Rahmenvereinbarung - Schienenbearbeitung mit Großmaschinen Referenznummer der Bekanntmachung: RI-0014-22-O-EU

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2544
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/109802
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabe.rib.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung - Schienenbearbeitung mit Großmaschinen

Referenznummer der Bekanntmachung: RI-0014-22-O-EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234116 Gleisbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Instandsetzungs- und Präventionsarbeiten mit Großschleif-, Zweiwegeschleif- und Fräs- und

Zweiwegefräsmaschinen an den Gleisanlagen der Hamburger Hafenbahn sollen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung in Einzelaufträgen vergeben werden.

Die für die jeweiligen Schadensbilder, Schienenprofile und Länge und Radien der zu bearbeitenden Abschnitte geeigneten Verfahren (Schleifen, Fräsen, Zweiwegeschleifen, Zweiwegefräsen) werden durch den Auftraggeber bestimmt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schienenschleifen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234116 Gleisbauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Höhe oder Menge abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

2. Auf dieser Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden entsprechend der nachfolgenden Bedingungen vergeben

a. Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.

b. Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Auswahl des Auftragnehmers mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden berücksichtigt. Grundlage hierfür ist das Lieferantenmanagement der HPA.

3. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, eine bestimmte Mindestabrufmenge oder eine Mindestauftragssumme.

4. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.

5. Die Höhe eines Einzelauftrages wird höchstens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen. Auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung werden pro Jahr und über alle Lose durchschnittlich Einzelaufträge in einer Gesamthöhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto) in ca. 5 Einzelaufträgen abgerufen .

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2022
Ende: 30/04/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Vertragszustellung (frühestens jedoch am 01.05.2022)

für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung. Für Aufträge,

deren Ausführung über das Vertragsende hinausgehen, endet der Vertrag mit der Abnahme der

Arbeiten.

Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Nach Ablauf des Jahres besteht

die beidseitige Option der Verlängerung für ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt

insgesamt acht Jahre.

Bei einer Vertragsverlängerung sind Preisanpassungen möglich. Die Preisanpassungen sind

nachzuweisen und erst nach Zustimmung durch den AG gültig.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Vertragszustellung (frühestens jedoch am 01.05.2022)

für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung. Für Aufträge,

deren Ausführung über das Vertragsende hinausgehen, endet der Vertrag mit der Abnahme der

Arbeiten.

Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Nach Ablauf des Jahres besteht

die beidseitige Option der Verlängerung für ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt

insgesamt acht Jahre.

Bei einer Vertragsverlängerung sind Preisanpassungen möglich. Die Preisanpassungen sind

nachzuweisen und erst nach Zustimmung durch den AG gültig.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schienenfräsen

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234116 Gleisbauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Höhe oder Menge abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

2. Auf dieser Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden entsprechend der nachfolgenden Bedingungen vergeben

a. Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.

b. Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Auswahl des Auftragnehmers mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden berücksichtigt. Grundlage hierfür ist das Lieferantenmanagement der HPA.

3. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, eine bestimmte Mindestabrufmenge oder eine Mindestauftragssumme.

4. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.

5. Die Höhe eines Einzelauftrages wird höchstens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen. Auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung werden pro Jahr und über alle Lose durchschnittlich Einzelaufträge in einer Gesamthöhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto) in ca. 5 Einzelaufträgen abgerufen .

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2022
Ende: 30/04/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Vertragszustellung (frühestens jedoch am 01.05.2022)

für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung. Für Aufträge,

deren Ausführung über das Vertragsende hinausgehen, endet der Vertrag mit der Abnahme der

Arbeiten.

Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Nach Ablauf des Jahres besteht

die beidseitige Option der Verlängerung für ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt

insgesamt acht Jahre.

Bei einer Vertragsverlängerung sind Preisanpassungen möglich. Die Preisanpassungen sind

nachzuweisen und erst nach Zustimmung durch den AG gültig.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Vertragszustellung (frühestens jedoch am 01.05.2022)

für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung. Für Aufträge,

deren Ausführung über das Vertragsende hinausgehen, endet der Vertrag mit der Abnahme der

Arbeiten.

Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Nach Ablauf des Jahres besteht

die beidseitige Option der Verlängerung für ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt

insgesamt acht Jahre.

Bei einer Vertragsverlängerung sind Preisanpassungen möglich. Die Preisanpassungen sind

nachzuweisen und erst nach Zustimmung durch den AG gültig.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zweiwege-Schienenschleifen

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234116 Gleisbauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Höhe oder Menge abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

2. Auf dieser Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden entsprechend der nachfolgenden Bedingungen vergeben

a. Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.

b. Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Auswahl des Auftragnehmers mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden berücksichtigt. Grundlage hierfür ist das Lieferantenmanagement der HPA.

3. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, eine bestimmte Mindestabrufmenge oder eine Mindestauftragssumme.

4. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.

5. Die Höhe eines Einzelauftrages wird höchstens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen. Auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung werden pro Jahr und über alle Lose durchschnittlich Einzelaufträge in einer Gesamthöhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto) in ca. 5 Einzelaufträgen abgerufen .

