Berlin TXL – The Urban Tech Republic - Planung Freianlagen

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tegelprojekt.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Berlin TXL – The Urban Tech Republic - Planung Freianlagen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71420000 Landschaftsgestaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Gestaltung des öffentlichen Raums für den Campus „Berlin TXL – The Urban Tech Republic’“, dem Industrie- und Forschungspark für urbane Technologien auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel. In Berlin wird mit dem neuen Flughafen BER der Flugverkehr auf einen neuen zentralen Luftverkehrsknoten konzentriert. Der heutige Flughafen Tegel wird damit seine bisherige Nutzung verlieren und das Flughafengelände wird zum Stadtentwicklungsraum. Auf einer Fläche von ca. 495 Hektar besteht die einmalige Chance, ein Innovationsquartier der Zukunft zu entwickeln.

Hierfür wurde das Leitbild der „Urban Tech Republic“ entwickelt und mit einem städtebaulich konkreten Masterplan räumlich ausformuliert. Ein international einmaliger Ort für Innovationen soll entstehen: forschungsstarke Hochschulen, global agierende Hochtechnologieunternehmen und phantasiereiche Gründer sollen um den Nukleus des ehemaligen Terminalgebäudes den Platz finden, den sie für die Entwicklung der urbanen Technologien von morgen brauchen. „Berlin TXL – The Urban Tech Republic“ soll international als ein innovativer und lebenswerter Standort wahrgenommen werden. Der öffentliche Raum des Campus nimmt dabei eine Schlüsselstellung im Konzept zur Nachnutzung des Flughafens Tegel ein. Die hohe Aufenthaltsqualität des Campus befördert Kommunikation und Austausch zwischen den örtlichen Akteuren; gleichzeitig steht der Standort allen Bewohnern Berlins offen und macht das Einzigartige des Projektes für jedermann erlebbar.

Es wird ein lebendiges Quartier geschaffen, das die unterschiedlichen Nutzungen und Funktionen in einem gemeinsamen Campus integriert. Dabei finden sich innerhalb des Campus Räume unterschiedlicher Atmosphären. Auf dem gesamten Gelände finden sich die Rudimente der vormaligen Flughafennutzung, die als Reminiszenz an die Geschichte des Standortes aber auch im Kontext mit der zukünftigen Marke „Berlin TXL – The Urban Tech Republic“ eingebunden werden. Es gilt die Transformation des Standortes gestalterisch und planerisch zufassen. Viele Räume und Situationen werden sich im Laufe der Entwicklung des Gebietes radikal wandeln. Das Projekt entwickelt sich konstant weiter. Es sind unbedingt Lösungen zu formulieren, die für alle Entwicklungsphasen eine hohe Aufenthaltsqualität sicherstellen, trotz des sich wandelnden Raumes und der sich verschiebenden Nutzungsschwerpunkte. Die zu betrachtenden Flächen des Wettbewerbsgebietes erstrecken sich über ca. 26 ha; ca. 11 ha davon sind Teil des Realisierungswettbewerbes.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 48
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 5.1.3.4.1.10.1
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
11/03/2016
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/02/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71420000 Landschaftsgestaltung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Drittleistungen für die Regenwasserreinigungsanlage, Mehraufwand LPH 2 und 3 bzgl. Freianlagenplanung Realisierungsteil und Planung Regenwasserbehandlungsanlage Ost, Mehraufwand Abstimmungen Einzelzulassungen und gestalterische Planung ISK-Ausstiege

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 48
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Bisher:

01 Landschaftsarchitektonische Untersuchungen Eingang Ost

02 Vorplanung Entwässerung, Zusammenstellung VPU-Unterlagen, Gliederung der Vorplanung in Teilbereiche, zusätzliche Regeltermine

03 Planung Grundstück Terminal D, LPh 1-9

04 Erarbeitung von Gestaltungsideen für die General-Ganeval-Brücke

05 Standortbezogene Vorprüfung UVP LPh 1-4

06 Mehraufwand Entwurfsplanung Entwässerung für die Bereiche Terminalstraße und Mischverkehrsfläche Süd, zusätzliche Regeltermine

07 Planung Musterfläche Glasrecycling LPh 1, 5-8

08 Prüfung von Begrünungen und anderer klimatisch wirksamer Maßnahmen auf dem Campusplatz

09 Gestaltung Kreisverkehrsinseln West und Süd, Planung Erschließung Schwellenbauwerk Ost

10 Erstellung Scopingunterlage und Durchführung Scopingtermin

11 Mehraufwand Verlängerung der Planungszeit und Teilnahme an zusätzlichen Regelterminen für die Entwurfsplanung

12 Tragwerksplanung (Lph 3 und 4) für die Tribünen am Campusplatz Süd und im Loop-Park

13 Überarbeitung der Entwurfsunterlagen zur BPU West

14 Vorplanung Grünfugen

Neu:

15 Drittleistungen für die Regenwasserreinigungsanlage, Mehraufwand LPH 2 und 3 bzgl. Freianlagenplanung Realisierungsteil und Planung Regenwasserbehandlungsanlage Ost, Mehraufwand Abstimmungen Einzelzulassungen und gestalterische Planung ISK-Ausstiege

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Aufgrund von Änderungen der hydraulischen Ausgangsgrößen für die RWA‐Ost ergab sich ein planerischer Mehraufwand und sowie die Umplanungen der Regenwasserbehandlungsanlage. Im Laufe der Entwurfsplanung und teilweise nach Abschluss dieser Planungsphase wurden seitens der Berliner Wasserbetriebe und der Wasserbehörde zusätzliche Forderungen aufgestellt, die weitere Umplanungen erforderten. Für die in der Planung vorgesehenen innovativen Baumaterialien, die vom Berliner Standard abweichen, sind bei der zuständigen Senatsverwaltung SenUVK Anträge auf Einzelzulassung zu stellen. Das Abstimmungsverfahren für diese Genehmigungen mit allen beteiligten Behörden bedingt einen Mehraufwand für zusätzliche, bisher nicht beauftragte Leistungen. Diese Leistungen bestehen sowohl in der Erstellung zusätzlicher Unterlagen, als auch in der Teilnahme, Vor- und Nachbereitung der erforderlichen Abstimmungstermine.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR