Rahmenvereinbarung Kauf von Fahrzeugen für die Autobahn GmbH des Bundes
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Kauf von Fahrzeugen für die Autobahn GmbH des Bundes
Die Autobahn GmbH des Bundes ist seit dem 01.01.21 für alle Aufgaben rund um die Verwaltung der Bundesautobahnen und anderer Bundesfernstraßen zuständig. Im Rahmen der Bewirtschaftung, der Instandhaltung und des Ausbaus der bundesdeutschen Autobahnen werden Nutzfahrzeuge verschiedenster Art benötigt, um alle anfallenden Aufgaben termingerecht erfüllen zu können. Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung der genannten Fahrzeuge ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Details sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. Der Rahmenvertrag wird je Los mit bis zu zwei Rahmenvertragspartnern im Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger/Ersatzversorger). Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2023. Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Kauf von Fahrzeugen aus dem Segment Kompaktklasse Kombi
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von PKW´s als Kombilimousinen-Ausführung, Kompaktklasse Kombi.
Beispielhaft: Golf Variant, Opel Astra, Peugeot 308, Ford Focus, Skoda Octavia, VW Passat.
Kauf von Fahrzeugen aus dem Segment Kompaktklasse Kombi Plug-in Hybrid
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von PKW´s als Kombilimousinen-Ausführung, Kompaktklasse Kombi.
Beispielhaft: VW Passat, Opel Astra, Peugeot 308, Ford Focus, Skoda Octavia.
Kauf von Fahrzeugen aus dem Segment Großraum Van
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von Großraum Vans.
Beispielhaft: Ford Galaxy, VW Sharan, Seat Alhambra, Opel Zafira Life
Kauf von Fahrzeugen aus dem Segment SUV
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von SUV mit Diesel Antrieb.
Beispielhaft: VW Tiguan, Seat Ateca, Ford Kuga, Peugeot 3008, Opel Gandland.
Kauf von Fahrzeugen aus dem Segment SUV-Plug-in Hyb-rid
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von SUV mit Plug in Hybrid Antrieb.
Beispielhaft: VW Tiguan, Seat Ateca, Ford Kuga, Peugeot 3008, Opel Grandland.
Kauf von Fahrzeugen aus dem Segment Pick UP
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von Leicht-Lastkraftwagen mit einer Doppelkabine („Pickup“) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von minderstens 2,7 t.
Beispielhaft: Ford Ranger, Toyota Hilux.
Kauf von Fahrzeugen aus dem Segment Caddy
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von Caddy Cargo, Peugeot Partner bzw. Hundefänger.
Beispielhaft: VW Caddy Cargo, Peugeot Partner.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf von Fahrzeugen aus dem Segment Kompaktklasse Kombi
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mayen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf von Fahrzeugen aus dem Segment Kompaktklasse Kombi Plug-in Hybrid
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mayen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf von Fahrzeugen aus dem Segment Großraum Van
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mayen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf von Fahrzeugen aus dem Segment SUV
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf von Fahrzeugen aus dem Segment SUV-Plug-in Hyb-rid
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mayen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf von Fahrzeugen aus dem Segment Pick UP
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf von Fahrzeugen aus dem Segment Caddy
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mayen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Beischriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).