BJV PoC-Lolli-Tests zur Selbstanwendung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000191

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/justizbehoerde/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BJV PoC-Lolli-Tests zur Selbstanwendung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000191
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33141625 Diagnoseausrüstung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von 460.000 Stück Corona-Lolli-Antigentests zur Selbstanwendung, als Vorsorgemaßnahme im Rahmen der Corona-Pandemie für den Bereich Kita.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33141625 Diagnoseausrüstung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Die Inzidenz steigt in Hamburg derzeit rasant insbesondere auch bei den Kita-Kindern rasant an. Durch die Risiken der neuen, sehr ansteckenden Omikron-Variante besteht allgemein eine sehr hohe Ansteckungswahrscheinlichkeit. Kita-Kinder können aufgrund ihres Entwicklungsstandes keinen Abstand halten, eine sachgemäße Verwendung von Masken ist nicht gewährleistet und für sie steht aktuell noch kein vollumfängliches Impfangebot zur Verfügung. Aufgrund der fehlenden Schutzmaßnahmen für Kita-Kinder und der fehlenden seriellen Testung von Kindern unter drei Jahren, kann das derzeit stark ansteigende Infektionsgeschehen in Kitas deutlich schlechter beurteilt und reduziert werden. Die Gefahr, dass Ansteckungen durch jüngere Kita-Kinder in die Kitas und nach einer Ansteckung in der Kita in ihre Familien weitergetragen werden, ist sehr hoch. Der bestmögliche Schutz der Beschäftigten aber auch der Kita-Kinder sowie ihrer Familien ist von übergeordneter Bedeutung für die Aufrechterhaltung des Kita-Regelbetriebs. Solange Impfungen für Kita-Kinder noch nicht vollumfänglich zur Verfügung stehen, sollte die bisherige Teststrategie zur seriellen anlassunabhängigen Testung auf die Krippenkinder ausgeweitet werden. Sie sollten zukünftig drei Mal wöchentlich zuhause getestet werden können. Das aktuell aufgrund der Omikron-Variante schnell ansteigende Infektionsgeschehen und die Tatsache, dass bei bis zu über 50 Prozent der Kita-Kinder die Infektionen asymptomatisch oder mild verlaufen, macht dies erforderlich, da ansonsten sehr viele Infektionen unerkannt bleiben werden. Dies wiederum erhöht das Risiko von Zweitansteckungen in den Kitas, aber auch in den Familien. Kinder unter drei Jahren können die Testung nicht selbst durchführen. Die Verwendung von Antigen-Schnelltests (Nasenabstrich) hat sich für diese Altersgruppe als schwierig erwiesen. Die sporadische Testung bei anerkennten Teststellen und / oder bei Kinderärzten ist angesichts der derzeitigen Situation nicht ausreichend. Deshalb sollten kurzfristig sogenannte Antigen-Lolli-Tests für diese Altersgruppe beschafft werden. Bis diese angeschafft wurden, sollten den Familien unsere gängigen Tests zur Verfügung gestellt werden.

In der aktuellen Situation der Ausbreitung des Coronavirus können Leistungen sehr schnell und verfahrenseffizient insbesondere über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4, 17 Vergabeverordnung (VgV) beschafft werden. Dieses Verfahren ist nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV angezeigt, da hier ein unvorhergesehenes Ereignis vorliegt und die äußerst dringliche und zwingende Gründe bestehen, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen, Ein kausaler Zusammenhang zwischen dem unvorhergesehenen Ereignis und der Unmöglichkeit besteht. Die Beschaffung der Lolli-Tests dienen der Eindämmung und kurzfristigen Bewältigung der Corona-Epidemie, so dass In dieser Situation die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV für den Einkauf von Leistungen über Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gegeben sind. Um den Wettbewerb zu gewährleiten werden mehrere Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

BJV PoC-Lolli-Tests zur Selbstanwendung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/02/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/02/2022