Nachnutzung Flughafen Tegel - Schumacher Quartier, Planung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für die innere Erschließung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tegelprojekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nachnutzung Flughafen Tegel - Schumacher Quartier, Planung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für die innere Erschließung
Berlin
Die Neuentwicklung des Wohngebiets Schumacher Quartier erfordert neben vielen Aspekten unter anderem auch diverse verkehrliche Neuerschließungsmaßnahmen nach Schließung des Flughafens zur
-inneren und äußeren verkehrlichen Erschließung des Areals und
-verkehrliche Anbindung der dann innerhalb des Areals neu geschaffenen Baufelder für den Wohnungsbau.
Zu diese Zweck sind durch die Tegel Projekt GmbH sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bereits verschiedene verkehrliche Voruntersuchungen beauftragt worden. Parallel zur Profilierung des Standortes wird mit der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Schumacher Quartier begonnen, um zum Zeitpunkt der Schließung des Flughafenbetriebs ein rechtskräftiges Planungsrecht vorliegen zu haben. Die Tegel Projekt GmbH sucht ein kompetentes Ingenieurbüro, welches für die innere Erschließung des Areals Ingenieurleistungen für die Leistungsbilder Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke erbringt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Machbarkeitsuntersuchung Verkehrsanlagen zur Verlegung des Tunnels Flughafen Tegel
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Bisherige Nachträge:
Nachtrag 01: Variantenuntersuchung Kurt Schumacher Damm
Nachtrag 02: Freiraumgestaltung in der Straßenplanung
Nachtrag 03: Wiederholung von Grundleistungen der Leistungsphase 2
Aktueller Nachtrag:
Nachtrag 04: Machbarkeitsuntersuchung Verkehrsanlagen zur Verlegung des Tunnels Flughafen Tegel
Dies ist hier der Fall. Aufgrund des schlechten Gesamtzustandes des TFT (Tunnel Flughafen Tegel) beabsichtigt die Autobahn GmbH eine Erneuerung des Bauwerks. Dazu soll untersucht werden, ob und wie der vorhandene TFT durch einen Ersatzneubau ersetzt werden kann. Für diese Untersuchung soll die Firma Schüßler Plan die erforderliche Machbarkeitsstudie als zusätzliche Leistung erbringen.