Vergabe zum Betrieb der Einrichtung zur Folgeunterbringung von Flüchtlingen in Hamburg – Harburg (Am Röhricht) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021001801
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe zum Betrieb der Einrichtung zur Folgeunterbringung von Flüchtlingen in Hamburg – Harburg (Am Röhricht)
Es wird der Betrieb der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Flüchtlingen in Hamburg – Harburg (Am Röhricht) mit 550 Plätzen ausgeschrieben, mit einer optionalen Erweiterung auf rund 700 Plätze. In der Einrichtung sollen Geflüchtete mit einer Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis untergebracht werden.
Der AN soll in der Einrichtung Geflüchtete, die ihm von der Zentralen Anlauf- und Verteilungsstelle (AVS) der Fördern & Wohnen AöR (F&W) zugewiesen werden, unterbringen und betreuen.
Die Einrichtung wird im laufenden Betrieb, ab dem 01. Oktober 2022 übernommen werden (Vertragsbeginn).
Es wird der Betrieb der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Flüchtlingen in Hamburg – Harburg (Am Röhricht) mit 550 Plätzen ausgeschrieben, mit einer optionalen Erweiterung auf rund 700 Plätze. In der Einrichtung sollen Geflüchtete mit einer Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis untergebracht werden.
Der AN soll in der Einrichtung Geflüchtete, die ihm von der Zentralen Anlauf- und Verteilungsstelle (AVS) der Fördern & Wohnen AöR (F&W) zugewiesen werden, unterbringen und betreuen.
Die Einrichtung wurde in einem Abschnitt gebaut und umfasst insgesamt 28 Häuser (25 Wohn- und 2 Verwaltungshäuser sowie ein Haus für gemeinschaftliche Zwecke). Die Grundrisse der Haustypen und der Lageplan der Einrichtung sind in den fachlichen Anlagen zur Leistungsbeschreibung dargestellt. Alle Häuser wurden in typisierter Holzrahmenbauweise zweigeschossig errichtet. Das Haus für gemeinschaftliche Zwecke bietet Räume für integrative Maßnahmen und verschiedene kulturelle und gemeinschaftliche Zwecke.
Die Einrichtung wird im laufenden Betrieb, ab dem 01. Oktober 2022 übernommen werden (Vertragsbeginn).
Die ausgeschriebene Tätigkeit umfasst insbesondere Leistungen des Betreuungs-, Sozial- und Integrationsmanagements sowie das Unterkunftsmanagement.
Der Schwerpunkt der zu erbringenden Leistung liegt in der sozialen Betreuung und Integration. Zur Sicherstellung eines problem- und bedarfsgerechten Beratungs- und Unterstützungsangebots hat der AN eigene sozialpädagogische Fachkräfte einzusetzen. Diese Fachkräfte müssen mittels einer offensiv-aufsuchenden Kontaktaufnahme mit allen untergebrachten Personen prüfen, welche Unterstützung bzw. Hilfen individuell jeweils gefordert sind und Bewohner:innen zur Inanspruchnahme von Regelleistungen von Kita, Schule und Arbeitsangeboten motivieren. Der AN hat eng mit den behördlichen Institutionen, den lokalen Parteien und Initiativen, den lokalen Anbietern der Kinder-, Jugend und sozialen Arbeit sowie mit Ehrenamtlichen zusammenzuarbeiten.
Daneben wird vom AN eine auf nachhaltige Nutzbarkeit der Anlage ausgerichtete Bewirtschaftung der Einrichtung gefordert. Neben der Unterbringungsorganisation sowie den oben benannten und in den Vergabeunterlagen und Anlagen ausgeführten Pflichten gehört hierzu insbesondere die Verantwortung für Sauberkeit und Sicherheit.
Sollte sich die Zugangssituation der Flüchtlinge wieder so wie im Jahr 2015 entwickeln, kann der Vertrag seitens des Auftraggebers zweimalig um jeweils 12 Monate verlängert werden, längstens jedoch bis zum 14.12.2028. Die Grundlage der Verlängerung ist eine erneute Zustimmung der Bürgerschaft zur Fortführung der Leistung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.2) und 3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
1) E 1 - Eignungsvordruck (Vergabevordruck 04) – der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck ist dem Angebot vollständig ausgefüllt beizufügen.
2) E 4 - Umsatzkennzahlen - Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ohne Umsatzsteuer und in Mio. € pro Jahr (Gesamtumsatz und ausschreibungsrelevanter Bereich sind jeweils im Eignungsvordruck E1 unter Ziffer 2 anzugeben. Sofern der vorhandene Platz nicht ausreichend ist, kann eine eigene Anlage hochgeladen werden).
3) E 6 - Unternehmensbeschreibung - Stellen Sie kurz den Aufbau des Unternehmens vor und führen Sie hierbei die Zahl der in den letzten drei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte nach Berufsgruppen gegliedert auf.
4) E 2 - Erklärung zur Qualifikation des Personals und darüber, dass ausschließlich Personal eingesetzt wird, dessen Führungszeugnisse vorliegen und keine Versagensgründe aufweisen. (Nut-zen Sie hierzu das entsprechende Eingabefeld im Kriterienkatalog der eVergabe.)
5) E 3 - Angaben zum Qualitätsmanagement im Unternehmen: Mit dem Angebot muss der Bieter für sein Unternehmen ein gültiges Zertifikat über die Anwendung eines Qualitätsmanagements gem. DIN EN ISO 9001:2008 oder DIN EN ISI 9001:2015 oder gleichwertige Norm verfügen. (Kopie des Zertifikats ist mit dem Angebot einzureichen)
6) Referenzen: Mindestens drei Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, aus laufenden oder in den letzten drei Jahren abgeschlossenen Projekten mit detaillierter Beschreibung des Projektinhalts und Realisierungszeitraums. Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils
• Auftragsumfang (u.a. auch Angabe der betreuten Personen),
• AG mit Ansprechperson und Telefonnummer,
• Auftragsjahr und Gesamtumsatz
zu nennen. (Diese werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es ist zwingend die Erklärung der Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe ist im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleitung an einen Unterauftragnehmer vergeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.