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2022
Ende: 30/04/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Vertragszustellung (frühestens jedoch am 01.05.2022)

für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung. Für Aufträge,

deren Ausführung über das Vertragsende hinausgehen, endet der Vertrag mit der Abnahme der

Arbeiten.

Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Nach Ablauf des Jahres besteht

die beidseitige Option der Verlängerung für ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt

insgesamt acht Jahre.

Bei einer Vertragsverlängerung sind Preisanpassungen möglich. Die Preisanpassungen sind

nachzuweisen und erst nach Zustimmung durch den AG gültig.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Vertragszustellung (frühestens jedoch am 01.05.2022)

für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung. Für Aufträge,

deren Ausführung über das Vertragsende hinausgehen, endet der Vertrag mit der Abnahme der

Arbeiten.

Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Nach Ablauf des Jahres besteht

die beidseitige Option der Verlängerung für ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt

insgesamt acht Jahre.

Bei einer Vertragsverlängerung sind Preisanpassungen möglich. Die Preisanpassungen sind

nachzuweisen und erst nach Zustimmung durch den AG gültig.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zweiwege-Schienenfräsen

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234116 Gleisbauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Höhe oder Menge abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

2. Auf dieser Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden entsprechend der nachfolgenden Bedingungen vergeben

a. Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.

b. Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Auswahl des Auftragnehmers mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden berücksichtigt. Grundlage hierfür ist das Lieferantenmanagement der HPA.

3. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, eine bestimmte Mindestabrufmenge oder eine Mindestauftragssumme.

4. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.

5. Die Höhe eines Einzelauftrages wird höchstens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen. Auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung werden pro Jahr und über alle Lose durchschnittlich Einzelaufträge in einer Gesamthöhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto) in ca. 5 Einzelaufträgen abgerufen .

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2022
Ende: 30/04/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Vertragszustellung (frühestens jedoch am 01.05.2022)

für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung. Für Aufträge,

deren Ausführung über das Vertragsende hinausgehen, endet der Vertrag mit der Abnahme der

Arbeiten.

Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Nach Ablauf des Jahres besteht

die beidseitige Option der Verlängerung für ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt

insgesamt acht Jahre.

Bei einer Vertragsverlängerung sind Preisanpassungen möglich. Die Preisanpassungen sind

nachzuweisen und erst nach Zustimmung durch den AG gültig.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Vertragszustellung (frühestens jedoch am 01.05.2022)

für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung. Für Aufträge,

deren Ausführung über das Vertragsende hinausgehen, endet der Vertrag mit der Abnahme der

Arbeiten.

Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Nach Ablauf des Jahres besteht

die beidseitige Option der Verlängerung für ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt

insgesamt acht Jahre.

Bei einer Vertragsverlängerung sind Preisanpassungen möglich. Die Preisanpassungen sind

nachzuweisen und erst nach Zustimmung durch den AG gültig.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1.) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. Bescheinigung des Versicherungsträgers

2.) Eine gültige Freistellungsbescheinigung nach §48b EstG

3.) Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse

4.) Die Eintragung in das Berufsregister/Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.) Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens, der Standorte und der Niederlassungen. Sofern die Ausführung durch eine Niederlassung erfolgen soll, sind die abgefragten Daten für die Niederlassung zu erstellen.

2.) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre

3.) Umsatz des Unternehmers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen. Soweit die Umsätze des Unternehmens gemeinsam mit anderen Unternehmen erbracht wurden (z.B. im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft), sind die jeweiligen Anteile des anderen Unternehmens von der Gesamtsumme abzuziehen.

4.) Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.

2.) Dem Unternehmer für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung und Nachweise zur Leistungsfähigkeit und den Leistungsparameter (Datenblätter) der vorgesehenen Maschinen.

3.) Das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Die genannten Mindestanforderungen zur 1.) Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur 2.) Technische Leistungsfähigkeit müssen zwingend erfüllt sein.

Wenn Mindestanforderungen nicht erreicht werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/03/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/04/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/03/2022
Ortszeit: 10:00
Ort:

Hamburg Port Authority AöR

Brooktorkai 1, Ausschreibungsstelle

20457 Hamburg

Deutschland (DE)

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die HPA führt die Eröffnungstermine ohne Bieterbeteiligung durch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

2030

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO.

2.) Die Unterlagen stehen ab sofort nur noch unter folgender Adresse zur Verfügung: www.vergabe.rib.de. Die Ausschreibung befindet sich unter der Maßnahme "Rahmenvereinbarung - Schienenbearbeitung mit Großmaschinen"; Vergabenummer RI-0014-22-O-EU.

3.) Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.1.1 + III.1.2) einzureichen. Die Nachweise zu III.1.3 sind in Summe von einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter /Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.1) einzureichen.

4.) Die Übermittlung von Angeboten und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich digital erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der HPA und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen.

5.) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Fragen ergeben, sind diese über die Vergabe-Plattform zu stellen. Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Bewerbungsunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Angebote erteilt. S

6.) Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über ggf. Änderungspakete sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.

7.) Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

8.) Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.1) einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen gem. Pkt III.1) kann vom Auftraggeber eine Übersetzung in deutscher Sprache nachgefordert werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 GWB.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/02/2022