Gebäudereinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 20220211
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.letteverein.berlin/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung
Unterhaltsreinigung im Lette-Verein Berlin (Schulgebäude + 3 Wohnhäuser).
Lette-Verein Berlin - Stiftung des öffentlichen Rechts, Viktoria-Luise-Platz 6, 10777 Berlin.
- Unterhaltsreinigung im Lette-Verein Berlin (Schulgebäude + 3 Wohnhäuser)
- ca. 9.500 m² tägliche Reinigungsfläche in der Schulzeit
- ca. 150 m² tägliche Reinigungsfläche während der Berliner Schulferien
- ca. 300 m² tägliche Reinigungsfläche Treppenhäuser Wohngebäude
- ca. 500 m² tägliche Reinigungsfläche nach DVO Lebensmittelhygiene in der Schulzeit
- Reinigung und Desinfektion von 12 Abzugshauben und 26 Zuluftgittern in 2 Küchen
- Grundreinigung von 4 Lehrküchen in den Berliner Sommerferien
- Die Reinigung beginnt um 04:00 Uhr und ist bis 07:30 Uhr fertig zu stellen.
Automatisch, wenn nicht 3 Monate vorher gekündigt wird. Maximale Vertragsdauer sind 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- An der Ausschreibung können sich nur fachkundige, leistungsstarke, zuverlässige und umweltbewusste Firmen beteiligen, die eine ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen gewährleisten.
- Zum Nachweis der Eignung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Gewerbeanmeldung (oder ULV-Bescheinigung/EEE-Erklärung)
- Handelsregisterauszug (oder ULV-Bescheinigung/EEE-Erklärung)
- Betriebshaftpflichtversicherung (oder ULV-Bescheinigung/EEE-Erklärung)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (oder ULV-Bescheinigung/EEE-Erklärung)
- Erklärung gemäß Frauenförderverordnung (Vordruck in den Verdingungsunterlagen)
- Erklärung zum Unternehmen (Vordruck in den Verdingungsunterlagen)
- Eigenerklärung Tariftreue (Vordruck in den Verdingungsunterlagen)
- Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern (oder ULV-Bescheinigung/EEE-Erklärung)
- Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose Beitragsentrichtung (oder ULV-Bescheinigung/EEE-Erklärung)
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die rückstandslose Beitragsentrichtung (oder ULV-Bescheinigung/EEE-Erklärung)
- Eigenerklärung (Vordruck in den Verdingungsunterlagen)
- Referenzliste unter Angabe der Art der ausgeführten Arbeiten, m², AG, Ansprechpartner und Telefonnummer
- Darstellung der zum Einsatz kommenden Reinigungsgeräte (Vordruck in den Verdingungsunterlagen)
- Darstellung der auftragsbezogenen, firmeninternen Maßnahmen zur Sicherstellung einer gleichbleibenden hohen Qualität der Reinigungsleistungen (Vordruck in den Verdingungsunterlagen)
- Darstellung des Ausbildungsstandes des zum Einsatz kommenden Personals (Vordruck in den Verdingungsunterlagen)
- Darstellung der Ablauforganisation bei Auftragsübernahme (Vordruck in den Verdingungsunterlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
Lette-Verein Berlin - Stiftung des öffentlichen Rechts, Servicebereich Haustechnik, A 040, Viktoria-Luise-Platz 6, 10777 Berlin
Servicebereich Haustechnik - Frau Podszus
Servicebereich Finanzen - Frau Snyder
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
- Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
- Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
- Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
- Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
- Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).