RV Ergänzung Aus- und Umbauleistungen von Bestandsgebäuden als GU-Leistung Referenznummer der Bekanntmachung: VV 760-2020_2 sw
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.foerdernundwohnen.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Ergänzung Aus- und Umbauleistungen von Bestandsgebäuden als GU-Leistung
F & W Fördern und Wohnen AöR ("F & W") ist ein Tochterunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg mit über 1.500 Mitarbeitenden und 150 Standorten. Als Sozialunternehmen ist es ihre Aufgabe, obdach- und wohnungslosen, geflüchteten und Menschen, die es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben, sowie Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung in Hamburg Wohnraum und Unterstützung zu geben. Momentan gibt es in den Unterkünften von F & W mehr als 32.000 Plätze.
Dank eines eigenen Projekt- und Immobilienmanagements kann F & W die für seine sozialen Aufgaben benötigten Gebäude selbst entwickeln, bauen und instandhalten. Mit den zur Umsetzung erforderlichen Bauleistungen werden regelmäßig geeignete Unternehmen beauftragt, die in der Lage sind, bei Bedarf auch kurzfristig - und häufig auch schlüsselfertige - Bestandsgebäude umzugestalten.
Um die Beauftragung im Einzelfall zu vereinfachen und zu beschleunigen, sollen mit mehreren Generalunternehmern entsprechende Rahmenvereinbarungen ("Mehrfachrahmenvereinbarung") für den Umbau/Ausbau, für die Sanierung und für die Modernisierung von Bestandsgebäuden mit den Nutzungen Büro, Gewerbe und Wohnen sowie soziale Einrichtungen geschlossen werden.
Dabei geht es insbesondere um Bauleistungen der Kostengruppen 300 und 400 sowie ggfs. jeweils mit korrespondierenden Leistungen der Kostengruppe 600 nach DIN 276.
F & W hat den Bedarf bereits mit EU-Auftragsbekanntmachung 2021/S 025-057499 vom 5. Februar 2021 im Umfang von zehn Rahmenvereinbarungen europaweit ausgeschrieben. Im Rahmen dieser Ausschreibung haben fünf Unternehmen den Zuschlag erhalten. Die seinerzeit nicht vergebenen fünf Rahmenvereinbarungen werden nun bis zum Ende der Laufzeit (25. Juli 2025) ergänzend ausgeschrieben.
Bewerbungen sind willkommen von erfahrenen Unternehmen, die bereit sind, als Generalunternehmer die Verantwortung für die Erbringung aller im jeweiligen Einzelfall erforderlichen Leistungen der genannten Kostengruppen zu übernehmen.
Einzelheiten zum Leistungsumfang werden die Vergabeunterlagen enthalten, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben werden.
Eine erneute Teilnahme der Unternehmen, die im Rahmen der vorgenannten Ausschreibung vom 5. Febraur 2021 bereits einen Zuschlag erhalten haben, sind nicht zulässig.
FHH ges. Stadtgebiet Hamburg Die konkreten Standorte der Umbauvorhaben ergeben sich in der Regel kurzfristig und projektbezogen. Sie liegen in aller Regel im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von fünf weiteren Rahmenvereinbarungen (siehe Ziff. II.1.4) über Generalunternehmerleistungen für
- Instandsetzungen,
- Instandhaltungen,
- Modernisierungen,
- Umbauten,
- Erweiterungen
von einem oder mehreren Bestandsgebäude(n), welche im jeweiligen Abruf ganz oder auch nur zum Teil den Kostengruppen 300, 400 und 600 nach DIN 276-1:2018-12 (1. Ebene) zugeordnet werden. Es ist das Verständnis von F&W, dass die Rahmenvertragspartner die Durchführung kleinerer Um- oder Ausbaumaßnahmen auch selbst planen.
Die Auswahl der Vertragspartner der Rahmenvereinbarung erfolgt mittels eines "Musterbauvorhabens". Die Beauftragung dieses Bauvorhabens stellt gleichzeitig den ersten Abruf aus der Rahmenvereinbarung dar, d.
h. F&W beabsichtigt, dass der Bestbietende unmittelbar im Anschluss an den Zuschlag - je nach aktuellem Bedarf sowie dem Ergebnis der Verhandlungen - mit der Durchführung des Bauvorhabens beauftragt wird. Die vier übrigen Bieter, die mit ihrem Angebot für das Musterbauvorhaben ebenfalls überzeugen konnten, werden - wie der hier Erstplatzierte und die bereits vorhandenen fünf Rahmenvereinbarungspartner - auch
Rahmenvereinbarungspartner und erhalten damit die Gelegenheit, bei einem der folgenden Abrufe mit anderen Umbauprojekten der F&W beauftragt zu werden.
