Leistungen der Objektplanung für Gebäude zum Neubau des Bürodienstgebäudes Machonstraße 1-7, 12015 Berlin-Mariendorf Referenznummer der Bekanntmachung: TW-mach1-OBJ
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Objektplanung für Gebäude zum Neubau des Bürodienstgebäudes Machonstraße 1-7, 12015 Berlin-Mariendorf
Um den prognostizierten Bedarf an Arbeitsplätzen für das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg mittel- bis langfristig decken zu können, soll auf dem bezirkseigenen Grundstück, Machonstr.1-7 ein neues Bürodienstgebäude für bis zu 75 zusätzliche Arbeitsplätze errichtet werden. Das Gebäude wird nicht für einen bestimmten Fachbereich entwickelt, sondern soll flexibel sich an Bedürfnisse verschiedener Fachbereiche anpassen lassen.
Der Leistungsumfang entspricht im Wesentlichen den Grundleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. Anlage 10 zur HOAI 2021 und umfasst die Leistungsphasen 3-8.
Machonstraße 1-7, 12015 Berlin
Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie ggf. besondere Leistungen zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst die LPH 3 bis 4 sowie 5 teilweise.
Eine VPU wird auf der Basis des genehmigten Bedarfsprogramms durch den Fachbereich Baumanagement des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg derzeit erarbeitet. Dieser Stand ist zu adaptieren, ggf. zu ergänzen und in die weiteren Leistungsphasen überzuleiten.
Die aktuelle Vorentwurfsplanung sieht einen Neubau mit 4 Vollgeschossen mit einer Teilunterkellerung von rd. 120,00m2 vor. Der Neubau setzt sich aus zwei Baukörpern zusammen. Der kleinere Baukörper ist direkt am Bestandsgiebel des Nachbargebäudes geplant und nimmt die Gebäudetiefe des Altbaus von ca. 12.75 m auf. Dieser Bereich ist teilunterkellert mit Räumen für die Haustechnik. Abstandsflächen fallen nicht auf das Nachbargrundstück.
Im kleineren Baukörper sind das Haupttreppenhaus mit barrierefreiem Aufzug und die Nebenräume kompakt organisiert. Ein durchgestecktes Entree zum Hofbereich bilden im Erdgeschoss einen transparenten, barrierefreien Eingang. Ein großes, auskragendes Vordach markiert diesen Bereich.
Der zweite Baukörper, mit einer Gesamttiefe von rd. 17,90m und Länge ca.25,00m, ist als Kombibüro geplant. Zellenbüros entlang der beiden Außenfassaden werden an einen Service- und Kommunikationsbereich im Zentrum des Gebäudes angeordnet. Die drei oberen Ebenen werden vorrangig für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit geringem Besucherverkehr geplant. Ein Atrium verbindet die oberen drei Geschosse miteinander und versorgt die angrenzenden Räume mit Tageslicht und Frischluft.
Ein Büroraster von 1.25m und eine Bürotiefe von rd. 4.75m gewährleisten ein Höchstmaß an Flexibilität. Es werden vorrangig Büroräume für zwei Arbeitsplätze (drei Achsen) vorgesehen. Die Büros werden pro Ebene jeweils mit einer Teeküche, einem Kopier- und Lagerraum und offene Kommunikations- und Arbeitsbereiche ergänzt.
Die geplante Bruttogrundfläche liegt bei 2.000 m2, die Nutzfläche bei 1.650 m2.
Das Erdgeschoss ist als Serviceeinheit geplant und ist kundenorientiert gedacht. Ein Infopoint, Wartebereiche für die Besucher, und eine Reihe von kleineren Besprechungsräumen werden im Erdgeschoss vorgesehen.
Eine spätere Erweiterungsmöglichkeit soll vorgesehen werden.
Als Tragsystem wurde in der Vorentwurfsplanung ein Stahlbeton- Skelettbau gewählt, für die Fassadengestaltung ist eine horizontale Gliederung des Baukörpers mit durchlaufenden Fensterbändern und außenliegendem Sonnenschutz vorgesehen. Die Wahl des Fassadenmaterials steht naturgemäß im engen Zusammenhang zum Ergebnis der Kostenschätzung und Kostenberechnung, und wird in Varianten betrachtet. Derzeit ist eine vorgehängte und hinterlüftete, vertikalgegliederte Holzlammellenfassade geplant.
