Busumsteigeanlage Harburg (BHR) - Grundinstandsetzung und Erweiterung der Busanlage Harburg, Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: BHR-OP
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Busumsteigeanlage Harburg (BHR) - Grundinstandsetzung und Erweiterung der Busanlage Harburg, Objektplanung Gebäude
Grundinstandsetzung und Erweiterung der Busumsteigeanlage Hamburg-Harburg (BHR) - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
EU-Bekanntmachung 2020/S 230 - 568174
Die Busanlage Harburg ist eine von derzeit 13 Busanlagen der HOCHBAHN AG in der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Anlage wurde in den 1980er Jahren gebaut und ist seitdem ein wichtiger Knotenpunkt im Hamburger Nahverkehrsnetz. Sie bildet eine wichtige Schnittstelle von zahlreichen Buslinien, die den Großraum südlich der Elbe bedienen und der S3 u.a. mit Anbindung an das Zentrum von Hamburg. Die Anlage am Knotenpunkt Buxtehuder Straße/Moorstraße/Hannoversche Straße/Walter-Dudek-Brücke liegt in direkter Nähe zur Harburger Innenstadt, mit Phoenix-Center und Sevepassage, sowie zum Bahnhofsvorplatz des Fernbahnhofes Harburg (DB AG) mit Anschluss an Gleise des S-Bahnhofes und Fernverkehrs. Die Busanlage befindet sich räumlich betrachtet oberhalb des komplett unterirdischen S-Bahnhofs Harburg sowie des tiefen gelegenen Fernbahnhofs. Die S-Bahn wird über einen Zugang erschlossen, der sich direkt auf der Busanlage befindet. Die Anlage besteht aus einer umlaufenden Überdachung der Wartebereiche, einem Dach oberhalb des S-Bahn-Zugangs sowie einem Betriebsgebäude mit Gewerbeflächen, Aufenthaltsräumen und einer ehemaligen Leitstelle für den Busbetrieb.
Die in die Jahre gekommene Busanlage soll identitätsstiftend grundinstand gesetzt werden. Darüber hinaus ist die Kapazitätsgrenze erreicht und aus diesem Grund soll die Anlage erweitert werden, um zukünftige und erforderliche Leistungssteigerungen abzudecken. Aus diesen Gründen sind eine Grundinstandsetzung sowie eine Erweiterung erforderlich. Ein neues Konzept, die Anlage mit einer neuen Haltestelleninsel im öffentlichen Straßenraum (Busmittelsteig Hannoversche Straße) zu erweitern, ist in enger Abstimmung mit den Behörden entwickelt worden. Das Umsteigen zwischen Bus auf dem Busmittelsteig im Straßenraum und der S-Bahn erfolgt durch die Querung der Hannoverschen Straße über zwei Furten mit anschließender Nutzung der vorhandenen Treppenanlage sowie vom Aufzug auf der Busplatte bis auf Ebene -2. Busumsteigeanlage und Bussteig erhalten eine neue, konzeptionell im Zusammenhang entwickelte Dachlandschaft. Das Betriebs- und Zugangsgebäude auf der Busplatte sowie die Wartebereiche sollen im Rahmen der Maßnahme eine neue identitätsstiftende Gestaltung erhalten.
Planungsinhalt ist der hochbauliche Ausbau mit einer neuen prägenden Dachlandschaft im Stadtraum von Harburg für die Busanlage inkl. neuem Busmittelsteig, hierzu gehört auch die Neugestaltung des bestehenden Zugangsbauwerkes der S-Bahn auf der Bestandsanlage.
Grundlage ist die vorliegende Machbarkeitsstudie des Verkehrsplaners ARGUS Stadt und Verkehr Partnerschaft mbB, Hamburg.
Der vorgegebene Kostenrahmen für die Maßnahmen des hochbaulichen Ausbaus beträgt nach jetzigen Planungsstand ca. [Betrag gelöscht] EURO netto gem. DIN 276 KG 300+400.
Folgende Leistungen werden ausgeschrieben:
- LP 1 bis 4 und Teile von LP 5 Objektplanung gem. § 34 HOAI;
- LP 5 bis 8 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
- Besondere Leistungen in mehreren Leistungsphasen gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
stufenweise Vergabe
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RJFV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem
Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB
ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist
zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]