Umbau ZOB, Los 20 - Haus AC, Fassadenarbeiten Metall- und Keramikplatten Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0122-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau ZOB, Los 20 - Haus AC, Fassadenarbeiten Metall- und Keramikplatten
Los 20, Haus AC, Fassadenarbeiten Metall- und Keramikplatten
Berlin
Örtlichkeit:
Masurenallee 4-6
14057 Berlin
Allgemeine Baubeschreibung:
Der zentrale Omnibusbahnhof Berlin liegt an den Hauptverkehrsachsen Messedamm und Masurenallee sowie an den Nebenstraßen Soorstraße und Bredtschneiderstraße. Im Juni 2016 wurde mit dem Umbau und der Kapazitätserweiterung des Zentralen Omnibusbahnhofs Berlin (nachfolgend ZOB Berlin) im laufenden Betrieb begonnen und 2020 fertiggestellt.
Die Bauphase 3 beinhaltet den Neubau der Wartehalle Haus AC und den Neubau der umlaufenden Überdachung des Gehweges C. Diese Maßnahmen sollen im 1. Quartal 2023 fertiggestellt werden. Ziele der Umbau- und Kapazitätserweiterungsmaßnahmen sind neben der Erhöhung der Anzahl der Busbahnsteige und einer Optimierung des Verkehrskonzepts u. a.:
• die Erweiterung der Kapazität von 27 auf 33 Haltestellen
• die Erhöhung der Service- und Aufenthaltsqualität
• die Verbesserung der Grundversorgung für Fahrgäste und den ZOB besuchende
Personen
• das Angebot einer neuen Fahrgastinformation zur optimalen Orientierung der Fahrgäste
und Steuerung des Betriebsablaufs und
• die Erneuerung der Videotechnologie.
Neubau Haus AC:
Auf dem Gelände des ZOB soll im südwestlichen Bereich eine repräsentative Wartehalle mit angegliederten Verkaufs- und Gastronomiebereichen, öffentlichem Sanitärbereich sowie weiteren betrieblichen Nebenräumen als Haus A und C realisiert werden. Der Neubau ersetzt die im Bestand vorhandene Bebauung Häuser A und C sowie die Treppenanlage im Zwischenraum. Neue Zugänge zum Gelände des ZOBs sollen über zwei Treppenanlagen geschaffen werden, die in die vorhandene Böschung zur Soorstraße eingebaut werden. Die bestehenden Treppenanlagen werden teilweise zurückgebaut. Des Weiteren sollen in der Böschung zur Soorstraße eingelassene Fertigteilboxen zur Unterbringung technischer Komponenten (Dvt-Boxen) sowie Reinigungsgeräte aufgestellt werden.
Baubeschreibung Neubau Dach Gehweg C:
Der Gehweg C erhält eine neue Überdachung, die in Konstruktion und Aufbau der Bahnsteigüberdachungen der Haltestellen entspricht. Vorgesehen ist eine leichte Metallkonstruktion aus Trapezblech bzw. Falzrippstruktur. Die Metallpaneele sind, zur Vermeidung von Kondenswasser, als gedämmte Sandwichplatten ausgebildet. Die Regenentwässerung erfolgt an der Traufe bzw. mittig der Überdachung, so dass die Metallbleche pultförmig ausgebildet sind. Die Überdachungselemente werden über Stahlstützen mit Baumstruktur abgefangen. Die Dimensionierung der Stützen, einschließlich Fundamente, erfolgt gemäß statischer Berechnung, unter Beachtung des vorgeschriebenen Anprallschutzes.
Ausführung der Arbeiten LOS 20_Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden (Alu und Keramik) Haus AC:
1.Leistungsbeginn (W+M-Planung/ Aufmaß): sofort nach Auftragserteilung
2.Leistungsbeginn Montage: 06/2022
Montage BT2/BT1, EG, Bereich Nord
Montage BT2/BT1, EG, Bereich Süd
Montage BT1, EG+1.OG, Bereich West
Montage BT1, 1.OG, Bereich Ost
3.Gesamtfertigstellung: 09/2022
Beschreibung mit Grobmengen:
- 1 psch Planungen und Berechnungen des AN
- 1 psch Baustelleneinrichtung des AN
- 312,4 m2 VHF mit keramischen Platten, WäDä und UK, teilweise an runden Wänden,
R=92,4 +120,2 m, incl. Anschlüsse und Eckausbildungen
- 20 St Zulage VHF mit keramischen Platten für Konsolhalterungen
- 106 m Sockelabschluss VHF mit keramischen Platten mit Lüftungsgitter, Insektenschutz
- 107,3 m2 VHF mit Alupaneelen, waagrecht, WäDä und UK, weiß, incl. Anschlüsse und
Eckausbildungen sowie Aussparungen
- 14,4 m Laibungsbekleidung mit Laibungsblech und UK
- 5 m Sturzbekleidung mit Laibungsblech und UK
- 20 m Sockelabschluss VHF mit Alupaneelen mit Lüftungsgitter, Insektenschutz
- 34 St Stangensystem für Befestigung Werbung, L= 1,70 m-1,78 m
- 45,5 m2 Metallständerwand, F90, außen, d=262,5 mm, A>5 m2, Q2/Q3
- 1 St Schlüsseltresor, d= 61 cm
- 1 St Anschlusskasten Fettabsauger, Edelstahl, 50/50/16 cm
- 4 m2 VHF mit Zinkblech, gekantet, UK, H= 0,60 m
- 6 m Sturzbekleidung mit gelochtem Belüftungsblech und UK
- 1 St Stahlblechtür, gedämmt, 1-flgl.,mit Keramik, Stahl-Block-Zarge,
B/H=1,01/2,135 m, RC2, NA, T.A.06
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbind-
lich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsge-
meinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren be-
vollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung
der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über
die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebots-
abgabe zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Berliner Verkehrsbetriebe (AöR), Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, Submissionsstelle , RaumD0258, Holzmarktstraße15-17, 10179 Berlin.
Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.