Stickstoffversorgung für eine Kaltgasspritzanlage, Leibniz-Institut für Werkstofforientierte Technologien Referenznummer der Bekanntmachung: V0054-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stickstoffversorgung für eine Kaltgasspritzanlage, Leibniz-Institut für Werkstofforientierte Technologien
Lieferung und Inbetriebnahme einer
Stickstoffversorgung für eine Kaltgasspritzanlage
Bremen
Das Leibniz-IWT hat im Rahmen des Projektes ProAM eine Hybridfertigungszelle zur kombinierten additiven und subtraktiven Fertigung metallischer Bauteile aufgebaut. Für den additiven Teil der Anlage wird das Verfahren des Kaltgasspritzens (KGS) eingesetzt. Das vorhandene Kaltgasspritzsystem vom Typ 5/11 der Firma Impact Innovations erfordert eine kontinuierliche Versorgung der Kaltgaskanone mit gasförmigem Stickstoff unter hohem Druck. Die Entnahmemenge aus dem Lagertank (flüssig) wird auf ca. 75.000 kg/Jahr geschätzt.
In der Leistungsbeschreibung sind Anforderungen definiert, über welche die Stickstoffversorgung verfügen muss.
Das Gerät ist zu liefern und vor Ort in Betrieb zu nehmen.
In den im Folgenden beschriebenen Anforderungen sind technische Eigenschaften definiert, über welche die Stickstoffversorgung verfügen muss. Sollte eines oder mehrere der Kriterien nicht erfüllt sein, so wirkt sich dieses auf den geplanten Einsatz und die Verwendungsmöglichkeiten der Anlage aus. Dies kann dazu führen, dass wissenschaftliche Vorhaben nicht mehr realisierbar sind.
Deswegen werden folgende Kriterien als zwingende Mindestanforderungen definiert:
Prozessgas: Stickstoff 5.0 / Reinheit ≥ 99,999 %
Arbeitsdruck (Gas): 53-63 bar ± 0,1 bar/15 s
Durchflussrate (Gas): bis 220 m³/h möglich
Miet-Lagertank: N2, flüssig, > 6.000 l Lagervolumen
Sonstiges: Inklusive Lieferung, Aufstellung, Installation, vollständige Inbetriebnahme
aller Komponenten und der erforderlichen Sicherheitsabnahmen, sowie
Unterweisung des Bedienpersonals.
Sollte der Geräteaufbau nicht wie gefordert abgebildet werden können, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Geplanter Standort der Tankanlage:
Die Anlage muss am folgenden Aufstellort geliefert, gebrauchsfertig installiert und auf Gefahr des Auftragnehmers in Betrieb genommen werden:
Leibniz-Institut für Werkstofforientierte Technologien - IWT
Badgasteiner Straße
Zwischen den Gebäuden IW I/II und LFM
28359 Bremen
(Siehe Lageplan)
Es wird ein Angebot über Installationskosten/sonstige einmalige Kosten und ein Gasliefervertrag für den Zeitraum von 4 Jahren benötigt.
Weitere Informationen bez. der benötigten Tankanlage und dem Gasliefervertrag entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Die Lieferung, Inbetriebnahme und Abnahme soll bis zum 31.10.2022 erfolgt sein.
201/PF_IWT_ProAM/2018
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber
zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern
oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie
nicht in deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten
deutschsprachigen Übersetzung einzureichen
Für die Beschaffung stehen maximal Haushaltsmittel in Höhe von 230.000,00€ zur Verfügung.
Ort: Bremen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB 2013 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB
2013 bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer RÜge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB 2013 bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der oben genannten Vergabenummer rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB 2013 informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1