Durchführung der Gebietsentwicklung und Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzepts im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Schnelsen – Zentrum Frohmestraße/ Burgwedel Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2021001164
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der Gebietsentwicklung und Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzepts im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Schnelsen – Zentrum Frohmestraße/ Burgwedel
Die Freie und Hansestadt Hamburg – Bezirksamt Eimsbüttel – beabsichtigt als Auftraggeber die Durchführung der Gebietsentwicklung und die Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzeptes für das Fördergebiet „Schnelsen – Zentrum Frohmestraße / Burgwedel“ (Bezirk Eimsbüttel) im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) zu vergeben.
Das förmliche Ausschreibungsverfahren für diese Auftragsvergabe wird durch die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführt.
Der Auftrag umfasst die Durchführung eines Gebietsmanagements während der 7-jährigen Laufzeit des Städtebaufördergebiets Schnelsen. Zu Beginn des Gebietsentwicklungsprozesses ist aufbauend auf der erstellten Problem- und Potenzialanalyse (PPA) ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu erarbeiten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Bezirksamt Eimsbüttel - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung der Gebietsentwicklung und die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Schnelsen – Zentrum Frohmestraße / Burgwedel.
Das förmliche Ausschreibungsverfahren wird durch die Finanzbehörde Hamburg durchgeführt.
Der Auftrag umfasst die Erfüllung der Aufgaben der externen Gebietsentwickler während der 7-jährigen Laufzeit des Städtebaufördergebiets von März 2022 bis Februar 2029. Zu Beginn des Gebietsentwicklungsprozesses ist aufbauend auf der vorliegenden Problem- und Potenzialanalyse (PPA) ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) unter Einbeziehung der Bewohnerschaft, der lokalen Akteure und der betroffenen Behörden zu erarbeiten.
Schnelsen ist dem Programmsegment „Lebendige Zentren“ nach § 171 b BauGB zugeordnet. Die Grundlagen für die Arbeit der Gebietsentwickler sind die Vorgaben der Städtebauförderung des Bundes und des Landes, insbesondere die „Globalrichtlinie Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung“ und die „Förderrichtlinien für Maßnahmen im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung“ in der jeweils aktuellen Fassung (https://www.hamburg.de/publikationen-und-veranstaltungen/publikationen/).
Hauptziel der Stadtteilentwicklung im Fördergebiet Schnelsen ist die Weiterentwicklung und Aufwertung der Frohmestraße als Ortszentrum sowie des Roman-Zeller-Platzes in Burgwedel als Quartiersmittelpunkt. Dazu gehören insbesondere eine attraktive städtebauliche Gestaltung, ein vielfältiges Angebot der Geschäftsbereiche, eine bedarfsgerechte soziale und freizeitbezogene Infrastruktur sowie ein durchgängiges und barrierearmes Fuß- und Radwegenetz.
Die beauftragten Gebietsentwickler betreiben ein Stadtteilbüro als Anlaufstelle vor Ort, organisieren die lokalen Beteiligungsstrukturen und -prozesse, aktivieren Bewohnerschaft, Gewerbetreibende und Grundeigentümer zur Mitwirkung an der Gebietsentwicklung, initiieren und koordinieren die förderfähigen städtebaulichen und sozialräumlichen Maßnahmen, führen eine quartiersbezogene Öffentlichkeitsarbeit durch, stimmen sich mit der Gebietskoordination im Bezirksamt sowie mit beteiligten Fachämtern und Fachbehörden ab, wirken an der Evaluierung der Programmumsetzung mit und erarbeiten die Zwischen- und Abschlussbilanzierungen für das Fördergebiet.
Für die Erfüllung dieser Aufgaben muss das beauftragte Büro wie das eingesetzte Projektteam auf breite fachliche Kompetenzen zurückgreifen können, insbesondere in den Bereichen Städtebau, Planungsrecht, Immobilienwirtschaft, Lokale Ökonomie, Soziale Arbeit, Bildung und Integration. Außerdem ist die Gebietsentwickler-Tätigkeit in weiten Teilen eine Kommunikations- und Koordinierungsaufgabe. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, Expertenwissen in den Dienst eines komplexen lokalen Willensbildungsprozesses zu stellen und sein Kommunikationsverhalten auf die Möglichkeiten sehr unterschiedlicher Partner auszurichten. Die Ausführung des Auftrags erfordert deshalb sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift. Zugleich wird interkulturelle Kompetenz von allen Mitarbeitenden vor Ort erwartet, Mehrsprachigkeit ist von Vorteil. Praxiserfahrungen in Methoden und Formaten der Bürgerbeteiligung sind von großer Bedeutung, ebenso in Moderationstechniken und Öffentlichkeitsarbeit.
Für die vollständige Leistungsausführung steht ein Gesamtbudget von 689.075 € netto zur Verfügung, das nicht überschritten werden darf. Angebote, die diesen Wert übersteigen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung der Gebietsentwicklung und Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzepts im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Schnelsen – Zentrum Frohmestraße/ Burgwedel
Ort: Kiel
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelte sich zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen war, sondern nur die in der Bekanntmachung geforderten Unterlagen. Nur die gemäß Ziffer II.2.9) ausgewählten Teilnehmer wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Teilnahmeanträge sowie die Angebot waren ausnahmslos elektronisch unter http://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde behielt sich vor, von den Bewerbern/ Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bewerbern/ Bietern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unter http://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern/ Bietern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingingen.
Eine bestimmt Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich.
Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1. Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangenen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.