KV-Anlage CT2/3 - Neubau Trafostationen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27568
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eurogate.de
Abschnitt II: Gegenstand
KV-Anlage CT2/3 - Neubau Trafostationen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Neubau einer Schaltstation u.a. für die Einspeisung von Bahnkranen aus dem 20 kV-Netz, sowie der Neubau einer Kompaktstation für die Versorgung des Betriebsgebäudes eine Bahnumschlaganlage für Container.
Hauptort der Ausführung: Container Terminal "Wilhelm Kaisen" in Bremerhaven, Stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Neubau einer Schaltstation u.a. für die Einspeisung von Bahnkranen aus dem 20 kV-Netz, sowie der Neubau einer Kompaktstation für die Versorgung des Betriebsgebäudes eine Bahnumschlaganlage für Container Die Stationen sollen als typgeprüfte Anlagen in Leichtbetonbauweise im Werk vormontiert und auf der Baustelle komplettiert werden.
Der Neubau der Schaltstation umfasst (inkl. Lieferung):
- Leichtbeton-Fertigteil-Station
- Mittelspannungs-Schaltanlage
- Transformatoranlage
- Niederspannungs-Schaltanlage
- Batterieanlage 60 V
- Datenschrank
- Leittechnik
- Zählerverteilung
- Erdung / Blitzschutz
- Sonstiges / Ausstattung / Dokumentation
- Stundenlohnarbeiten
Der Neubau der Kompaktstation umfasst:
- Leichtbeton-Fertigteil-Kompaktstation
- Elektrotechnischer Ausbau der Mittelspannungsstation
- Lieferung
Die Maßnahme steht in Verbindung mit einer Förderung durch Bundesmittel. Eine Vergabe erfolgt vorbehaltlich des Erhalts eines Zuwendungsbescheides oder einer Unbedenklichkeit zum förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.
Zu berücksichtigen sind sämtliche zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen. Teil der Vergabeunterlagen sind die Verfahrensbedingungen, die zwingend zu beachten sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise. Vorgenannte Unterlagen dürfen im Zeitpunkt des Ablaufes des Angebots nicht älter als 6 Monate sein.
2. Ein aktuell gültiger Eintrag gemäß § 13 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in das Installateurverzeichnis des ortsansässigen Netzbetreibers des Bieters ist nachzuweisen.
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mindestanforderung: 1 Million Euro im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre).
Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 5 Millionen Euro für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr (Mindestanforderung).
1. Darstellung von mindestens 3 aussagekräftigen und mit dem Auftrag vergleichbaren, erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekten als leistungsverantwortliches Unternehmen (vertraglicher Auftragnehmer des Referenzauftraggebers) gegenüber einem öffentlichen oder privaten Auftraggeber innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgreich abgeschlossen hat (Mindestanforderung). Ein Referenzprojekt gilt als vergleichbar, wenn Leistungsgegenstand die Errichtung von begehbaren Trafostationen oder von Kompakt-Trafostationen war.
2. Eigenerklärung des Bieters, wie viele Monteure über die Qualifikation in Niederspannungsnetzen und Mittelspannungsnetzen (Schaltberechtigung und Endverschlüsse im 20 kV Netz) mittels Schulungsnachweis einer dafür zertifizierten Einrichtung verfügen (Mindestanforderung: 3 Monteure).
1. Darstellung von mindestens 3 aussagekräftigen und mit dem Auftrag vergleichbaren, erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekten als leistungsverantwortliches Unternehmen (vertraglicher Auftragnehmer des Referenzauftraggebers) gegenüber einem öffentlichen oder privaten Auftraggeber innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgreich abgeschlossen hat (Mindestanforderung). Ein Referenzprojekt gilt als vergleichbar, wenn Leistungsgegenstand die Errichtung von begehbaren Trafostationen oder von Kompakt-Trafostationen war.
2. Eigenerklärung des Bieters, wie viele Monteure über die Qualifikation in Niederspannungsnetzen und Mittelspannungsnetzen (Schaltberechtigung und Endverschlüsse im 20 kV Netz) mittels Schulungsnachweis einer dafür zertifizierten Einrichtung verfügen (Mindestanforderung: 3 Monteure).
1. Elektrotechnische Montagearbeiten und Schalthandlungen in Niederspannungsnetzen und Mittelspannungsnetzen dürfen nur von Elektrofachkräften, unter Beachtung der einschlägigen Normen und DIN VDE 0100 und DIN VDE 0105-100 sowie den Vorschriften der Berufsgenossenschaft, hier besonders der DGUV-V3, ausgeführt werden.
Der Auftragnehmer hat vor Ausführung die für die Ausführung verantwortlichen Monteure namentlich anzugeben, sowie deren Qualifikation in Niederspannungsnetzen und Mittelspannungsnetzen (Schaltberechtigung und Endverschlüsse im 20 kV Netz) mittels Schulungsnachweis einer dafür zertifizierten Einrichtung nachzuweisen.
2. Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Der bevollmächtigte Verhandlungsleiter und der bevollmächtigte Protokollführer öffnen die Angebote und erstellen eine Submissionsniederschrift.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Maßnahme steht in Verbindung mit einer Förderung durch Bundesmittel. Eine Vergabe erfolgt vorbehaltlich des Erhalts eines Zuwendungsbescheides oder einer Unbedenklichkeit zum förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.
Mit dem Angebot ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB und dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
1. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de