Lieferung von Aufstellvorrichtungen und Befestigungsmaterial für Schilder 2022-2025, Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: OV-GFZS-391/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/oeffentliche-auftraege/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Aufstellvorrichtungen und Befestigungsmaterial für Schilder 2022-2025, Rahmenvereinbarung
Lieferung von Aufstellvorrichtungen und Befestigungsmaterial für Schilder
Hamburg
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Aufstellvorrichtungen und Befestigungsmaterialien für Schilder.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Aufstellvorrichtungen und Befestigungsmaterial für Schilder 2022-2025, Rahmenvereinbarung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rhede
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 46414
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Eignung ausgefüllt einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.