Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter für den Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) am IAG der DGUV Referenznummer der Bekanntmachung: J-2022-11
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dguv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter für den Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) am IAG der DGUV
Das Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) ist im Geschäftsbereich Prävention der DGUV angesiedelt. Es ist die zentrale Bildungsstätte der DGUV für alle Gebiete der Prävention. In der Abteilung Qualifizierung des IAG werden Bildungskonzepte für Präventionsfachleute, Fachkräfte im Arbeitsschutz, Trainerinnen und Trainer, Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und betriebsärztliches Assistenzpersonal sowie internationale Seminare entwickelt und in Trainingsmaßnahmen umgesetzt. Zu diesen Bildungskonzepten zählt auch der Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), der im Auftrag von Unfallversicherungsträgern sowie für den freien Markt im eigenen Auftrag angeboten wird. Der erfolgreiche Abschluss des Ausbildungslehrgangs ist eine der Bestellvoraussetzungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Unternehmen. Für die Durchführung der Ausbildungslehrgänge zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden im Rahmen der gegenständlichen Ausschreibung für die Jahre 2023 bis 2026 bis zu 40 Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter gesucht.
Institiut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. Königsbrücker Landstraße 2 01109 Dresden
Es gelten die Festlegungen der Leistungsbeschreibung.
Es gelten die Festsetzungen unter § 19 Abs. 2 des Vertrages.
Technisch bedingt ist es nicht möglich auf die Angabe der Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu verzichten. Die "40" ist demnach als Platzhalter zu verstehen. Alle Bewerber, die die festgelegten Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Erklärung zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers: Darstellung des Bewerberunternehmens bzw. der einzelnen Mitgliedsunternehmen der Bewerbergemeinschaft mit Beschreibung des Leistungsprofils, der Unternehmensgröße, der Angabe des Hauptsitzes und weiterer Standorte sowie Beschreibung der Struktur. Die Eigenerklärung ist jeweils vom Bewerber bzw. dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und von allen Unterauftragnehmern abzugeben.
2.) Zuverlässigkeitserklärung: Eigenerklärung, dass für den Bewerber die in §§ 123 f. GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Die Eigenerklärung ist jeweils vom Bewerber bzw. dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und von allen Unterauftragnehmern abzugeben.
3.) Eigenerklärung Eintragung in das Berufs- / Handelsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Negativbescheinigung in Insolvenzsachen sowie Abführung der Krankenversicherungsbeiträge und Steuern: Eigenerklärung, dass die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft besteht und die Krankenversicherungsbeiträge der Mitarbeiter sowie Steuern ordnungsgemäß abgeführt wurden. Ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, soweit der Bewerber dort eingetragen ist, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist ist in Kopie beizufügen. Eigenerklärung und Nachweis sind jeweils vom Bewerber bzw. dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und allen Unterauftragnehmern abzugeben.
1.) Eigenerklärung Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung: Gefordert ist der Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (jeweils pro Jahr 2-fach maximiert) oder eine Erklärung, dass der Bewerber eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird (= Mindestanforderung).
-- vgl. Ziffer III.1.2), Pkt. 1 des Bekanntmachungstextes (Eigenerklärung Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung)
1.) Angaben zu verantwortlichem Personal (Lernbegleiterprofile):
Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag für das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal (Lernbegleiterinnen / Lernbegleiter) das tabellarische Mitarbeiterprofil gemäß Bewerbungsbogen einzureichen. Es sind Angaben zu jeder Person zu machen, die für die Leistungserbringung (Lernbegleitung) in vorliegendem Projekt vorgesehen ist. Die Eignung wird in diesem Fall für jeden Leistungserbringer getrennt bewertet. Die aufgeführten Mindestanforderungen sind durch entsprechende Dokumente nachzuweisen.
