Gastronomie Bremer Ratskeller Referenznummer der Bekanntmachung: M3B/003/22

Vorinformation

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.m3b-bremen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://cloud.m3b-bremen.de/s/y3xsWcTS9bWCkX8
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Beteiligungsgesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Kultur, Tourismus und Marketing, Veranstaltungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gastronomie Bremer Ratskeller

Referenznummer der Bekanntmachung: M3B/003/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
55300000 Restaurant- und Bewirtungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Vergabe ist die gastronomische Bewirtschaftung des Bremer Ratskellers per Pachtvertrag.

Ziel der Vergabe ist es, einen Konzessionsnehmer zu gewinnen, der sowohl aus fachlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht ein leistungsfähiger und zuverlässiger Vertragspartner ist.

Das Vergabeverfahren wird nach KonzVgV zweistufig als Verhandlungsvergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE50 Bremen
Hauptort der Ausführung:

Ratskeller Bremen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Konzession ist die gastronomische Bewirtschaftung des Bremer Ratskellers.

Rathaus und Ratskeller liegen direkt am belebten Marktplatz; der Dom, das Konzerthaus "Die Glocke", die beliebte Böttchergasse und die Hauptfußgänger- und Einkaufszone Obernstraße/Sögestraße sind in unmittelbarer Nähe.

Von den weltberühmten Figuren der Bremer Stadtmusikanten, einer der Hauptattraktionen für Touristen, sind es nur wenige Schritte zum Eingang des Ratskellers.

Der Betrieb erfolgt auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko des Konzessionsnehmers.

Mit seinen rd. 700 Plätzen in verschiedenen Sälen und Räumen wird die Gastronomie als größtes Haus/ ‚Nr.1‘ am Platz bezeichnet.

Die Ernennung von ‚Rathaus und Roland‘ zum UNESCO Welterbe im Jahr 2004 hat zusätzlich viel Aufmerksamkeit und Besucher sowie Interessierte in die Hansestadt gebracht.

Die Ratskeller Gastronomie ist dabei der einzige Ort, der öffentlich und frei zugänglich ist.

Die zu verpachtenden Gastronomieräume des ‚Bremer Ratskeller‘ befinden sich komplett im Untergeschoss des historischen Rathausgebäudes bzw. unterhalb des Platzes vor/um die Liebfrauenkirche.

Zusätzlich zu den Gastbereichen im Ratskeller selbst wird derzeit eine Sommerterrasse betrieben auf dem vor dem Ratskeller-Zugang liegenden Platz, mit Blick auf Marktplatz und Stadtmusikanten.

Das Pachtobjekt ist sowohl im Gastbereich, wie auch in der Küche grundsätzlich komplett konzessions- und betriebsbereit eingerichtet. Das Kleininventar (Service/Küche) ist vom Pächter zu stellen.

Der Konzessionszeitraum beträgt 5 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung.

Ziel der Vergabe ist es, einen Konzessionsnehmer zu gewinnen, der sowohl aus fachlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht ein leistungsfähiger und zuverlässiger Vertragspartner ist.

Das Vergabeverfahren wird nach KonzVgV zweistufig als Verhandlungsvergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Option auf Verlängerung um 5 Jahre.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eigenerklärung gemäß §123 und §124 GWB über das Formblatt 124LD (mit Ausnahme der Angaben zu vergleichbaren Leistungen)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 16/03/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
24/03/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag

ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens

bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber

gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2022