NZV - Zusatzleistungen auf deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.db.de
Abschnitt II: Gegenstand
NZV - Zusatzleistungen auf deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet
Zusatzleistungen auf deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet gem. Netzzugangsverordnung
Basel Bad Bf - Konstanz
Leistungen aus der NZV (Netzzugangsverordnung) für Zusatz- & Serviceleistungen auf deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Alleinstellungsmerkmal des bezuschlagten Unternehmens gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3b) SektVO
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen aus NZV für deutsche Strecken auf Schweizer Gebiet
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.