Vivantes Wissensplattform Referenznummer der Bekanntmachung: ViWi-22

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 031-079800)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vivantes.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vivantes Wissensplattform

Referenznummer der Bekanntmachung: ViWi-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es soll eine umfassende IT-Lösung zur Bereitstellung von medizinischem Wissen als evidenzbasierte Entscheidungsunterstützung im klinischen Alltag, inkl. der notwendigen Bereitstellungsdienstleistungen und der Softwarepflege, beschafft werden.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 031-079800

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Betriebshaftpflichtversicherung
Anstatt:

- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung aufgrund von Tätigkeiten im Be-reich IT für Personen-,

Sach- und Vermögensschäden für Tätigkeiten, die Gegenstand dieses Auftrags sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. Der Nachweis einer vorläufigen Deckung nach § 49 VVG oder einer verbindlichen Erklärung eines Versicherers, den Bieter im Auftragsfall mit

einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten, wie z.B. ein Angebot, ist ausreichend.

Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall für Sach- und Personenschäden mindestens EUR 3 Mio. (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) und für Vermögensschäden mindestens EUR 1 Mio. (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) betragen.

muss es heißen:

Die vorstehenden Anforderungen entfallen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: