GU-Leistung, Weusthoffstraße 95 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB VV 023-22 LG
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
GU-Leistung, Weusthoffstraße 95
Für die Grundschule am Kiefernberg besteht gemäß Musterflächenprogramm der Behörde für Schulentwicklung und Berufsbildung - BSB im Rahmen der Erweiterung der Schule und der damit verbundenen zunehmenden Notwendigkeit der Ganztagsbetreuung der Bedarf zum Zubau eines Mensagebäudes mit Vitalküche, Koordinationsraum, Bibliothek, 2 Musikunter-richtsräumen, Arbeitsräumen und verschiedenen weiteren zusätzlichen Nutzungen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Neubau eines 2-geschossigen Schulge-bäudes mit einer Nettogrundfläche von 1.364,00 m². Das Gebäude soll in stark verkürzter Bauzeit in möglichst elementierter, vorgefertigter und hocheffizienter Bauweise errichtet wer-den, um der Schule die benötigten Räume und Funktionen schnellstmöglich zur Verfügung stellen zu können. Die Leistung umfasst die schlüsselfertige Erstellung eines Schulgebäudes inkl. der Planungsleistung der Leistungsphase 5 zum Pauschalpreis.
Hamburg
Für die Grundschule am Kiefernberg besteht gemäß Musterflächenprogramm der Behörde für Schulentwicklung und Berufsbildung - BSB im Rahmen der Erweiterung der Schule und der damit verbundenen zunehmenden Notwendigkeit der Ganztagsbetreuung der Bedarf zum Zubau eines Mensagebäudes mit Vitalküche, Koordinationsraum, Bibliothek, 2 Musikunterrichtsräumen, Arbeitsräumen und verschiedenen weiteren zusätzlichen Nutzungen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Neubau eines 2-geschossigen Schulgebäudes mit einer Nettogrundfläche von 1.364,00 m2. Das Gebäude soll in stark verkürzter Bauzeit in möglichst elementierter, vorgefertigter und hocheffizienter Bauweise errichtet werden, um der Schule die benötigten Räume und Funktionen schnellstmöglich zur Verfügung stellen zu können. Die Leistung umfasst die schlüsselfertige Erstellung eines Schulgebäudes inkl. der Planungsleistung der Leistungsphase 5 zum Pauschalpreis.
Die beigefügten Planzeichnungen stellen dabei lediglich ein mögliches Szenario der konstruktiven Umsetzung des Bauvorhabens dar. Es steht jedem Bieter frei, ein davon abweichendes Konstruktionssystem anzubieten, solange das Raumprogramm wie dargestellt, sowie die Vorgaben von Schallschutz, Brandschutz und sonstigen behördliche Vorgaben erfüllt werden kann.
Die Erschließung der Baustelle erfolgt von Osten über die Weusthoffstraße. Auf dem Grundstück befinden sich weitere Gebäude der Grundschule am Kiefernberg. Die Baumaßnahme erfolgt auf dem Schulgelände im laufenden Schulbetrieb und ist mit den schulischen Belangen abzustimmen.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht elektronisch eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 3 Referenzen, welche innerhalb der vergangenen 8 Jahre (Stichtag 01.01.2014) realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Leistungen (0-5 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-3 Punkte).
Insgesamt können zusammen maximal 30 Punkte erreicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
Oder:
— Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (den aktuellen Stand abbildend),
— Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
Und:
— vollständig ausgefüllter Bewerberbogen.
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
Oder:
A) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate). Sofern keine Beitragspflicht an eine Sozialkasse besteht, ist der Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate) beizubringen
B) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht älter als 12 Monate)
C) Umsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 2 lit. c Satz 1 VOB/A)
D) gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
E) Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister
Und:
F) Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate)
G) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung (Bei Bietergemeinschaften ist mit den Bewerbungsunterlagen eine Erklärung der Bietergemeinschaft einzureichen, im Auftragsfalle eine zusätzliche Versicherung gemeinsam mit allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzuschließen. Eine Eigenerklärung ist als Nachweis zulässig. Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden.)
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, indem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Die Bewerbung ist in Schriftform zu unterschreiben. Etwaige Unterschriftserfordernisse von weiteren Bietern einer Bietergemeinschaft, Nachunternehmern oder Eignungsleihern sind auf den entsprechenden Formularen im Original zu unterzeichnen und als gescannte Anlage einzureichen. Insoweit werden nur hierfür gescannte Unterschriften zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Zu C) Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die für angegebenen werden, muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto erreichen.
Zu G) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 000 000 Mio. Euro, 2-fach maximiert.
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
Oder:
A) mindestens 3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten 8 abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A) sowie erläuternde Informationen, Bilder und Grundrisse zum Projekt
B) Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 Kalenderjahre als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. g VOB/A)
Zu A) Es ist mit mindestens einer Referenz die Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Von der Möglichkeit gem. § 10b (5) Nr. 1 EU VOB/A wird vorliegend Gebrauch gemacht, da ein Offenes Verfahren aufgehoben werden musste. Die Grundschule bedarf zwingend der Versorgung der beschulten Kinder mit einer Mensa, sodass sich der Bedarf entsprechend dringlich ergibt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen auszufüllen.
Die Bekanntmachung sowie die Teilnahmeunterlagen und die „Auskunftserteilungen“ während der Teilnahmephase finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: http://www.hamburg.de/bauleistungen/.
Hinter dem Wort „LINK Bieterportal“ sind im Bieterportal die Teilnahmeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihren Teilnahmeantrag und Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form mit einer Signatur gemäß § 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Teilnahmeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Auskunftserteilungen“ während der Teilnahmephase finden Sie zudem auf der Homepage des Unternehmens GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH unter: http://www.gmh-hamburg.de/ausschreibungen
Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Auskunftserteilungen“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihren Teilnahmeantrag/Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen.
Ein Versand der „Auskunftserteilungen“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bewerber/Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Elektronische Teilnahmeanträge und Angebote werden bei Unterzeichnung in Textform als unterzeichnet anerkannt. Für alle weiteren, ggf. erforderlichen Unterzeichnungen (z. B. bei Bietergemeinschaften) werden gescannte Unterschriften als gültig anerkannt.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich über die eVergabe.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich vor Ort aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, wird auf das den Vergabeunterlagen beigefügte „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ verwiesen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.
Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]