Ersatzneubau Marggraffbrücke Referenznummer der Bekanntmachung: WNAB-SB7-06-2022-VOB-EU-B
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10965
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Marggraffbrücke
- Ausführungsplanung einschließlich Straßenplanung
- Umbau der Bestandsbrücke für motorisierten Verkehr
- Behelfsbrücke für Fußgänger
- Koordination der Leitungsumverlegearbeiten
- Abbruch der Überbauten und der Unterbauten
- Umgang mit schädlichen Stoffen
- Verbauarbeiten
- Rück- und Neubau der Uferspundwand im Brückenbereich
- Neubau der Brücke, 2 Teilbauwerke
- Rückbau der Behelfsbrücke für Fußgänger nach 1. Bauphase
- Erstellen der Bestandsunterlagen
- Leitungsumverlegearbeiten (Wasser, Fernwärme, Gas, Strom, Kommunikationsleitungen), einschl. Tiefbau
12437 Berlin, Köpenicker Landstraße, am Britzer Verbindungskanal
Das WNA Berlin plant den Ersatzneubau der aus drei Teilbrücken bestehenden Marggraffbrücke. Sie wird ersetzt durch einen zweiteiligen Neubau. Gleichzeitig wird die Uferspundwand im Brückenbereich erneuert.
Die Schifffahrt sowie der Straßenverkehr müssen während der Baumaßnahme aufrechterhalten bleiben. Für den Straßenverkehr wird im Bauabschnitt eine der drei Teilbrücken zur Aufnahme des Verkehrs ertüchtigt. Da sich innerhalb des Baufeldes mehrere Leitungen von verschiedenen Leitungsbetreibern befinden, ist es notwendig, diese im Vorfeld der Brückenbauarbeiten zu verlegen. Dies erfordert Leistungen zur Verkehrssicherung, die mehrfach dem Baufortschritt angepasst werden müssen.
Auszuführende Leistungen:
Umverlegung von Leitungen (Wasser, Fernwärme, Gas, Strom, Kommunikationsleitungen), einschließlich Tiefbauarbeiten
Brückenbau
Technische Bearbeitung (unter anderem):
- Ausführungsplanung inkl. statischer Berechnung liefern (Baubehelfe, Abbruch und Neubau)
- Technische Planung liefern (Verkehrsanlagen)
- Verkehrszeichen- und Markierungsplan erstellen
- Bestandsunterlagen und Zeichnungen liefern
- Bauwerksdaten erfassen, Bauwerksbuch erstellen
- Messprogramm zur Ingenieurvermessung des Bauwerks liefern
- Koordination Versorgungsträger
Behelfsbrücke für Fußgänger herstellen, einschl. Rohrpfahlgründung, Stützweite über Wasser 48 m
Rückbau Bestandsbauwerk: Abbruch Stahl-/Spannbeton ca. 2.700 m³
Baugrubenverbau (Verbauträger mit Ausfachung) ca. 1.300 m²
Rückverankerung für Verbau Baugrube ein-/ausbauen ca. 1.200 m
Baugrube einschließlich entsorgen (ca. 500 m³ Z2) ca. 7.400 m³
Neubau Straßenbrücke:
Ortbetonpfähle herstellen ca. 800 m³
Entsorgung Bohrgut >Z2 aus Ortbetonpfahlbohrung ca. 800 m³
Stahlbetonarbeiten Unter- und Überbauten ca. 2.200 m³
Stahlbeton-Fertigteilplatten Überbauen ca. 160 m³
Stahlhohlkästen Überbauten ca. 600 t
Asphalt herstellen ca. 3.000 m²
Austausch Uferspundwand ca. 1.000 m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bieter kann mittels einer direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) seine wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen.
Zudem steht dem Bieter in den Ausschreibungsunterlagen das Formblatt 333b-B "Eigenerklärung zur Eignung“ zur Verfügung.
Eignungskriterien gemäß Formblatt 333b-B „Eigenerklärung zur Eignung“:
1. Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat
Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen ist auf Verlangen vorzulegen.
2. Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer sind auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘ wird auf der e-Vergabeplattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de/start.html?3) bei der entsprechenden Bekanntmachung über den Button ‚Ausschreibungsunterlagen einsehen‘ ausfüllbar bereitgestellt.
Der Bieter kann mittels einer direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) seine wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung (Kurzfassung) oder der EEE" erbracht werden. Das Formblatt 333-B "Eigenerklärung zur Eignung (Kurzfassung)" enthält die erforderlichen Nachweise zur Eignung und steht dem Bieter in den Verdingungsunterlagen zur Verfügung.
„Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘:
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Ggf. ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde bzw. entsprechende Zahlungen zwischenzeitlich vorgenommen wurden oder eine Verpflichtung eingegangen wurde. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist auf Verlangen vorzulegen
Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘:
1. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dies ist durch mindestens zwei Referenzen nachzuweisen. Auf Verlangen sind die Referenzen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
- Auftraggeber
- Art der ausgeführten Leistung
- Auftragssumme
- Ausführungszeitraum
- stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges, einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen
- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer
- stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme, einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung
- Angabe zur Art der Baumaßnahme
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner, Unterauftragunternehmen)
- ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden
- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
2. Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
3. Erklärung entsprechend § 123 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt.
Diese Angaben beziehen sich nur auf Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € geahndet wurden, wenn im Bundeszentralregister keine weiteren Straftaten eingetragen sind (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Die Vorlage von Auszügen aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Absatz 5 BZRG kann auf Verlangen gefordert werden.
4. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt.
Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist:
Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB).
5. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt.
Erklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung vorliegen, die einen Ausschluss z. B. nach § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98 c
Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz rechtfertigen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Erklärung, bezogen auf die letzten zwei Jahre, dass außerdem kein wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), kein wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), keine wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), kein Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB vorliegt.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz
anfordern.
Der Bieter kann mittels einer direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) seine wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung (Kurzfassung) oder der EEE" erbracht werden. Das Formblatt 333-B "Eigenerklärung zur Eignung (Kurzfassung)" enthält die erforderlichen Nachweise zur Eignung und steht dem Bieter in den Verdingungsunterlagen zur Verfügung.
Weitere Eignungskriterien sind folgende:
a) Zum Nachweis der Eignung werden zwei Referenzen von Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren gewertet, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. b) Zum Nachweis der Eignung werden zwei Referenzen des Ausführungsplaners von Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren gewertet, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Ausführung vergleichbarer Brücken: Rückbau einschließlich Neubau von Straßen- oder Eisenbahnbrücken.
Technische Bearbeitung vergleichbarer Brücken: Planung des Neubaus von Straßen- oder Eisenbahnbrücken.
Abschnitt IV: Verfahren
Berlin
Bieter und Ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10965
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wna-berlin.de