WHG 3246 - Freianlagen Stadtplatz Hellersdorf, Gemeinschaftsmaßnahme mit den Berliner Wasserbetrieben Referenznummer der Bekanntmachung: 3246-2-1990
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
WHG 3246 - Freianlagen Stadtplatz Hellersdorf, Gemeinschaftsmaßnahme mit den Berliner Wasserbetrieben
Die ausgeschriebenen Maßnahmen an wasserwirtschaftlichen Anlagen und Freianlagen werden von der GESOBAU AG ausgeschrieben.
Die Beauftragung erfolgt getrennt durch die Berliner Wasserbetriebe (BWB) und die GESOBAU AG.
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Beschrieben sind Abbruchmaßnahmen von Flächen und Einbauten in Freianlagen auf dem Gut Hellersdorf sowie die Herstellung der Außenanlagen für den Teilbereich des geplanten Neubaus einer zukünftigen öffentlichen Straße mit zukünftigem öffentlichem Stadtplatz.
Weiterhin die Erschließungsmaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe im Bereich der zukünftigen Straße und des zukünftigen Stadtplatzes (Erneuerung von Schmutz- und Regenwasseranlagen sowie Auswechselung von Druckrohrleitungen für die Trinkwasserversorgung).
Grundstücksfläche gesamte Baumaßnahme: ca. 38.540 m²
Herzustellende Fläche im Bauabschnitt "Straße und Stadtplatz": ca. 5.740 m²
Befestigte Flächen: ca. 5.230 m²
Los 1 - BWB
Alt- Hellersdorf 17. in 12629 Berlin
Stadtgut Hellersdorf/ B-Plan 10-45 zwischen Alt-Hellersdorf und Kastanienallee
Erneuerung von Schmutz- und Regenwasseranlagen sowie Auswechselung von Druckrohrleitungen für die Trinkwasserversorgung
für Kanäle:
1.305 m S- und R-Kanal DN 200/250/300/500 Stz, Neubau in offener Bauweise
609 m S- und R-Kanal DN 200 Stz/PVC-U, Abbruch
Neubau eines Drosselschachtes, eines Sandfanges und eines Auslaufbauwerkes
(max. Baugrabentiefe: ca. 4,80 m)
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für Druckrohrleitungen:
1.148 m TWL DN 80/100/150 GGG, Neulegung in offener Bauweise
75 m TWL DN 100/150 GG/GGG/Az gegen DN 100/150 GGG, Auswechselung in offener Bauweise
152 m TWL DN 100 GG/Az gegen DN 100/150 GGGFzm, Auswechselung in grabenloser Bauweise
270 m TWL DN 100/150 GG, Totlegung
34 m TWL DN 150 GG, Ausbau
120 m Ersatzleitung
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für Straßenbauarbeiten:
Endgültige Fahrbahnwiederherstellung
845 m² Asphaltstraßenbau
125 m² Betonstraßenbau
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Endgültige Geh- und Radwegwiederherstellung
745 m² Pflaster
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Achtung:
Die Bauleistungen gemäß Los 1 - Leistungsverzeichnis Teil B1.1-B1.4, B2.1-B2.3, B2.5 und B2.6 werden von den Berliner Wasserbetrieben (BWB) beauftragt. Es gelten die Vertragsbedingungen (Ergänzungen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) zum Angebot und die Ergänzungen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) zu den Besonderen Vertragsbedingungen) der Berliner Wasserbetriebe (BWB).
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Die Bauleistungen gemäß Los 1 - Leistungsverzeichnis Teil B2.4, werden von der GESOBAU AG beauftragt. Es gelten die Vertragsbedingungen der GESOBAU AG.
Die Bauleistungen gemäß Los 1 - LV Teil B1.1-B1.4, B2.1-B2.3, B2.5 und B2.6 werden von den BWB beauftragt. Es gelten die Vertragsbedingungen (Ergänzungen der BWB zum Angebot und die Ergänzungen der BWB zu den Besonderen Vertragsbedingungen) der BWB.
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Die Bauleistungen gemäß Los 1 - LV Teil B2.4, werden von der GESOBAU AG beauftragt. Es gelten die Vertragsbedingungen der GESOBAU AG.
