BJV PoC-Lolli-Tests zur Selbstanwendung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000191
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/justizbehoerde/
Abschnitt II: Gegenstand
BJV PoC-Lolli-Tests zur Selbstanwendung
Lieferung von 460.000 Stück Corona-Lolli-Antigentests zur Selbstanwendung, als Vorsorgemaßnahme im Rahmen der Corona-Pandemie für den Bereich Kita.
Lieferung
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Inzidenz steigt in Hamburg derzeit rasant insbesondere auch bei den Kita-Kindern rasant an. Durch die Risiken der neuen, sehr ansteckenden Omikron-Variante besteht allgemein eine sehr hohe Ansteckungswahrscheinlichkeit. Kita-Kinder können aufgrund ihres Entwicklungsstandes keinen Abstand halten, eine sachgemäße Verwendung von Masken ist nicht gewährleistet und für sie steht aktuell noch kein vollumfängliches Impfangebot zur Verfügung. Aufgrund der fehlenden Schutzmaßnahmen für Kita-Kinder und der fehlenden seriellen Testung von Kindern unter drei Jahren, kann das derzeit stark ansteigende Infektionsgeschehen in Kitas deutlich schlechter beurteilt und reduziert werden. Die Gefahr, dass Ansteckungen durch jüngere Kita-Kinder in die Kitas und nach einer Ansteckung in der Kita in ihre Familien weitergetragen werden, ist sehr hoch. Der bestmögliche Schutz der Beschäftigten aber auch der Kita-Kinder sowie ihrer Familien ist von übergeordneter Bedeutung für die Aufrechterhaltung des Kita-Regelbetriebs. Solange Impfungen für Kita-Kinder noch nicht vollumfänglich zur Verfügung stehen, sollte die bisherige Teststrategie zur seriellen anlassunabhängigen Testung auf die Krippenkinder ausgeweitet werden. Sie sollten zukünftig drei Mal wöchentlich zuhause getestet werden können. Das aktuell aufgrund der Omikron-Variante schnell ansteigende Infektionsgeschehen und die Tatsache, dass bei bis zu über 50 Prozent der Kita-Kinder die Infektionen asymptomatisch oder mild verlaufen, macht dies erforderlich, da ansonsten sehr viele Infektionen unerkannt bleiben werden. Dies wiederum erhöht das Risiko von Zweitansteckungen in den Kitas, aber auch in den Familien. Kinder unter drei Jahren können die Testung nicht selbst durchführen. Die Verwendung von Antigen-Schnelltests (Nasenabstrich) hat sich für diese Altersgruppe als schwierig erwiesen. Die sporadische Testung bei anerkennten Teststellen und / oder bei Kinderärzten ist angesichts der derzeitigen Situation nicht ausreichend. Deshalb sollten kurzfristig sogenannte Antigen-Lolli-Tests für diese Altersgruppe beschafft werden. Bis diese angeschafft wurden, sollten den Familien unsere gängigen Tests zur Verfügung gestellt werden.
In der aktuellen Situation der Ausbreitung des Coronavirus können Leistungen sehr schnell und verfahrenseffizient insbesondere über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4, 17 Vergabeverordnung (VgV) beschafft werden. Dieses Verfahren ist nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV angezeigt, da hier ein unvorhergesehenes Ereignis vorliegt und die äußerst dringliche und zwingende Gründe bestehen, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen, Ein kausaler Zusammenhang zwischen dem unvorhergesehenen Ereignis und der Unmöglichkeit besteht. Die Beschaffung der Lolli-Tests dienen der Eindämmung und kurzfristigen Bewältigung der Corona-Epidemie, so dass In dieser Situation die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV für den Einkauf von Leistungen über Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gegeben sind. Um den Wettbewerb zu gewährleiten werden mehrere Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BJV PoC-Lolli-Tests zur Selbstanwendung
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]