Das Gebäude wird in Anlehnung an BNB Kriterien nachhaltig sowie barrierefrei geplant.
Die Vergabe der baulichen Leistungen soll mittels Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnis erfolgen. Hierbei ist die Vergabe auf möglichst wenige Vergabeeinheiten zu reduzieren. Der Baubeginn ist für Anfang 2023 und die Fertigstellung im Juni 2024 geplant.
Die vorläufig geschätzten Gesamtbaukosten (KG 200-700) belaufen sich auf 4,95 Mio. € (brutto), davon rund 2,6 Mio. € für die KG 300 und rund 1,1 Mio. € für die KG 400.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 410.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
In der Summe werden für die objektiven Kriterien max. 450 Pkt vergeben:
1. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (20 Pkt)
1.1 (20 Pkt) – In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 2 Architekten nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Architekten nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Architekten sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
2. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (max. 120 Pkt)
Mit 0 Pkt wird das Unterkriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfügen.
2.1 Der Projektleiter verfügt über:
2.1.1 (30 Pkt*) 10 Jahre Berufserfahrung***
2.1.2 (10 Pkt) ein realisiertes Referenzprojekt von einem Neubau
2.2 Der stellvertretende Projektleiter verfügt über:
2.2.1 (30 Pkt*) 10 Jahre Berufserfahrung***
2.2.2 (10 Pkt) ein realisiertes Referenzprojekt von einem Neubau
2.3 Der Bauleiter verfügt über:
2.3.1 (30 Pkt*) 10 Jahre Berufserfahrung***
2.3.2 (10 Pkt) ein realisiertes Referenzprojekt von einem Neubau
3. Angaben zu den Referenzprojekten für den Neubau von Gebäuden (max. 160 Pkt)
Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 zu [3.] und [4.] aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Bei einzelnen Kriterien sind mehrere Referenzen vorzulegen, um die maximale Punktzahl zu erreichen. Eine Referenz kann dabei für mehrere der aufgeführten Kriterien verwendet werden.
3.1 Neubau von Objekten, die der Honorarzone III oder höher zugeordnet wurden:
3.1.1 je Referenz der Planung (LPH 3-5) 15 Pkt, max. 30 Pkt
3.1.2 je Referenz der Ausschreibung /Objektüberwachung (LPH 6-8) 15 Pkt, max. 30 Pkt
3.2 Neubau von Objekten mit Bauwerkskosten von mind. 5 Mio. EUR brutto:
3.2.1 je Referenz der Planung (LPH 3-5) 15 Pkt, max. 30 Pkt
3.2.2 je Referenz der Ausschreibung /Objektüberwachung (LPH 6-8) 15 Pkt, max. 30 Pkt
3.3 Vorlage eines positiven Referenzschreibens**:
3.3.1 je Referenz der Planung (LPH 3-5) 5 Pkt, max. 10 Pkt
3.3.2 je Referenz der Ausschreibung /Objektüberwachung (LPH 6-8) 5 Pkt, max. 10 Pkt
3.4 Neubau von Objekten für einen öffentlichen Auftraggeber:
3.4.1 je Referenz der Planung (LPH 3-5) 5 Pkt, max. 5 Pkt
3.4.2 je Referenz der Ausschreibung /Objektüberwachung (LPH 6-8) 5 Pkt, max. 5 Pkt
3.5. Vereinbarung einer Baukostenobergrenze als Beschaffenheit:
3.5.1 je Referenz der Planung (LPH 3-5) 5 Pkt, max. 5 Pkt
3.5.2 je Referenz der Ausschreibung /Objektüberwachung (LPH 6-8) 5 Pkt, max. 5 Pkt
4. Gestaltqualität der Referenzen (max. 150 Pkt)
Siehe Ziff. III.1.3. Bewertung durch ein Gremium. Jedes Mitglied des Gremiums vergibt bis zu 5 Pkt; die Einteilung der Zwischenschritte liegt im Ermessen des Gremiums. Der Mittelwert der abgegebenen Bewertungen wird mit 30 multipliziert und bildet die abschließende Bewertung des Kriteriums für den jeweiligen Teilnahmeantrag. Sofern mehrere Referenzen angegeben werden, werden alle Referenzen bewertet und anschließend der arithmetische Mittelwert gebildet. Fehlende Referenzblätter werden mit 0 Pkt bewertet und fließen in die Bildung des Mittelwertes ein.
