Betonwerkstein außen, Recha-Ellern-Weg 1 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 028-22 CR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Betonwerkstein außen, Recha-Ellern-Weg 1
Im zentralen Bereich der Mitte Altona, in direkter Nachbarschaft zur neuen Parkanlage wird der Neubau für die Stadtteilschule Mitte Altona errichtet. Das Schulgrundstück befindet sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Auf einem ca. 3.500 m² großen Baufeld soll ein modernes und nachhaltiges Schulgebäude entstehen. Das Gebäude organisiert die verschiedenen Nutzungen und Funktionsbereiche einschließlich der Sportflächen vertikal auf rund 6 Geschossen. Auf dem Dach des Schulgebäudes werden Aufenthalts- und Pausenflächen errichtet. Weitere Pausenflächen stehen an der nördlichen Grundstücksgrenze im Park zur Verfügung.
Recha-Ellern-Weg 1, 22765 Hamburg
Folgende Leistungen müssen für die Betonwerksteinarbeiten beachtet werden:
Bodenbeläge, Blockwinkelstufen im Außenbereich, wenige Fassadenrinnen, Fußabstreifer
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Juni 2022 bis Oktober 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betonwerkstein außen, Recha-Ellern-Weg 1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind keine Angebote eingegangen.
Die Ausschreibung war nach § 17 EU Abs. 1 Nr.1 VOB/A aufzuheben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsunterlagen entspricht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]