Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für soziale und sonstige Einrichtungen, insbesondere in Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende Referenznummer der Bekanntmachung: VV 025-2016
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.foerdernundwohnen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für soziale und sonstige Einrichtungen, insbesondere in Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende
Die Beschreibung der Beschaffung ist der Auftragsbekanntmachung vom 29. April 2017 unter der TED-Veröffentlichungsnummer 2017/S 084-163888 zu entnehmen.
Erfolgte Verlängerung der Rahmenvereinbarung vom 01.05.2021 bis zum 30.04.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hamburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hamburg.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gegenstand der Verlängerung der Rahmenvereinbarung zwischen den sechs beteiligten Rahmenvertragspartnern sind alle Wach- und Sicherheitsdienstleistungen, die zum ordnungsgemäßen Betrieb der sozialen und sonstigen Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen, Obdachlosen etc. der FHH erforderlich sind.
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Verlängerung der Vertragslaufzeit der Mehrpartnerrahmenvereinbarung (01.05.2022-31.07.2022): F&W verlängert die Laufzeit der Mehrpartnerrahmenvereinbarung bis zum 31.07.2022.
Die Verlängerung der Mehrpartnerrahmenvereinbarung wurde bezugnehmend auf § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB erforderlich, um aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie einen vertragslosen Zustand ab Mai 2022 zu verhindern. Insbes. die Kontaktbeschränkungen und Hygieneauflagen, auch im beruflichen Umfeld, machen Ortsbesichtigungen und angemessene Arbeitseinweisungen in den einzelnen (Quarantäne-)Standorten mit zahlreichen Bietern und damit eine ordentliche Durchführung eines Vergabeverfahrens unmöglich. Eine Prognose zum Pandemieverlauf in den nächsten Monaten ist zum jetzigen Zeitpunkt auch im Hinblick auf die zukünftige Arbeitsorganisation nicht möglich. Weiterhin führt die zeitliche Verlängerung der Rahmenvereinbarung zu keiner Änderung des Gesamtcharakters des Auftrags. Zudem wird angenommen, dass die Änderung des Auftragswerts weniger als die Hälfte des ursprüngl. Auftragswertes betragen wird.