Rahmenvereinbarung Social Media Management Referenznummer der Bekanntmachung: 220021-125-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Social Media Management
Im Rahmen seiner Marketing- und Kommunikationsaufgaben benötigt die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH die beratende, konzeptionelle, kreative und umsetzende Unterstützung im Bereich Social Media durch eine Online-Agentur.
Im Rahmen seiner Marketing- und Kommunikationsaufgaben benötigt die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH die beratende, konzeptionelle, kreative und umsetzende Unterstützung im Bereich Social Media durch eine Online-Agentur.
Eine der Kernaufgaben von Berlin Partner ist die Vermarktung der Deutschen Hauptstadt. Diese geschieht vor allem in den folgenden Stoßrichtungen:
1) Image-Marketing: Die Marke Berlin wurde im September 2020 relauncht. Sie vermittelt nach wie vor Identifikation, denkt Freiheit als individuell ausgelebte Möglichkeit, die jedem zusteht und zelebriert Berlin als einzigartige Lebensart: tolerant, vielfältig, wertebewusst. Die neue Marke Berlin vermittelt zudem Identifikation der Berlinerinnen und Berliner mit ihrer Stadt und ihr aktives Engagement für die Werte und Haltung, die Berlin verkörpert. Sie denkt Freiheit als gemeinschaftliche und geteilte Chance, für die alle kämpfen, zelebriert Berlin als Lebensart, Versprechen, Verantwortung und Überzeugung. Umgesetzt wird die Hauptstadtkampagne von Berlin Partner im Auftrag des Landes Berlin.
2) Standort-Marketing: Mit integrierten Branchenkampagnen und gezielten Marketingaktivitäten wirbt Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie national und international für Berlin als attraktiven Wirtschafts-, Technologie- und Investitionsstandort. Dabei steht im Fokus, die Informationen und Potenziale des Wirtschafts- und Technologiestandorts Berlin direkt zu den Entscheidern und Investoren zu bringen - ansprechend und informativ. Hier enthalten sind auch Kampagnen zum Thema Wissenschaft.
3) Sportmarketing: Um die Strahlkraft des Sports als Wirtschafts- und Imagefaktor Berlin regional, national und international zu stärken und Berlinerinnen und Berliner positiv auf Sportveranstaltungen in der Stadt einzustimmen, ist das Thema fest im Hauptstadt-Marketing verankert und wird von Berlin Partner vorangetrieben.
4) Eigenvermarktung: Dabei handelt es sich um Werbung und Kampagnen für Berlin Partner als Haus, inklusive seiner zugehörigen Projekte und Eigenmarken wie z.B. die Berliner Agentur für Elektromobilität eMO, unsere Initiative Berlin gegen Antisemitismus und ähnliche.
Im Rahmen dieser Ausschreibung können Aufträge aus allen Linien ausgelöst werden.
Es wird beabsichtigt, einen Vertrag für nachfolgenden Zeitraum abzuschließen:
Vertragsbeginn: ab Zuschlagserteilung
Vertragsende: 12 Monate nach Zuschlagserteilung
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Zuschlagserteilung und beläuft sich auf einen festen Zeitraum von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch zweimalig jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Der Vertrag endet jedoch spätestens:
A) nach Ablauf von 36 Monaten oder
B) nach Erreichen der budgetären maximalen Obergrenze i.H.v. [Betrag gelöscht] Euro (netto) insgesamt.
Die Auswahl erfolgt gemäß Kriterien in der Eignungsmatrix.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
d) Betriebshaftpflicht
Der Bieter hat nachzuweisen, dass eine - zum Zeitpunkt des Fristendes - für den Eingang des Angebots - aufrechte Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen besteht, bzw. dass eine solche Betriebshaftpflichtversicherung durch eine Versicherung in Deckung genommen wird:
(1) für Personen- und Sachschäden: mindestens EUR 1.000.000,--
(2) für Vermögensschäden: mindestens EUR 100.000,--,
sofern gesetzlich keine höheren Deckungssummen vorgeschrieben sind.
