Erneuerung VST Duisburg, TK (S&S + Netz) Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI22612
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung VST Duisburg, TK (S&S + Netz)
Erneuerung VST Duisburg, TK (S&S + Netz)
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung VST Duisburg, TK (S&S + Netz)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Duisburg
Erneuerung VST Duisburg, TK (S&S + Netz)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
Auf Grundlage des Überarbeiteten gBSK und der damit verbundenen wesentlichen Änderungen im Sinne der DIN 14675-1 Stand 2020-01 muss die Ausführungsplanung BMA erneut überarbeitet werden. Weiterhin ist durch die PL die Überprüfung der Bestandsanlage auf Erweiterbarkeit angeordnet worden. Weiterhin ist durch die Abstimmung mit allen Beteiligten ein erhöhter Aufwand entstanden, welcher nicht innerhalb der vertraglich geschuldeten Leistung erbraucht werden kann. (MKA 9_4)
Zusätzliche Leistungen des Bestellers führen zu einer Überprüfung der bisherigen Unterlagen und Bestandsanlage und zu einer Anpassung der Ausführungsplanung. Ein Planerwechsel ist aufgrund der Geringfügigkeit nicht wirtschaftlich. Darüber hinaus ist die Erbrinung der Leistung durch ein anderes Büro mangels Vorkenntnisse nicht einfach möglich, so dass erst eine aufwändige Einarbeitung verbunden mit Zeitverlusten zu erheblichen Mehrkosten führen würde. Zudem ist der Planer in der Ausübung seinerLeistungserbringung behindert, was zu einer Behinderunganzeige und Mehrkosten führt. Der Bau-AN,der den Planer als Subunternehmer hat ist ebenfalls in seiner Leistungserbringung behindert und wird Mehrkosten geltend machen.