Neugeborenenscreening Referenznummer der Bekanntmachung: AL 8/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugeborenenscreening
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin schreibt eine Rahmenvereinbarung aus. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Geräten und Verbrauchsmaterialien
für das Neugeborenenscreening. Die Rahmenvereinbarung hat eine feste Laufzeit von 4 Jahren und kann sich 1x um ein Jahr verlängern.
Berlin
Standardlos
1 * um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Unternehmensreferenzen : Nachzuweisen sind Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021 oder aktueller) für die hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen.
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen über die Einbringung, Installation, Inbetriebnahme, erforderliche Prüfungen und Abnahmen, Anwenderschulungen von Geräten und Verbrauchsmaterialien für Neugeborenenscreening.
zu Eignungskriterium 1: Es sind 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen vorzuweisen, welche folgende Merkmale erfüllen:
a) Sie kommen aus dem Gesundheitswesen.
b) Das Probenaufkommen beträgt pro Jahr mind. 30.000 Befunde.
2. EU-Zulassung
zu Eignungskriterium 2: Nachweis der Original-Produkte, die für die EU zugelassen sind.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Dies ist ein neues Verfahren gem. den gesetzlichen Vorgaben der Kinderrichtlinie für Berlin und Brandenburg, d.h. es ist noch ein relativ spezielles Screening Kit, was so noch nicht auf dem Markt etabliert ist. Gleichzeitig gibt es eine 6 monatige Erprobungsphase, in denen der Routinebetrieb getestet wird. DIes ist ebenfalls in der Laufzeit mitenthalten
Zentrale Vergabestelle der Charité
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibung erst ca. drei Tage nach der EU - Veröffentlichung auf dem Bieterportal zur Verfügung steht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]