Die Vergabe der weiteren Projekte während der Vertragslaufzeit ("Abruf") erfolgt folgendermaßen:
Bei der Vergabe der Einzelaufträgen wird F&W als Zuschlagskriterien den Preis mit der stärksten Gewichtung (60 bis 80 %), die verbindlichen Ausführungs- und Fertigstellungstermine sowie ggfs. das Organisationskonzept und die Qualifikation der Projektleitung mit einer mittleren bis schwächeren Gewichtung (jeweils 10 bis
30 %) vorsehen. Für den Abruf legt F&W Planungs- bzw. Vergabeunterlagen für das jeweilige Objekt vor, konkretisiert die vorgenannten Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung und fordert alle oder ausgewählte Rahmenvereinbarungspartner - ggfs. nach Durchführung von Verhandlungsrunden - auf, innerhalb einer angemessenen Frist ein verbindliches Angebot für den jeweiligen Einzelauftrag einzureichen. Die Art und Weise der finalen Angebotsabgabe wird von F&W in einer Weise vorgegeben, durch die die Gleichbehandlung der Rahmenvereinbarungspartner und der Geheimwettbewerb und zugleich gewährleistet ist, dass die Angebote nicht vor dem Ablauf der bestimmten Einreichungsfrist geöffnet werden.
Zu Ziff. II.1.5: Der tatsächliche Bedarf bzw. die Größenordnung der zu vergebenden Rahmenvereinbarungen sind nur schwer prognostizierbar. F&W wird in den kommenden Jahren einen Teil ihrer Bestandsgebäude - insgesamt verfügt F&W über fast 150 Gebäude - umbauen, sanieren und modernisieren. Der Auftragswert aller Gewerke für die einzelnen Objekte dürfte dabei jeweils zwischen 0,2 Mio. Euro und 3,0 Mio. Euro brutto liegen. Das Gesamtvolumen der geplanten Investitionen in den Gebäudebestand wird in den vier Jahren der Vertragslaufzeit etwa 25 - 30 Mio. Euro betragen.
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 30% (Leistungsfähigkeit) zu 70% (Fachkunde).
Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 und WL2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 300 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt.
Hier können insgesamt maximal 700 Punkte erreicht werden.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1 000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
- WL1 und WL2: 300 Punkte;
- TL1: 100 Punkte;
- TL2: 600 Punkte.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber Miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
- 100 % = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt;
- 80 % = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt;
- 60 % = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im Oberen Durchschnitt;
- 40 % = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt;
- 20 % = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Hierbei handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.
Aufgrund des nach wie vor steigenden Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum in der FHH ist eher mit einem größeren Bedarf zu rechnen. Aus diesem Grund wird F&W die Option zur Überschreitung der jeweiligen Geschätzten Bedarfsmengen um 50%, bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit, eingeräumt.
Weitere Angaben zu Optionen enthalten die Vergabeunterlagen.
1. Zu Ziff. II.2.7: Die Rahmenvereinbarung der fünf weiteren Vertragspartner kommt mit Zuschlag zustande. Die Laufzeit ist jedoch auf den 25. Juli 2025 begrenzt.
2. Zu Ziff. II.2.10: Varianten/Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerbungsbogen kann unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß Formblatt im Bewerbungsbogen ODER Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung gemäß Formblatt im Bewerbungsbogen.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Eine Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A ist für die Nachweise PL1 und PL2 ausgeschlossen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von F&W für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Erklärungen und Bescheinigungen behält sich F&W für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählter Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt im Bewerbungsbogen.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Aus- und Umbauarbeiten, vorzugsweise von Bestandsgebäuden als Generalunternehmer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt im Bewerbungsbogen.
F&W behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von F&W für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich F&W für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung gemäß Bewerbungsbogen einzureichen.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstige) in den letzten 3 Jahren gemäß Formblatt im Bewerbungsbogen.
TL2. Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Aus- und Umbauarbeiten, vorzugsweise von Bestandsgebäuden als Generalunternehmer) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen). Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit
den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. F&W kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich F&W für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung laut Bewerbungsbogen einzureichen.
Die Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben im späteren Verfahren eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hmb. Vergabegesetz abzugeben. Das später in den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare im Bewerbungsbogen) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens F&W erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen.
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum ##.##.2022 über die Vergabeplattform gestellt werden. F&W behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4) Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass F&W keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
6) F&W behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
7) Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
8) Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bis zum ##.##.202# die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind voraussichtlich in der KW ##/2022 vorgesehen, sofern der Zuschlag nicht auf die Erstangebote erteilt wird. Die Verhandlungsgespräche werden
- nach Wahl von F&W unter Berücksichtigung der aktuellen Lage der Pandemie - in Hamburg oder als Videokonferenz stattfinden.
9) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. F&W ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
10) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein
Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von F&W zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGD3VC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.