VDE 8.1 ABS Nürnberg - Ebensfeld; Bauüberwachung PA13 Verbindungsgleis und PA11 Brückenbauwerke km 4,265 & km 4,428 Referenznummer der Bekanntmachung: 14TEI12135
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
VDE 8.1 ABS Nürnberg - Ebensfeld; Bauüberwachung PA13 Verbindungsgleis und PA11 Brückenbauwerke km 4,265 & km 4,428
Nürnberg
VDE 8.1 ABS Nürnberg - Ebensfeld; Bauüberwachung PA13 Verbindungsgleis und PA11 Brückenbauwerke km 4,265 & km 4,428
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
VDE 8.1 ABS Nürnberg - Ebensfeld; Bauüberwachung PA13 Verbindungsgleis und PA11 Brückenbauwerke km 4,265 & km 4,428
Ort: Stuhr-Brinkum
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nürnberg
VDE 8.1 ABS Nürnberg - Ebensfeld; Bauüberwachung PA13 Verbindungsgleis und PA11 Brückenbauwerke km 4,265 & km 4,428
Ort: Stuhr-Brinkum
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Land: Deutschland
Mehraufwendungen für Bauüberwachungsleistungen. -LÄ03
Die Bauleistung zur Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes Strecke 5902 / 5952 bei km 3,965 musste aus vertragsrechtlichen
Gründen in 2 Hauptbauteile gesplittet wer-den. Die Errichtung des Rahmenbauwerkes einschließlich Einschub oblag der Fa LW.
Nach deren Beendigung der Hauptbauleistung wurde die Errichtung der Flügelwände Seite Nord und Seite Süd an eine anderen
Unternehmer vergeben und beauftragt.
Folglich war der Personaleinsatz aus dem HV nicht mehr auskömmlich, die Bauzeit gesamt für die Erneuerung des Krbw hat sich
um ein vielfaches verlängert.
Konkret :
1. Das Vertragsverhältnis für Fa LW für das Rahmenbauwerk währte von 06/2016 bis 04/2017, Fertigstellung nach
Brückeneinschub in den Außenanlagen bis 08/2017, wobei Abrechnung und NT-Bearbeitung hier nicht berücksichtig ist.
2. Die Erneuerung der Flügelwände durch ein weiteres Unternehmen währte von 02/2018 bis 08/2018 einschließlich Nachlaufzeit.
Auch hier sind Abrechnung und NT-Bearbeitung nicht berücksichtigt.
Zusammengefasst beträgt nun die Bauzeit für das Krbw 26 Monate, ohne Berücksich-tigung von Nachlaufzeiten und
Bearbeitungen von Rechnungen und Nachträgen. Im Personaleinsatzplan ist jedoch nur eine Bauzeit von 10 Monaten kalkuliert.
Der tat-sächliche Aufwand ist in der Übersicht Bau-Soll / Bau-Ist im Nachtrag dargestellt unhd wird von Seiten der PL bestätigt.
Der Sachverhalt bzgl. der vertraglichen Bindung von 2 verschiedenen Bauunterneh-mungen und die Errichtung der einzelnen
Objekte aufeinanderfolgend war zum Zeit-punkt der Beauftragung der Biege in 2015 nicht kalkulierbar und auch zum Zeitpunkt
der Beauftragung der Oprtion nicht bekannt.