Los 2 - GESOBAU
Alt- Hellersdorf 17. in 12629 Berlin
Stadtgut Hellersdorf/ B-Plan 10-45 zwischen Alt-Hellersdorf und Kastanienallee
KG 511 Herstellung
- ca. 2.250 m³ Aushub (Boden und Schutt)
- ca. 8 m³ Bodeneinbau
- ca. 50 lfm Herstellung Leitungsgräben
KG 512 Umschließung
-ca. 63 m² Verbau
KG 521 Baugrundverbesserung
- ca. 5.480 m² Planum Platz-, Wege- und Straßenflächen
KG 532 Straßen
- ca. 1.410 m³ Frostschutz- und Schottertragschicht
- ca. 240 m³ Tragschicht Dränbeton
- ca. 2.280 m² Kleinsteinpflaster
- ca. 1.340 m² Großsteinpflaster
- ca. 200 lfm Naturwerksteinbord 30/20 gerade
- ca. 43 lfm Naturwerksteinbord radial
- ca. 190 lfm Naturwerksteinrinne 50/20 gerade
- ca. 65 lfm Naturwerksteinrinne 50/20 radial
- ca. 595 lfm Pflasterzeile Kleinsteinpflaster
- ca. 50 lfm Pflasterzeile Großpflaster
KG 533 Plätze, Höfe
- ca. 923 m³ Frostschutz- und Schottertragschicht
- ca. 18 m³ Tragschicht Dränbeton
- ca. 1.690 m² Kleinsteinpflaster
- ca. 82 m² altbrauchbares, bauseits vorhandenes Feldsteinpflaster
- ca. 88 m² altbrauchbares, bauseits vorhandenes Feldsteinpflaster, OF geköpft und geflammt
- ca. 45 lfm Pflasterrinne Kleinsteinpflaster B= 50 cm
- ca. 84 lfm Pflasterzeile Kleinsteinpflaster
- ca. 33 lfm Stahlband D= 5mm
- ca. 142 lfm Stahlband D= 8mm
- 552 Wasseranlagen
- ca. 88 m² Fontänenfeld, 12 Vollstrahldüsen
- 1 Trinkwasserzapfstelle für Marktbetreibung einschl. aller Anschlussleitungen
- 1 Wasserspiel (Fontänenfeld mit allen Anschlussleitungen
KG 556 Elektrische Anlagen in Außenanlagen
- 3 Stück Energiesäulen
- 1 Stück Hausanschlusskasten
KG 561 Allgemeine Einbauten
- 3 Stück Langbänke Holz auf Stahlunterkonstruktion
- 3 Stück Abfallkörbe mit Aschereinsatz
- 24 Stück Fahrrad-Anlehnbügel Flachstahl
- 3 Stück Beschilderung Feuerwehrflächen
KG 571 Vegetationstechnische Bodenbearbeitung
- ca. 115 m³ Oberboden
- ca. 508 m² Feinplanum Vegetationsflächen
- ca. 98 m³ Pflanzgrube FLL1
- ca. 115 m² Bodenverbesserungsmittel und Mulchandeckung
KG 574 Pflanzen
- 8 Stück Baumsetzungen STU 18-20
- 8 Stück Vierbock
- 8 Stück Stammschutzanstrich und Bewässerungssack
- ca. 415 m² Staudenpflanzungen- ca. 41 m² Gehölzflächen
- Fertigstellungspflege Hochstämmer und Pflanzflächen
- Entwicklungspflege Hochstämmer
KG 575 Rasen und Ansaaten
- ca. 45 m² Ansaat-Flächen RSM
- Fertigstellungspflege Ansaat-Flächen
KG 591 Baustelleneinrichtung
- Einrichten der für das BV notwendigen Lagerflächen
KG 593 Sicherungsmaßnahmen
- Grundstück bereits durch Bauzaun gesichert
- Schutz vorhandener Bebauung und Vegetation
- Sonstige Sicherungsmaßnahmen für Festpunkte, Leitungen und Kabel sind nach Erfordernis auszuführen.
KG 594 Abbruchmaßnahmen
- ca. 5.215 m² Asphaltfläche
- ca. 3.814 m² Belag Ortbeton
- ca. 156 m² Betonpodest
- Borde, Mauerwerk, Zäune, Palisaden inklusive der Fundamente
- Lichtmast- und Freileitungspfosten inklusive der Fundamente
- diverse Einbauten inklusive der Fundamente
- Schachtbauwerke und Bodenabläufe
- 2 Sück Müllstandflächen uüberdacht und umwehrt
- Brunnen verfüllen und Oberbau abbrechen
- Folgende Materialien sind auszubauen, zu transportieren und für den Wiedereinbau zu lagern. Lagerung erfolgt im Bereich des Bauvorhabens:
- ca. 7.740 m² Feldsteinpflaster aufnehmen und lagern, teilweise unter befestigten Flächen
- Findlinge, sofern vorhanden
KG 596 Entsorgung
- Die Entsorgung von Material erfolgt nach Haufwerksbeprobung durch den AN und Freigabe durch die örtliche Bauüberwachung.
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Achtung:
Die Bauleistungen gemäß Los 1 - Leistungsverzeichnis Teil B2.4, werden von der GESOBAU AG beauftragt. Es gelten die Vertragsbedingungen der GESOBAU AG.
Die Bauleistungen gemäß Los 2 werden von der GESOBAU AG beauftragt. Es gelten die Vertragsbedingungen der GESOBAU AG.
Die Bauleistungen gemäß Los 1 - Leistungsverzeichnis Teil B2.4, werden von der GESOBAU AG beauftragt. Es gelten die Vertragsbedingungen der GESOBAU AG.
Die Bauleistungen gemäß Los 2 werden von der GESOBAU AG beauftragt. Es gelten die Vertragsbedingungen der GESOBAU AG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - BWB
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - GESOBAU
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergmeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
c) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
d) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
e) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de) veranlassen.
f) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder elektronisch in Textform erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
g)Weitere Informationen:
Die Frist für rechtzeitig schriftlich beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 23.11.2021 / 10:00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.