feststehenden Laufzeit nur bis zum Erreichen dieses Höchstwertes abgerufen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21
SchwarzarbG.
Angaben zur Eintragung im Handelsregister.
Angaben zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben mit Angebotsabgabe sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen
sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Bietergemeinschaftserklärung (Anlage-05)). Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Sofern der Bieter von der Eignungsleihe gem. § 47 VgV Gebrauch macht, hat er die Unternehmen, deren Eignung er sich bedient, zu benennen. In diesem Fall hat er zudem eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass ihm die Kapazitäten der Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung Unteraufträge (Anlage-06)).
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1. Erklärung zum Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 bis 2020) aufgeteilt nach Gesamtumsatz und Umsatz des Unternehmens mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Ein Bestand des Unternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
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2. Erklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Schäden gem. BDSG. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens EUR 5 Mio. bei Personenschäden und jeweils mindestens EUR 3 Mio. bei Sach- und Vermögensschäden sowie Schäden gem. BDSG betragen. Die Jahreshöchstsumme beträgt mindestens das 2-fache der jeweiligen Einzelsumme. Sofern der Nachweis mit Angebotsabgabe nicht geführt werden kann, reicht die Erklärung eines Versicherers aus, dass er zum Abschluss einer solchen Versicherung mit dem Bieter im Falle der Auftragserteilung bereit ist.
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Zu 1.:
Los 1: Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr betragen.
Los 2: Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr betragen.
Los 3: Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr betragen.
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1. Nur für Los 1: Erklärung und Nachweis, dass der Bieter direkt oder als Polarion Certified Reseller Partner das Lizenzmanagement (d.h. Sicherstellung des Zugriffs auf das Service-Portal des Tool-Herstellers bzw. Lizenzgebers) der bei der gematik vorhandenen Polarion-Lizenzen vornehmen darf bzw. dass diese Bedingung bis zum Vertragsstart vorliegen wird.
2. Erklärung über den Bestand an in den Geschäftsjahren 2018 bis 2020 durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeitern.
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3. Referenzprojekte:
Für Los 2:
Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die Durchführung von Software-Projekten in Bezug auf Datenmanagementtools inkl. der Toolkonfiguration und der Implementierung von Java 11 Code betrifft, die vom Umfang und von den Anforderungen mit dem Produktentwicklungstool des Auftraggebers vergleichbar sind. Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 5 Jahren erbracht, wenn es bis einschließlich zum Jahr 2021 abgeschlossen wurde. Entscheidend für die Berechnung des Jahreszeitraumes ist der Ablauf der Angebotsfrist.
Für Los 3:
Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie den produktiven Betrieb von Datenmanagementtools inkl. Individualisierung durch Custom Code in Java 11 betrifft, die vom Umfang und von den Anforderungen mit dem Produktentwicklungstool des Auftraggebers vergleichbar sind. Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 5 Jahren erbracht, wenn es bis einschließlich zum Jahr 2021 abgeschlossen wurde. Entscheidend für die Berechnung des Jahreszeitraumes ist der Ablauf der Angebotsfrist.
Zu 1.:
Der Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt des Vertragsstarts berechtigt sein, direkt oder als Polarion Certified Reseller Partner das Lizenzmanagement der vorhandenen Polarion-Lizenzen der Siemens Industry Software GmbH betreiben zu dürfen (d.h. Sicherstellung des Zugriffs auf das Service-Portal des Tool-Herstellers bzw. Lizenzgebers). Fehlt eine solche Zertifizierung oder bestehen Zweifel daran, dass der Bieter bis zum Vertragsstart diese Bedingung erfüllen kann, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Zu 2.:
Für Los 2: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl muss jeweils mindestens 3 Mitarbeiter betragen.
Für Los 3: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl muss jeweils mindestens 3 Mitarbeiter betragen.
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Zu 3.:
Für Los 2:
- Es müssen mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
- Auftragsvolumen je Referenzprojekt: Mindestauftragswert [Betrag gelöscht] EUR (netto)
Für Los 3:
- Es müssen mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
- Auftragsvolumen je Referenzprojekt: Mindestauftragswert [Betrag gelöscht] EUR (netto)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch;
2) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1 bis III.1.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen;
4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
6) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YY0F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer
2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.