(19FEI39590) Großprojekt Frankfurt/Main Hbf, Planung Traforäume 50 Hz Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41176
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
(19FEI39590) Großprojekt Frankfurt/Main Hbf, Planung Traforäume 50 Hz
FFM HBf
Planung der Traforäume
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
(19FEI39590) Großprojekt Frankfurt/Main Hbf, Planung Traforäume 50 Hz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
FFM HBf
Planung der Traforäume
NT02: Planung einer trockenen Feuerlöschanlage für den Dieseltank
Die erforderlichen Leistungen sind Zusammenhangsmaßnahmen mit den Leistungen des Hauptvertrags. Ein Wechsel des AN ist bzgl. der Sicherstellung der Abnahmefähigkeit sowie der Gewährleistung, die sich auf die Gesamtmaßnahme bezieht, nicht möglich. Weiterhin ist aufgrund der engen Terminschiene zur Fertigstellung, der Komplexität der Maßnahme sowie Abhängigkeiten zu den nachfolgenden Projekten ein Wechsel des AN nicht möglich.