[*Je Monat Berufserfahrung wird ein 30/120 Pkt vergeben. Max. können 5 Pkt für 10 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]
[**Entsprechende Bestätigungen des AG sind auf Nachforderung innerhalb einer Frist von 3 Tagen einzureichen. Wenn die Nachreichung innerhalb dieser Frist nicht erfolgt, wird das Kriterium mit 0 Pkt bewertet.]
[***Berufserfahrung bei entsprechenden Dienstleistungen der Objektplanung im Hochbau (nach Diplom oder gleichwertig)]
Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich die nicht optionalen Teile der Leistung beauftragt. Die weiteren Leistungen, Leistungsstufen und Leistungsteile werden einzeln oder im Ganzen, ganz oder teilweise, schriftlich beauftragt. Weitere wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens (Baukostenobergrenze) und der Termine.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich explizit vor, einzelne Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst die LPH 3 bis 4 sowie 5 teilweise.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung ist keine Honorarerhöhung abzuleiten.
Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen optional zu übernehmen:
- Analyse der Alternativen / Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bewerberbogen verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen separaten Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separater Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, muss für die Unterauftragnehmer kein separater Bewerberbogen oder die „Eigenerklärung zur Eignung“ beigefügt werden. Der Hauptauftragnehmer muss jedoch im Bewerberbogen Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Bewerberbogen: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/
Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Eigenerklärung im Bewerberbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer mit Eignungsleihe eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu bringen. Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.
[2.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[3.] und [4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
Zu jeder der unter Nr. 3 unter Ziff. II.2.9 anzugebenden Referenzen ist eine Referenzdarstellung auf max. 1 Seite (DIN A 3 oder DIN A 4) mit aussagekräftigen Darstellungen (Zeichnung, Fotos, Ansichten etc.) beizufügen. Die Bewertung erfolgt anhand der zu den unter Nr. 3 eingereichten Darstellungen / Datenblätter der Referenzen durch ein Gremium des Auftraggebers; der Auftraggeber behält sich vor, externe Berater an der diesbezüglichen Auswertung der Teilnahmeanträge zu beteiligen.
Es dürfen max. 3 Projektmitarbeiter vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerberbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 3 Projektmitarbeiter angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projektmitarbeitern für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit der Anzahl der max. geforderten Projekte multipliziert.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten Eigenerklärung und des Bewerberbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen:
- Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers
- Referenzschreiben der Auftraggeber zu den genannten Referenzprojekten
- Referenzdarstellung zu den Referenzprojekten
- Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerberbogen genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters
Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Zu [2.]: Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium Nr. 2 zu den Projektmitarbeitern bewertet, wenn diese nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfügen.
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den stellvertretenden Projektleiter, den Bauleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Zu [3.] und [4.]: Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerberbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.)
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 5 Jahre zurückliegen, d. h. die Übergabe an den Bauherrn (Abschluss LPH 8 gem. § 34 HOAI) muss bereits erfolgt sein und darf max. 5 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung der Bekanntmachung).
e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 3-8 erfüllt worden sein.
f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Neubau handeln.
Die geforderte Referenzdarstellung darf eine Seite (DIN A 3 oder DIN A 4) nicht überschreiten.
Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Architekt/in.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen:
— IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung - Teil A (Wirt-2141),
— IV 407 F Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (Wirt-240),
— IV 125 F Unteraufträge/Eignungsleihe (Wirt-235)
— IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236)
— IV 128 F Erklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Wirt-238),
(Auflistung nicht abschließend.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Es sind der Bewerberbogen und die Eigenerklärung (IV 124 EU F) ausgefüllt einzureichen.
2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „Mach1-OBJ“ öffnen).
3. Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.
4. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
5. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
6. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
7. Der Bewerberbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
8. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3) Nr. 1 VgV endet am 15.03.2022.
9. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 (1) Nr. 3 i.V.m. § 6 (3) bis (6) des Berliner Datenschutzgesetzes sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
10. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
11. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.
12. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren und berechtigen auch nach Abschluss des Vertrages zur Kündigung durch den Auftraggeber.
13. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird.
14. Alle Teilnehmer am Verfahren verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln.
15. Es gelten die „Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb EU“ gemäß IV 1220EU der ABau Berlin.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]