Rahmenvereinbarung für Lieferleistungen zum Betrieb der FIDS Monitore am BER Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2021-0288

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17efc9d9198-29689f2d2bf1c0ef
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung für Lieferleistungen zum Betrieb der FIDS Monitore am BER

Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2021-0288
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30231300 Bildschirme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die FBB ist Betreiberin des Fluginformationssystems FIDS. Für dieses System bestehen hohe Anforderungen:

*an die Betriebs- und Ausfallsicherheit

*an die Systemstabilität

*an eine schnelle Wiederinbetriebsetzung im Störungsfall

Um die vorgenannten Anforderungen zu jeder Zeit zu erfüllen und den kontinuierlichen Betrieb der FIDS Anzeigen am BER Terminal 1+2 abzusichern, soll eine Rahmenvereinbarung zur Belieferung mit Monitoren sowie internen und externen Controllern abgeschlossen werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rahmenvereinbarung zur Belieferung (Kauf) mit Monitoren des Herstellers Sharp NEC (Sharp NEC Display Solutions) mit einer Laufzeit von 24 Monaten plus einmaliger 12-monatiger Verlängerungsoption.

Schätzmenge für 36 Monate: Gesamt 300 Monitore.

Rahmenvereinbarung zur Belieferung (Kauf) mit internen Controllern des Herstellers Sharp NEC (Sharp NEC Display Solutions) mit einer Laufzeit von 24 Monaten plus einmaliger 12-monatiger Verlängerungsoption.

Schätzmenge für 36 Monate: Gesamt 500 interne Controller.

Rahmenvereinbarung zur Belieferung (Kauf) mit externen Controllern der Hersteller JetwayComputer und European Portwell Technology mit einer Laufzeit von 24 Monaten plus einmaliger 12-monatiger Verlängerungsoption.

Schätzmenge für 36 Monate: Gesamt 100 externe Controller.

Die Schätzmengen basieren auf dem Verbrauch der Vorjahre (letzte drei Jahre) und wurden für die Folgejahre (nächste drei Jahre) vom AG im Rahmen einer Bedarfsschätzung ermittelt. Sie spiegeln demnach den voraussichtlichen Bedarf und die voraussichtliche Abnahmemenge wieder.

Der AN hat keinen Anspruch auf Abnahme dieser Zahlen während der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Sie dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für die Erstellung des Angebotes.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag kann einmalig um 12 Monate verlängert werden.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der aufgeführten Mindestzahl von wertungsfähigen Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Option 1:

Verlängerung des Vertrages um 1 mal 12 Monate. Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) einmal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.

II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
Angebote sind in Form von elektronischen Katalogen einzureichen oder müssen einen elektronischen Katalog enthalten
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.

1)

Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.

Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeit und Datenschutz zur Verfügung.

2)

Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen').

Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeit und Datenschutz zur Verfügung.

3)

Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.

BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.

Der AG stellt hierzu ein Formblatt Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.

4)

Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe)

Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.

Der AG stellt hierzu ein Formblatt Verpflichtungserklärung Dritte Nachunternehmer (Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Dritten) zur Verfügung.

5)

Mit der Eigenerklärung wird die Vertraulichkeitserklärung und DSVO akzeptiert.

Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.

Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.

Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Unternehmens bezogen auf den Auftragsgegenstand (Rahmenvereinbarung zur Belieferung mit FIDS-Monitoren und Controllern) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2020-2021; alternativ, wenn 2021 noch nicht abgeschlossen ist: 2018-2019-2020) . Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe bezogen auf den Auftragsgegenstand (Rahmenvereinbarung zur Belieferung mit FIDS-Monitoren und Controllern) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2020-2021; alternativ, wenn 2021 noch nicht abgeschlossen ist: 2018-2019-2020) in Höhe von: 500.000,00 €.

Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).

Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung.

Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Partner Status und Handelspartner Zertifizierungen:

a) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er / sie aktuell und zu Beginn der Leistungserbringung ein von Sharp NEC Display Solutions Europe GmbH zertifizierter Channel Partner ist.

b) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er / sie aktuell und zu Beginn der Leistungserbringung ein von JetwayComputer B.V. zertifizierter und in Deutschland autorisierter Handelspartner ist.

c) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er / sie aktuell und zu Beginn der Leistungserbringung ein von European Portwell Technology B.V. bzw. der KIOSK Embedded Systems GmbH zertifizierter und in Deutschland autorisierter Handelspartner ist.

2) Nachweis von Referenzen über das erfolgreiche Führen einer Rahmenvereinbarung zur Belieferung mit FIDS-Monitoren und Controllern mit folgenden Angaben:

Name und Adresse des Auftraggebers

Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber

Titel und Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1) Partner Status und Handelspartner Zertifizierungen:

a) Nachweis einer aktuellen und zu Vertragsstart gültigen von Sharp NEC Display Solutions Europe GmbH ausgestellten Channel Partner Zertifizierung, Partner Status mindestens Enterprise Partner, die den Teilnahmewettbewerbsunterlagen als Kopie beizufügen ist.

b) Nachweis einer aktuellen und zu Vertragsstart gültigen, von JetwayComputer B.V. ausgestellten Zertifizierung und Handelspartner-Autorisierung, die den Teilnahmewettbewerbsunterlagen als Kopie beizufügen ist.

c) Nachweis einer aktuellen und zu Vertragsstart gültigen, von European Portwell Technology B.V. bzw. der KIOSK Embedded Systems GmbH ausgestellten Zertifizierung und Handelspartner-Autorisierung, die den Teilnahmewettbewerbsunterlagen als Kopie beizufügen ist.

2) Nachweis von mindestens drei Referenzen über das erfolgreiche Führen einer Rahmenvereinbarung zur Belieferung mit FIDS-Monitoren und Controllern.

Bei mindestens drei Referenzen liegt der Vertragsstart innerhalb der letzten drei Jahre ab Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Ausschreibung.

Bei mindestens drei Referenzen ist das Gesamtvertragsvolumen: >500.000,00 € netto.

Bei mindestens zwei Referenzen werden die Artikeldaten digital in Form eines OCI-fähigen Produktkataloges bereitgestellt und der AN-seitige Produktkatalog mittels OCI-Schnittstelle an das SAP SRM des AG angebunden.

Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen.

Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.

Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

gemäß Vergabeunterlagen

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

gemäß Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

- Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den "Teilnahmeantrag" als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben.

b) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/03/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 07/04/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1)

Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.

Die unter IV.2.2 genannte Frist bezieht sich auf den Eingang der Teilnahmeanträge.

2)

Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2021-0288 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 15.03.2022, 11:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.

3)

Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.

4)

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.

5)

Der Auftraggeber behält sich vor, die Mindestfrist von 10 Tagen gemäß § 15 SektVO für die 1. Angebotsabgabe vorzusehen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.

2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.

3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.

4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.

5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/02/2022