Das Lernbegleiterprofil soll jeweils folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Basisqualifikation
- Sprachkenntnisse
- Dauer Berufserfahrung
Der Lernbegleiter, die Lernbegleiterin muss über folgende Voraussetzungen verfügen:
- Basisqualifikationen:
o Erfolgreicher Abschluss eines Hochschulstudiums (Universität / (Fach-) Hochschule (mindestens Bachelor-Abschluss)) der Fachrichtungen Ingenieurwissenschaften, Ingenieurpädagogik, Arbeitspsychologie, Chemie, Physik oder eines vergleichbaren naturwissenschaftlich-technischen Studienganges oder entsprechende fachliche Kompetenz als Dozentin / Dozent bzw. Lernbegleiterin / Lernbegleiter im Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit mit mindestens 500 Lehreinheiten in den letzten 4 Kalenderjahren (= Mindestanforderung)
o Erfolgreicher Abschluss des Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Nachweis einer entsprechenden fachlichen Kompetenz, die ein breites Kompetenzfeld einer Fachkraft für Arbeitssicherheit abdeckt, z.B. durch mehrjährige Berufserfahrung im Bereich des Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (= Mindestanforderung)
o Qualifizierung zur Lernbegleiterin / zum Lernbegleiter im Ausbildungslehr-gang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit über alle 5 Module (Grundlagenmodul und die 4 einsatzbezogenes Module - SEM, SOL, PRA, LEK5) entsprechend den Anforderungen des von der DGUV veröffentlichten Qualifizierungskonzepts (Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung - Sifa-Lernbegleiterinnen und -Lernbegleiter: Qualifizierungskonzept) oder diesem vergleichbar (= Mindestanforderung) Die Qualifikation mit entsprechen-dem Nachweis muss bis spätestens zum Zeitpunkt der konkreten Planung des ersten Lernbegleitereinsatzes vorliegen.
- Sprachkenntnisse: Deutsch als Muttersprache oder ein Nachweis über die Sprachkompetenz nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen - GER(S)" von Niveau C2 (= Mindestanforderung)
- Dauer Berufserfahrung:
o Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach erfolgreichem Studienabschluss bezogen auf Basisqualifikation Punkt 1 oder der sonstigen beruflichen Ausbildung bezogen auf Basisqualifikation Punkt 1 (= Mindestanforderung)
o Mindestens 3 Jahre Erfahrung als Fachkraft für Arbeitssicherheit mit mindestens 160 Einsatzstunden pro Jahr oder mindesten 3 Jahre Erfahrung im Tätigkeitsfeld einer Fachkraft für Arbeitssicherheit mit mindestens 160 Einsatzstunden pro Jahr oder mit mindestens 500 Lehreinheiten im Bereich des Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit innerhalb der letzten 4 Jahre (= Mindestanforderung)
o Mindestens 80 Lehreinheiten als Dozent / Lernbegleiter pro Kalenderjahr innerhalb der letzten 3 Jahre (= Mindestanforderung)
-- vgl. Ziffer III.1.3), Pkt. 1 des Bekanntmachungstextes (Angaben zu verantwortlichem Personal)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
1.) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal unter www.dtvp.de zur Verfügung. Das Projekt kann über die Suchfunktion gefunden und die Vergabeunterlagen können heruntergeladen werden. Auch alle weiteren verfahrensbedeutsamen Informationen (Bieterfragenkatalog, Fristverlängerungen etc.) werden ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP bereitgestellt. Ebenso wird die Kommunikation hierüber abgewickelt. Es ist deshalb für alle Interessenten entscheidend, dass Zugang zum Projektraum auf dem DTVP besteht und sie sich selbstständig über den aktuellen Stand informieren.
2.) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Fragen und Anmerkungen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zu dem im Zeitplan im Dokument A. genannten Zeitpunkt und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des DTVP zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen, ebenfalls über den Kommunikationsbereich des DTVP.
3.) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, dem von allen Mitgliedern, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und dem Empfang von Erklärungen, der Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied sowie zur Vornahme von Verfahrenshandlungen auch im Rahmen dieses Vergabeverfahrens, Vertretungsmacht eingeräumt wird. Ferner ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Das gesonderte Formular Bietergemeinschaftserklärung ist einmal durch die gesamte Bietergemeinschaft auszufüllen.
4.) Beruft sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder der Muttergesellschaft) oder eines einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft (sog. Eignungsleihe), so muss der Bieter/die Bietergemeinschaft das Unternehmen benennen und für dieses Unternehmen die Unterlagen in dem Umfang vorlegen, in dem er sich auf die Fähigkeiten des Dritten zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit beruft. Zudem muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung (gesondertes Formular Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer) dieses Unternehmens vorlegen, mit der dieses/dieser bestätigt, dass es/er dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-)verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft) zu verstehen ist. Beabsichtigt der Bieter, Teile der zu vergebenden Leistung durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, muss er die zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmer angeben und deren Einsatzbereiche aufzählen (Formular Eignungsbogen). Auf Verlangen der Vergabestelle muss der Bieter Unterlagen zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers vorlegen.
5.) Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen und fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 VgV vorzugehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6CRJ0Y
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird explizit hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.