Gateway Gardens - Raumbildender Ausbau Station Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI36894
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Gateway Gardens - Raumbildender Ausbau Station
Frankfurt am Main
Glasgeländer in der Straßenebene mit Tragprofilen, raumhohe Verglasung in Verteilerebene
Metallkonstruktion für Reinigungsstege, Metallbrüstungen, Anprallschutz in der Verteilerebene,
Brüstungsabdeckungen, Laibungsrahmen Türen, Treppenhandläufe und Pfosten, Anschlussfugen Treppen und
Rolltreppen, Einhausung Wertstofflager in Straßenebene
Schlosserarbeiten für Lichtbandsystem und Abhängungen
Stahltüren ein- und zweiflüglig T30 bzw. T90
Liefern und einbauen von Sitzbänken, Abfallbehältern, Streugutbehälter, Fahrplanvitrinen stehend und hängend
Beschilderung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1: Schlosser- und Metallbauarbeiten
Ort: Halle/Saale
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06128
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
-BPK Brandschutz Planung Klingsch GmbH
-Dietz Jopien Architekten AG
-Krebs + Kiefer FRITZ AG
-Ingenieurgemeinschaft SPI – Grontmij|BGS c/o Schüssler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
-PGNU Planungsgruppe Natur & Umwelt
-Riemenschneider, Rodgau
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt am Main
Glasgeländer in der Straßenebene mit Tragprofilen, raumhohe Verglasung in Verteilerebene
Metallkonstruktion für Reinigungsstege, Metallbrüstungen, Anprallschutz in der Verteilerebene,
Brüstungsabdeckungen, Laibungsrahmen Türen, Treppenhandläufe und Pfosten, Anschlussfugen Treppen und
Rolltreppen, Einhausung Wertstofflager in Straßenebene
Schlosserarbeiten für Lichtbandsystem und Abhängungen
Stahltüren ein- und zweiflüglig T30 bzw. T90
Liefern und einbauen von Sitzbänken, Abfallbehältern, Streugutbehälter, Fahrplanvitrinen stehend und hängend
Beschilderung
Ort: Halle/Saale
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06128
Land: Deutschland
NT17: nachträgliche Beschichtung der montierten Stahlblechtüren
Aufgrund von verspäteten Freigaben für die Werk- und Montageplanung des AN ergab sich bei gleichzeitigem Festhalten am geplanten Inbetriebnahmetermin ein verkürzter Zeitraum für die Ausführung der vertraglichen Leistungen. Daher wurde von der PL des AG entschieden, auf die vorgesehene Beschichtung der Stahltüren im Werk zu verzichten und nach Einbau der Türen eine Beschichtung auf der Baustelle auszuführen.