Zu- und Ersatzbau Klassenräume, Verwaltung, Mensa, Grundschule Mendelstraße 6, 21031 Hamburg - Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen in Anlehnung an §§ 2+3 AHO Heft Nr. 9 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV VV 084-21 IG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Zu- und Ersatzbau Klassenräume, Verwaltung, Mensa, Grundschule Mendelstraße 6, 21031 Hamburg - Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen in Anlehnung an §§ 2+3 AHO Heft Nr. 9
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
In dieser Tätigkeit wurde SBH mit dem Zu- und Ersatzbau von Klassenräumen, Verwaltung, Mensa, am Standort Mendelstraße 6, 21031 Hamburg beauftragt.
Näheres siehe II.2.4) Beschreibung der Bekanntmachung.
Hamburg
Auf dem Grundstück Mendelstraße 6 in 21031 Hamburg (Flurstücke 4917 in der Gemarkung Lohbrügge) befindet sich die Grundschule Mendelstraße. Hier ist der Zu- und Ersatzbau von Klassenräumen, Verwaltung und Mensa geplant. Der Neubau soll eine Projektfläche von ca. 3.050 m² BGF aufweisen. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen.
Die vorhandenen Gebäude 01, 02, 06 und 07 werden sukzessive vor Errichtung des Neubaus abgebrochen, damit der Schulbetrieb während der Baumaßnahmen sichergestellt ist. Der Abbruch erfolgt bauherrenseitig, muss aber in die Koordination der Planung einbezogen werden. Im Anschluss aller Baumaßnahmen werden die Siele saniert und die Außenanlagen (Fläche Belegenheit 19.130 m²) neu gestaltet.
Die zu vergebenden Leistungen für das Projektmanagement bestehen aus:
- Projektstufe 1, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an §2+3 AHO Heft Nr. 9;
- Projektleitungsaufgaben für die Projektstufe 1 in Anlehnung an § 3 AHO Heft Nr. 9,
- Projektstufen 2 bis 5, Handlungsbereiche A- E in Anlehnung an §2 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen);
- Projektleitungsaufgaben für die Projektstufen 2 bis 5 in Anlehnung an § 3 AHO Heft Nr. 9,
- Besondere Leistungen in allen Projektstufen in Anlehnung a § 2 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggfs. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen und Umfang)
Abbruch Gebäude 01, 02, 06 und 07 bis August 2023 (Mietfläche gesamt 3.540m²). Eine eventuelle Änderung der Abbruchfolge ist nicht auszuschließen und in der Planung zu berücksichtigen.
Errichtung Zu- und Ersatzbau : März 2023 – August 2024 ( 2.653 m² Mietfläche ).
Gestaltung Außenanlagen / Sanierung Siele : Schuljahr 2024 (Fläche Belegenheit 19.130 m²).
Die vorhandenen und zu ersetzenden Schulgebäude auf dem Grundstück sind für die Aufrechterhaltung des stattfindenden Schulunterrichts während der Bauzeit in Betrieb zu halten. Es sind keine mobilen Klassenräume gewünscht. Entsprechende Umzüge innerhalb der Gebäude müssen geplant und in enger Abstimmung mit der Schule und SBH ausgeführt werden. Zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes müssen die Installationen der TGA (Hauptanschluss NHSV, ELA, Dataport und Fernwärme) ausgegliedert werden.
Bei der Grundschule Mendelstraße sind des Weiteren eine besondere Organisation der Baustelle und deren Sicherheit zu beachten.
Das Projektbudget (KG 200-700) exkl. Projektsteuerungsleistungen für die o.g. Maßnahmen beträgt ca. 8,2 Mio. Euro brutto.
Die Einhaltung der genannten Kostenobergrenze in Bezug auf die beschriebene Planungsaufgabe ist wesentlicher Bestandteil der Aufgabenstellung.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV).
Eine Vertretung der Schulleitung und ggf. weitere Vertreter aus behördlichem Kontext werden ggf. in beratender Funktion an die Angebotsbewertung einbezogen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch konsalt Gesellschaft für Stadt- und Regionalanalysen und Projektentwicklung GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
- Projektstufen 2 bis 5, Handlungsbereiche A- E in Anlehnung an §2 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen);
- Projektleitungsaufgaben für die Projektstufen 2 bis 5 in Anlehnung an § 3 AHO Heft Nr. 9,
- Besondere Leistungen in allen Projektstufen in Anlehnung a § 2 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggfs. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen und Umfang)
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zu- und Ersatzbau Klassenräume, Verwaltung, Mensa, Grundschule Mendelstraße 6, 21031 Hamburg - Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen in Anlehnung an §§ 2+3 AHO Heft Nr. 9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22529
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]