Sportboden, Stephanstraße 103 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 167-21 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Sportboden, Stephanstraße 103
Die Grundschule „Schule an der Gartenstadt“ befindet sich im Hamburger Stadtteil Wandsbek. Die Rohbaumaßnahme ist ein Teil der Sanierungsmaßnahme, der sich in zwei Bauabschnitte teilt, um den laufenden Schulbetrieb gewährleisten zu können. Die vorhandenen Fassaden werden teilweise erneuert, im Inneren werden Türen und Wände versetzt oder entfernt um die vorhandenen Gebäude besser nutzen zu können. Deckenteile müssen durch neue Lasten teilweise unterstützt, bzw. neu abgefangen werden. Der angrenzende Bauabschnitt bleibt während der Maßnahme im Betrieb.
Stephanstraße103, 22047 Hamburg
Sporthallenboden: Flächenelastischer Sporthallenboden mit Linoleumbelag und Fußleisten
Für den 2. und 3. Bauabschnitt.
ca. 200 qm Sporthallenboden Gymnastikhalle im 2.BA,
ca. 370 qm Fußbodenheizung Sporthalle im 3.BA,
ca. 470 qm Sporthallenboden Sporthalle im 3.BA.
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Dezember 2021 bis Januar 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sportboden, Stephanstraße 103
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Westerkappeln
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49492
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]