Berlin TXL – The Urban Tech Republic - Planung Freianlagen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tegelprojekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berlin TXL – The Urban Tech Republic - Planung Freianlagen
Berlin
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Gestaltung des öffentlichen Raums für den Campus „Berlin TXL – The Urban Tech Republic’“, dem Industrie- und Forschungspark für urbane Technologien auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel. In Berlin wird mit dem neuen Flughafen BER der Flugverkehr auf einen neuen zentralen Luftverkehrsknoten konzentriert. Der heutige Flughafen Tegel wird damit seine bisherige Nutzung verlieren und das Flughafengelände wird zum Stadtentwicklungsraum. Auf einer Fläche von ca. 495 Hektar besteht die einmalige Chance, ein Innovationsquartier der Zukunft zu entwickeln.
Hierfür wurde das Leitbild der „Urban Tech Republic“ entwickelt und mit einem städtebaulich konkreten Masterplan räumlich ausformuliert. Ein international einmaliger Ort für Innovationen soll entstehen: forschungsstarke Hochschulen, global agierende Hochtechnologieunternehmen und phantasiereiche Gründer sollen um den Nukleus des ehemaligen Terminalgebäudes den Platz finden, den sie für die Entwicklung der urbanen Technologien von morgen brauchen. „Berlin TXL – The Urban Tech Republic“ soll international als ein innovativer und lebenswerter Standort wahrgenommen werden. Der öffentliche Raum des Campus nimmt dabei eine Schlüsselstellung im Konzept zur Nachnutzung des Flughafens Tegel ein. Die hohe Aufenthaltsqualität des Campus befördert Kommunikation und Austausch zwischen den örtlichen Akteuren; gleichzeitig steht der Standort allen Bewohnern Berlins offen und macht das Einzigartige des Projektes für jedermann erlebbar.
Es wird ein lebendiges Quartier geschaffen, das die unterschiedlichen Nutzungen und Funktionen in einem gemeinsamen Campus integriert. Dabei finden sich innerhalb des Campus Räume unterschiedlicher Atmosphären. Auf dem gesamten Gelände finden sich die Rudimente der vormaligen Flughafennutzung, die als Reminiszenz an die Geschichte des Standortes aber auch im Kontext mit der zukünftigen Marke „Berlin TXL – The Urban Tech Republic“ eingebunden werden. Es gilt die Transformation des Standortes gestalterisch und planerisch zufassen. Viele Räume und Situationen werden sich im Laufe der Entwicklung des Gebietes radikal wandeln. Das Projekt entwickelt sich konstant weiter. Es sind unbedingt Lösungen zu formulieren, die für alle Entwicklungsphasen eine hohe Aufenthaltsqualität sicherstellen, trotz des sich wandelnden Raumes und der sich verschiebenden Nutzungsschwerpunkte. Die zu betrachtenden Flächen des Wettbewerbsgebietes erstrecken sich über ca. 26 ha; ca. 11 ha davon sind Teil des Realisierungswettbewerbes.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Drittleistungen für die Regenwasserreinigungsanlage, Mehraufwand LPH 2 und 3 bzgl. Freianlagenplanung Realisierungsteil und Planung Regenwasserbehandlungsanlage Ost, Mehraufwand Abstimmungen Einzelzulassungen und gestalterische Planung ISK-Ausstiege
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Bisher:
01 Landschaftsarchitektonische Untersuchungen Eingang Ost
02 Vorplanung Entwässerung, Zusammenstellung VPU-Unterlagen, Gliederung der Vorplanung in Teilbereiche, zusätzliche Regeltermine
03 Planung Grundstück Terminal D, LPh 1-9
04 Erarbeitung von Gestaltungsideen für die General-Ganeval-Brücke
05 Standortbezogene Vorprüfung UVP LPh 1-4
06 Mehraufwand Entwurfsplanung Entwässerung für die Bereiche Terminalstraße und Mischverkehrsfläche Süd, zusätzliche Regeltermine
07 Planung Musterfläche Glasrecycling LPh 1, 5-8
08 Prüfung von Begrünungen und anderer klimatisch wirksamer Maßnahmen auf dem Campusplatz
09 Gestaltung Kreisverkehrsinseln West und Süd, Planung Erschließung Schwellenbauwerk Ost
10 Erstellung Scopingunterlage und Durchführung Scopingtermin
11 Mehraufwand Verlängerung der Planungszeit und Teilnahme an zusätzlichen Regelterminen für die Entwurfsplanung
12 Tragwerksplanung (Lph 3 und 4) für die Tribünen am Campusplatz Süd und im Loop-Park
13 Überarbeitung der Entwurfsunterlagen zur BPU West
14 Vorplanung Grünfugen
Neu:
15 Drittleistungen für die Regenwasserreinigungsanlage, Mehraufwand LPH 2 und 3 bzgl. Freianlagenplanung Realisierungsteil und Planung Regenwasserbehandlungsanlage Ost, Mehraufwand Abstimmungen Einzelzulassungen und gestalterische Planung ISK-Ausstiege
Aufgrund von Änderungen der hydraulischen Ausgangsgrößen für die RWA‐Ost ergab sich ein planerischer Mehraufwand und sowie die Umplanungen der Regenwasserbehandlungsanlage. Im Laufe der Entwurfsplanung und teilweise nach Abschluss dieser Planungsphase wurden seitens der Berliner Wasserbetriebe und der Wasserbehörde zusätzliche Forderungen aufgestellt, die weitere Umplanungen erforderten. Für die in der Planung vorgesehenen innovativen Baumaterialien, die vom Berliner Standard abweichen, sind bei der zuständigen Senatsverwaltung SenUVK Anträge auf Einzelzulassung zu stellen. Das Abstimmungsverfahren für diese Genehmigungen mit allen beteiligten Behörden bedingt einen Mehraufwand für zusätzliche, bisher nicht beauftragte Leistungen. Diese Leistungen bestehen sowohl in der Erstellung zusätzlicher Unterlagen, als auch in der Teilnahme, Vor- und Nachbereitung der erforderlichen Abstimmungstermine.