Gastronomie Bremer Ratskeller Referenznummer der Bekanntmachung: M3B/003/22
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.m3b-bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gastronomie Bremer Ratskeller
Gegenstand der Vergabe ist die gastronomische Bewirtschaftung des Bremer Ratskellers per Pachtvertrag.
Ziel der Vergabe ist es, einen Konzessionsnehmer zu gewinnen, der sowohl aus fachlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht ein leistungsfähiger und zuverlässiger Vertragspartner ist.
Das Vergabeverfahren wird nach KonzVgV zweistufig als Verhandlungsvergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Ratskeller Bremen
Gegenstand der Konzession ist die gastronomische Bewirtschaftung des Bremer Ratskellers.
Rathaus und Ratskeller liegen direkt am belebten Marktplatz; der Dom, das Konzerthaus "Die Glocke", die beliebte Böttchergasse und die Hauptfußgänger- und Einkaufszone Obernstraße/Sögestraße sind in unmittelbarer Nähe.
Von den weltberühmten Figuren der Bremer Stadtmusikanten, einer der Hauptattraktionen für Touristen, sind es nur wenige Schritte zum Eingang des Ratskellers.
Der Betrieb erfolgt auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko des Konzessionsnehmers.
Mit seinen rd. 700 Plätzen in verschiedenen Sälen und Räumen wird die Gastronomie als größtes Haus/ ‚Nr.1‘ am Platz bezeichnet.
Die Ernennung von ‚Rathaus und Roland‘ zum UNESCO Welterbe im Jahr 2004 hat zusätzlich viel Aufmerksamkeit und Besucher sowie Interessierte in die Hansestadt gebracht.
Die Ratskeller Gastronomie ist dabei der einzige Ort, der öffentlich und frei zugänglich ist.
Die zu verpachtenden Gastronomieräume des ‚Bremer Ratskeller‘ befinden sich komplett im Untergeschoss des historischen Rathausgebäudes bzw. unterhalb des Platzes vor/um die Liebfrauenkirche.
Zusätzlich zu den Gastbereichen im Ratskeller selbst wird derzeit eine Sommerterrasse betrieben auf dem vor dem Ratskeller-Zugang liegenden Platz, mit Blick auf Marktplatz und Stadtmusikanten.
Das Pachtobjekt ist sowohl im Gastbereich, wie auch in der Küche grundsätzlich komplett konzessions- und betriebsbereit eingerichtet. Das Kleininventar (Service/Küche) ist vom Pächter zu stellen.
Der Konzessionszeitraum beträgt 5 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung.
Ziel der Vergabe ist es, einen Konzessionsnehmer zu gewinnen, der sowohl aus fachlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht ein leistungsfähiger und zuverlässiger Vertragspartner ist.
Das Vergabeverfahren wird nach KonzVgV zweistufig als Verhandlungsvergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Option auf Verlängerung um 5 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gemäß §123 und §124 GWB über das Formblatt 124LD (mit Ausnahme der Angaben zu vergleichbaren Leistungen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag
ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.