Betreuung & Pflege der Internetseiten der Vivantes GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: ZVSt 2021/079
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuung & Pflege der Internetseiten der Vivantes GmbH
Abschluss eines Rahmenvertrags über die Betreuung und Pflege der Internetseiten der VIvantes GmbH (inkl. die mit ihr verbundene Microsites sowie sämtlicher weiteren Internetseiten des Konzerns).
Rahmenvertrag über die Betreuung und Pflege sämtlicher Internetseiten der Vivantes GmbH. Art und Umfang der Leistungen gliedern sich in 2 Leistungsbereiche:
Bereich 1: Leistungserbringung im Rahmen einer monatlichen festen Pflegepauschale
Bereich 2: Leistungserbringung bei Einzelprojekten außerhalb der monatlichen Pflegepauschale
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betreuung & Pflege der Internetseiten der Vivantes GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12459
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.e-pixler.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Angabe des Gesamtauftragswertes wird verzichtet, da der Auftragswert gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis eingestuft wird. Darüber hinaus könnte die Bekanntgabe des Gesamtpreises Rückschlüsse auf die Kalkulation des bezuschlagten Unternehmens erlauben, welche den Grundsätzen des fairen Wettbewerbs und des Geheimwettbewerbs zuwiderlaufen würden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67RJC8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).