GU-Leistung, Barenkrug 16 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 198-21 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
GU-Leistung, Barenkrug 16
Die "Gyula Trebitsch Schule" in Wandsbek-Süd, Sonnenweg 90 und Barenkrug 16, soll als Stadtteilschule um einen Zug zur 7-Zügigkeit mit einem Gymnasialzug ab Jahrgang 7 erweitert werden. Dies soll mittels eines 4-geschossigen Ersatzbaus erfolgen. Die Bestellfläche beträgt 2576 m² 3668 m² Mietfläche.
Barenkrug 16 in 22159 Hamburg
Die Nutzung gliedert sich in Allgemeine Unterrichtsflächen (entspricht 24 Klassenräumen) und 3 Fachräume zur Berufsorientierung funktions- und Gemeinschaftsflächen bringen die Schülerbücherei und die Mediathek unter.
Die Fertigstellung ist für Okt.-Nov. 2022 geplant. Um den hohen Bedarf aufgrund der großen Anmeldezahlen am Standort rechtzeitig mit dem erforderlichen Neubau decken zu können, sind schnelle Bauabläufe zu gewährleisten.
Zur Zustimmung wurde eine Fassade im oberen Bereich (1.OG, 2.OG und 3.OG) aus Fasserzementplatten beantragt. Es besteht die Möglichkeit die Fassade alternativ aus Holz herzustellen.
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn schnellstmöglich nach Beauftragung, Fertigstellung ca. November 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GU-Leistung, Barenkrug 16
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]