Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) in einer Dienstliegenschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin - VOEK 331-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 331-21

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 30-3181
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=439667
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=439667
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) in einer Dienstliegenschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin - VOEK 331-21

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 331-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911200 Gebäudereinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es werden Unterhaltsreinigungsleistungen und Glasreinigungsleistungen in je einem Los vergeben.

Leistungsort ist Berlin. Es handelt sich um ein Bürogebäude. Die zu reinigenden Flächen werden u.a. als Büro-, Dienst-, Aufenthalts-, Umkleide-, und Lagerräume genutzt.

Die Unterhaltsreinigung beinhaltet eine jährliche Grundreinigung.

Die Glasreinigung umfasst neben der Reinigung von Glas- und Fensterflächen auch die Reinigung von Glasdächern und Überständen, Glastüren und Oberlichtern und der Glas- und Fensterflächen des Raucherpavillons.

In allen Losen sind unplanmäßige zusätzliche Leistungen in gewissem Umfang zu verpreisen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen, Los 1

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911200 Gebäudereinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Auguste- Viktoria- Straße 118, 14193 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen auf 3.983,83 qm Grundfläche mit einer gleichen Jahresreinigungsfläche für die Grundreinigung sowie der 324.613,23 qm umfassenden Jahresgesamtreinigungsfläche der Unterhaltsreinigung.

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Die Leistungserbringung erfolgt in den Raumgruppen:

Raumgruppe A: Büro- und Verwaltungsräume, Kopierräume; (Bodenbeschaffenheit: PVC, Teppich)

Raumgruppe B: Sitzungs- und Schulungsräume; (Bodenbeschaffenheit: Parkett, Teppich)

Raumgruppe C: Sozialräume und Teeküchen; (Bodenbeschaffenheit: Fliesen, Teppich)

Raumgruppe D: Sanitärräume; (Bodenbeschaffenheit: PVC, Teppich)

Raumgruppe E: Eingangszonen und -hallen; (Bodenbeschaffenheit: Stein, Sauberlaufzonen)

Raumgruppe F: tägliche Verkehrswege (Fluren, Treppen, Aufzüge); (Bodenbeschaffenheit: Estrich, PVC, Stein, Teppich)

Raumgruppe H: Büroneben-, Abstell- und Serverräume; (Bodenbeschaffenheit: PVC, Teppich)

Raumgruppe I: Archive-, Boden- und Kellerräume; (Bodenbeschaffenheit: Estrich, PVC)

Raumgruppe J: sonstige Räume und Flächen; (Bodenbeschaffenheit: Estrich, PVC)

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mit folgenden m² Grundfläche und Reinigungsintervall:

Raumgruppe A: 1.658,47 - W1 (einmal pro Woche)

Raumgruppe B: 223,91 - W1

Raumgruppe C: 93,82 - W5 (fünfmal pro Woche)

Raumgruppe D: 131,17 - W5

Raumgruppe E: 64,43 - W5

Raumgruppe F: 1.179,89 - W 2,5 (2- bzw. dreimal pro Woche, wechselnd)

Raumgruppe H: 211,02 - M1 (einmal monatlich)

Raumgruppe I: 142,85 - J4 (viermal jährlich)

Raumgruppe J: 278,27 - J2 (zweimal jährlich)

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Für ungeplant zu erbringende Leistungen sind zusätzlich 20 h Unterhalts- und 10 h Grundreinigung jährlich zu erwarten.

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Für die Reinigungsleistungen der einzelnen Raumgruppen sind folgende maximale Richtleistungen / Std. /Reinigungkraft einzuhalten:

Raumgruppe A: 200 qm/Std./Reinigungskraft

Raumgruppe B: 200 qm/Std./Reinigungskraft

Raumgruppe C: 250 qm/Std./Reinigungskraft

Raumgruppe D: 90 qm/Std./Reinigungskraft

Raumgruppe E: 300 qm/Std./Reinigungskraft

Raumgruppe F: 200 qm/Std./Reinigungskraft

Raumgruppe H: 200 qm/Std./Reinigungskraft

Raumgruppe I: 200 qm/Std./Reinigungskraft

Raumgruppe J: 180 qm/Std./Reinigungskraft

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Angebote, die höhere Richtleistungen als diese maximalen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Jahresreinigungsstunden (für Unterhalts- plus Grundreinigungsleistungen) / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 70
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerung der Vertragslaufzeit um 2 x 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht widerspricht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Glasreinigungsleistungen, Los 2

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911200 Gebäudereinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Auguste- Viktoria- Straße 118, 14193 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Glasreinigungsleistungen auf 1.221,58 qm Grundfläche(einseitig) und mit einer 2.443,16 qm umfassenden Jahresgesamtreinigungsfläche (einseitig gemessen und beidseitig zu reinigen).

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Für ungeplant zu erbringende Leistungen sind 10 h Glasreinigung jährlich zusätzlich möglich.

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Die Leistungserbringung erfolgt in den Kategorien:

a) Glas- und Fensterflächen, Raucherpavillon (beidseitige Reinigung inkl. Rahmen, Falze, Beschläge, Fensterbänke innen und außen)

b) Glas- und Fensterflächen (beidseitige Reinigung inkl. Rahmen, Falze, Beschläge, Fensterbänke innen und außen)

c) Glasdächer und Überstände (beidseitige Reinigung inkl. Rahmen, Falze und Beschläge)

d) Glastüren (inkl. Oberlichtern) und -wände (beidseitige Reinigung inkl. Rahmen, Falze und Beschläge)

e) Oberlichter bei z.B. Holztüren (beidseitige Reinigung inkl. Rahmen, Falze und Beschläge)

mit den zu reinigenden Grund- und Gesamtflächen (einseitig) pro Jahr:

a) 14 m² und 28 m²

b) 1.092,69 m² und 2.185,38 m²

c) 8,64 m² und 17,28 m²

d) 89,90 m² und 179,80 m²

e) 16,35 m² und 32,70 m²

Die maximale Richtleistung / Std. / Reinigungskraft beträgt 25 m²/h.

