Schienengebundene Logistik zur Sanierung von S-Bahn-Stationen in Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52367
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Schienengebundene Logistik zur Sanierung von S-Bahn-Stationen in Hamburg
Schienengebundene Baulogistik zur Sanierung von S-Bahn Stationen in Hamburg, Sicherungsmaßnahmen und Entsorgungsdienstleistungen
Schienengebundene Logistik zur Ver- und Entsorgung von Baustellen im Bereich der S-Bahn Stationen Hamburg Hbf, Hamburg-Harburg, Hamburg-Harburg Rathaus und Hamburg-Heimfeld.
Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
Schienengebundene Entsorgungstransporte und Entsorgungsleistungen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetzt
Für den Vertragszeitraum 01.05.2022 bis 30.04.2023 inkl. des möglichen Verlängerungszeitraumes bis zum 30.04.2024 sind nachstehende Mengen (Schätzmengen und Höchstmengen) ermittelt worden:
Gesamtzusammenstellung Mengen
Summe Tage/Tageseinsätze (d) 2.646,0 (Schätzmenge), 4.332,0 (Höchstmenge)
Summe lfd. Meter Prüfung der Gleislage (ldf m) 1.000,0 (Schätzmenge), 1.500,0 (Höchstmenge)
Summe Meter Schutz- und Sicherungsmaßnahmen (m) 4.941,5 (Schätzmenge), 7.412,3 (Höchstmenge)
Summe Vorhaltung Schutzmaßnahme (Meter/Woche = m/Wo) 220,0 (Schätzmenge), 330,0 (Höchstmenge)
Summe Quadratmeter Reinigung (m2) 31.725,0 (Schätzmenge), 47.587,5 (Höchstmenge)
Summe Pauschalen (Zu-/Rückführungen, Zugfahrten = Pauschal) 38,0 (Schätzmenge), 171,0 (Höchstmenge)
Summe Einsatz Stunden je Woche (Std/Wo) 8,0 (Schätzmenge), 12,0 (Höchstmenge)
Summe Stunden Einsatz Personal, Triebfahrzeuge (Std) 2.274,0 (Schätzmenge), 3.411,0 (Höchstmenge)
Summe Stückpreise (Stück) 209,0 (Schätzmenge), 314,5 (Höchstmenge)
Summe Tonnagen zur Entsorgung (t) 535,0 (Schätzmenge), 802,5 (Höchstmenge)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schienengebundene Logistik zur Sanierung von S-Bahn-Stationen in Hamburg
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern der Bieter in Rahmen einer Bietergemeinschaft anbieten möchte, ist eine Erklärung, dass sämtliche Mitglieder dieser Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften anzufügen; zudem muss ein bevollmächtigter Vertreter für die Durchführung des Vergabeverfahrens und den Abschluss des Vertrages benannt werden
Eigenerklärung, dass das Unternehmen den DB Verhaltenskodex akzeptiert.
Erklärung, dass das Unternehmen den Beschäftigten oder eingesetzten Leiharbeitern bei der Ausführung der Leistung das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) oder sonstige geltende Regelungen sowie allgemein verbindlich geltende tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhält;
Erklärung, dass der Bieter die Verpflichtungen zum Entsendegesetz, Mindestlohngesetz etc. auf beauftragte Nachunternehmen überträgt
Verpflichtungserklärung des Drittunternehmers (nur notwendig, wenn Nachweis der Eignung gem. § 47 Abs. 3 SektVO durch Rückgriff auf fremde Kapazitäten erbracht werden soll). Aus dieser muss hervorgehen, dass der Nachunternehmer des Bewerbers sich verpflichtet während der gesamten Vertragslaufzeit die jeweils dem Bewerber übertragenen Eignung im Rahmen der Leistungsfähigkeit sicherzustellen.
Sofern vom Bieter eigene Infrastrukturflächen als Alternative angeboten werden (Umschlag- und Lagerplatz), muss:
- der Bieter eine Eigenerklärung dahingehend abgeben, dass die Leistungsfähigkeit der bietereigenen Infrastrukturflächen hinsichtlich der Anforderungen an
Bedienfähigkeit, Ausstattung und Betrieb gegeben ist und
- der diskriminierungsfreie Zugang zur Zustellung bzw. Abholung durch Fremd-EVU, Fremd-Firmen oder Bau AN zugesagt wird
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.