Die Begrenzung der Gesamtleistungen für alle Versicherungsleistungen eines Versicherungsjahres darf nicht geringer sein als das Doppelte der oben angeführten Deckungssummen.
a) Mindestanforderungen an Unternehmensreferenzen
Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mit Angebotslegung mindestens zwei Unternehmensreferenzen im Bereich "Social Media", die mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind, nachzuweisen. Der Bieter wird gebeten, einen Link zu den Social Media Kanälen anzugeben.
Als vergleichbar gilt ein Auftrag, wenn folgende Parameter (kumulative Mindestanforderungen) erfüllt sind:
(1) Mindestens 2000 Follower
(2) Social-Media-Management mit vollumfänglicher Betreuung von Social Media Accounts (Strategie für Accounts, Konzeption, Erstellung und Ausspielung der Posts, Community Management, Reportings & Optimierung) - keine einzelnen Themenkampagnen
(3) in mind. einer der beiden Referenzen wurden sowohl der Twitter, als auch der Instagram Kanal regelmäßig bespielt
(4) der Social Media Account wurde langfristig betreut - mind. 6 Monate
b) Unternehmensprofil
Zusätzlich hat der Bieter ein aussagekräftiges Unternehmensprofil einzureichen.
Mindestinhalt:
(1) Portfolio
(2) Vorstellung Projektteam
(3) Kundenstamm
(4) ggf. Auszeichnungen und Preise
(5) Sonstiges
c) Mindestanforderung Schlüsselpersonal
Zusammensetzung Kernteam für die Betreuung der Auftraggeberin:
Der Auftragnehmer hat im Rahmen seines Angebots der Auftraggeberin ein Kernteam für die Bearbeitung der in der Leistungsbeschreibung genannten Aufträge zu benennen. Dieses Kernteam ist erster Ansprechpartner gegenüber der Auftraggeberin und vertritt sich gegenseitig. Bei allen Gesprächen hat mindestens ein Mitglied des Kernteams teilzunehmen.
Das Kreativteam muss aus mindestens 3 Teammitgliedern bestehen:
(1) Projektleiter (Qualifikation gemäß Anforderung an Projektleiter - unter Projektleiter angegeben)
(2) 1 Teammitglied mit der Qualifikation als Social Media Redakteur / Texter und mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung im Konzipieren und Texten von Social Media Beiträgen
(3) 1 Teammitglied mit der Qualifikation als Grafiker mit mind. 2 Jahre Berufserfahrung in der Gestaltung von Social Media Beiträgen.
Der Bieter hat für jedes Mitglied des Kernteams eine Stellvertretung mit den eben benannten Qualifikationen im Falle einer Verhinderung zu gewährleisten. Darüber hinaus steht es dem Auftragnehmer frei, in Abhängigkeit der anstehenden Aufträge, weitere Fachspezialisten zur Unterstützung des Kreativteams hinzuzuziehen. Als Fachspezialisten gelten: Projektleiter, Projektleiterstellvertreter, Grafiker, Texter, Community Manager, Social Media Manager, Social Media Consultant.
Der Projektleiter muss:
(1) die deutsche Sprache in Wort und Schrift so gut beherrschen, dass eine unbeeinträchtigte Kommunikation mit den Mitarbeitern der Auftraggeberin gewährleistet ist;
(2) zumindest drei Jahre Berufserfahrung im Bereich Social Media Online-Kampagnen aufweisen;
(3) nachweisen, dass er bereits erfolgreich an zwei Projekten, die die Anforderungen für die Unternehmensreferenzen erfüllen, mitgearbeitet hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6WRZSR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis spätestens bis zu der in der Bekanntmachung gesetzten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen.
Setzt sich die Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem sie die Informations- und Wartepflicht missachtet oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.