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Angebote, die höhere Richtleistungen als diese maximale enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.

Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerung der Vertragslaufzeit um 2 x 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht widerspricht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

In der "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" (Vordruck Anhang II) sind anzugeben:

1. Angebotsabgabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft

2.1. Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzliche/r Vertreter/in, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort)

2.2. Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten):

Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit

3. Eigenerklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft

- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet

- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB

- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)

- Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

In der "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" (Vordruck Anhang II) sind anzugeben:

4. Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung:

Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 250.000 € (nur Los1). Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.

5. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten (Unterhalts- bzw. Glasreinigung), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s. oben

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

In der "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" sind weiterhin anzugeben:

6. Eigenerklärung zur Leistungserbringung:

- Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können

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7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen

Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart (UHR und Glasreinigung) tätig?

- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens

- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebenen Leistungsarten

- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebenen Leistungsarten

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8. Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement:

Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. Vorlage einer gleichwertigen Bescheinigung unter Begründung der Gleichwertigkeit.

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9. Referenzen

Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhaltsreinigung und/oder Glasreinigung) von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in qm, optional bearbeitete Grundfläche in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Empfängers der Leistung, dem die Leistung unmittelbar zu-gute kommt, und Ansprechperson mit Telefonnummer.

Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der drei genannten Referenzen nicht 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder erreicht mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50% des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.

Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.

Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.

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10. Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für diese Angaben ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV) zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.

Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen wie darin benannt vorzulegen. Vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Angebot einzureichen.

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11. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit dort benannten Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.

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12. Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) die dort benannten Angaben und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s. oben

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Auftragsausführung entsprechend der Definitionen des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerkes für diese Leistungen

2. Die zur Reinigung eingesetzten Maschinen, Geräte und Gegenstände müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Elektrische Reinigungsgeräte müssen den VDE/GS-Zeichen oder gleichwertig entsprechen und sich einschließlich Zubehör in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand befinden (Los 1+2).

3. Die zum Einsatz kommenden Reinigungsmittel und die Reinigungstechniken müssen dem neuesten Stand in Bezug auf Umweltverträglichkeit und Entsorgungsmöglichkeit entsprechen. Es sind nur unschädliche, keine Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung enthaltende, umweltfreundliche und insbesondere formaldehydfreie Materialien und Reinigungsmittel zu verwenden. Für die eingesetzten Produkte sind der Auftraggeberin die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitungen gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006 (REACH) ehemals Richtlinie 91/155 EWG vorzulegen (Los 1+2)

4. Einhaltung der vorgegebenen maximalen Richtleistungen für Unterhalts- und Glasreinigung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/03/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/05/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/03/2022
Ortszeit: 00:00
Ort:

Verdingungsstelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Berlin

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Eine Ortsbesichtigung ist freiwillig und im Zeitraum vom 28.02.2022 bis 07.03.2022 nach Absprache möglich. Die Besichtigungstermine müssen vorab vereinbart werden. Die Ansprechpartnerin dafür ist dem Aufforderungsschreiben zu entnehmen. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.

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Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.

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Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:

- Angebotsschreiben (Anhang 0)

- Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anhang II)

- Preisblatt je angebotenen Loses (Anhang Ia/b.3)

- Vordruck „Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes“ (Anhang III) je angebotenen Loses

- Ggf. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anhang IV)

- Formblatt "Reinigungs-DL Pandemiekosten",soweit zutreffend

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Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen:

- die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anhang II)

- die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anhang IV) und die entsprechend ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anhang II) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher

- Kopie der Betriebs-Haftpflichtversicherung

- Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder Nachweis der Registrierung in der Handwerkskammer oder gleichwertig (Gleichwertigkeit ist zu erläutern)

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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.

Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.

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In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.

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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Der der Angebotskalkulation zugrunde gelegte Tariflohn ist im Vordruck „Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes“ (Anhang III) je angebotenen Loses einzutragen.

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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

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Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

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Zuschlagskriterien sind bei der Unterhaltsreinigung

a) der Angebotspreis und b) die Summe der Anzahl der jährlichen Reinigungsstunden(UHR und GrundR) mit der Gewichtung a)70 % bzw. b)30 %.

Als Angebotspreis gilt die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche in der Unterhaltsreinigung sowie eventueller Zusatz- und Bedarfsleistungen laut Preisblatt. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl (700 Punkte). Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Angebotspreis / zu bewertender Angebotspreis).

Als angebotene Reinigungsstunden pro Los wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden für UHR und GrundR der Raumgruppen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl (300 Punkte). Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:

Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden).

Die Gesamtpunktzahl der zu wertenden Angebote ergibt sich aus der Addition der Punktzahlen für Angebotspreis und angebotene Reinigungsstunden. Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot.

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Zuschlagskriterium ist bei der Glasreinigung der Angebotspreis. Als Angebotspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche sowie etwaiger Zusatz- und Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.

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Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.

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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.

An dieser Stelle wird noch einmal auf die Einhaltung der vorgegebenen maximalen Richtleistungen (s. je Los) und auf die Tatsache hingewiesen, dass bei Überschreitung dieser max. Richtwerte / Los das Angebot von der Wertung ausgeschlossen wird.

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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und Produktivlohn bzw. Stundenverrechnungssatz für Prüfung/Wartung und für Störungseinsätze vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern.

Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.

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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt.

Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 09.03.2022, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/02/2022